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Beim Stichwort „nichteheliche Lebensgemeinschaft“ wird es kompliziert – nicht allein, wenn es um Immobilien geht. Alle Paare – ob verheiratet oder nicht – , die nicht den gesetzlichen Güterstand nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für sich reklamieren wollen, sollten spezielle Regelungen treffen.

Über Haus und Wohnung wird oft gestritten. Unsere Expertenklären jede Woche eine Frage. Diesmal: Dürfen ruhebedürftige Bewohner ihre Miete mindern, wenn in der Nachbarschaft die Fassaden fallen? Katrin Dittert, Fachanwältin, antwortet.

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