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Über Haus und Wohnung wird oft gestritten. Unsere Expertenklären jede Woche eine Frage. Diesmal: Dürfen ruhebedürftige Bewohner ihre Miete mindern, wenn in der Nachbarschaft die Fassaden fallen? Katrin Dittert, Fachanwältin, antwortet.

Beim Stichwort „nichteheliche Lebensgemeinschaft“ wird es kompliziert – nicht allein, wenn es um Immobilien geht. Alle Paare – ob verheiratet oder nicht – , die nicht den gesetzlichen Güterstand nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für sich reklamieren wollen, sollten spezielle Regelungen treffen.

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