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Lieber in die Apotheke vor Ort? Der Versandhandel mit rezeptpflichtiger Arznei ist umstritten.

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Update

Schutzgesetz für Apotheken: Gröhe will Versandhandel mit rezeptpflichtiger Arznei verbieten

Gesundheitsminister Gröhe will das deutsche Apothekensystem schützen und den Versandhandel mit rezeptpflichtiger Arznei verbieten. Doch der Koalitionspartner sperrt sich.

Die Krankenkassen hatten sich schon gefreut. Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), mit dem die Preisbindung für ausländische Versandapotheken überraschend gekegelt wurde, eröffneten sich für sie ganz neue Möglichkeiten, um die Arzneipreise zu drücken. Bei dem niederländischen Anbieter Doc Morris liefen bereits die Drähte heiß. Mindestens 500 Millionen Euro ließen sich im Jahr durch Kooperationen der deutschen Versicherer mit den Versandhändlern sparen, hieß es dort.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will von alledem jedoch nichts wissen. Am Freitag bestätigte sein Ministerium, dass er als Konsequenz aus dem Urteil den Versandhandel mit rezeptpflichtiger Arznei komplett verbieten möchte. Gröhe habe sein Haus beauftragt, eine entsprechende Regelung zu erarbeiten, sagte eine Sprecherin. Das Gesetz soll noch in dieser Legislatur in Kraft treten. Ein solches Verbot gebe es auch in Ländern wie Frankreich, Österreich, Italien oder Belgien, man beschreite damit keinen europäischen Sonderweg. Und nur auf diese Weise lasse sich eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung mit Medikamenten sichern.

Apothekerverbände machten Druck

Ordentlich befördert haben dürfte diese Sicht der Dinge ein kurzfristig angesetztes Treffen Gröhes mit den Apothekerverbänden, die gegen das Urteil Sturm laufen und um ihre Pfründe bangen. Es könne nicht angehen, donnerten ihre Lobbyisten, dass sich ausländische Anbieter „die Rosinen herauspicken und uns den Rest des Kuchens in der Fläche überlassen“.

Dabei steht der Minister mit seinen Plänen für ein Apotheker-Schutzgesetz nicht allein. Bayern und Nordrhein-Westfalen hatten als erste Reaktion auf das Urteil bereits entsprechende Vorstöße über den Bundesrat angekündigt. Die Unionsfraktion erwog ebenfalls ein Versandhandelsverbot. Selbst die Linkspartei erregte sich über den Richterspruch und erklärte ihn zur Bedrohung für „Apotheken auf dem Lande“. Und für zuzahlungsbefreite Patienten hätte sich durch die Bonus-Zahlungen von Versandapotheken womöglich sogar die absurde Situation ergeben, mit dem Einlösen von Rezepten Geld verdienen zu können. Eine „Perversion des Systems“, wie nicht nur Apotheker fanden.

SPD warnt vor Benachteiligung deutscher Patienten

Beim Koalitionspartner allerdings dürfte der Minister noch Überzeugungsarbeit zu leisten haben. Deutsche Kunden dürften nicht von den Vorteilen des Versandhandels abgeschnitten werden, sagte der Gesundheitsexperte und Fraktionsvize der SPD, Karl Lauterbach, dem Tagesspiegel. Es gebe hierzulande viele Patienten, die über den Versandhandel gut und preisgünstig mit Medikamenten versorgt werden könnten, gerade in strukturschwachen Gebieten. Statt den Versandhandel zu verbieten, sei es ratsamer, die Beratungs- und Serviceleistungen in deutschen Apotheken besser zu bezahlen.

Die EU-Richter hätten die Benachteiligung von Patienten und Kunden durch die Preisbindung in Deutschland beanstandet, erinnerte Lauterbach. „Darauf können wir nicht so reagieren, dass wir sie noch mehr benachteiligen und den Versandhandel komplett abschaffen.“ Natürlich dürfe dies hierzulande nicht auf ein Apothekensterben hinauslaufen, betonte der SPD-Politiker. Davon sei man aber „noch sehr weit entfernt“. Im Vergleich zu den Niederlanden beispielsweise komme Deutschland auf eine doppelt so hohe Apothekendichte.

Krankenkassen: Versandhandels-Verbot ist nicht zeitgemäß

Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wandte sich gegen Gröhes Pläne. Im 21. Jahrhundert eine ganze Branche per Gesetz vom Online-Versandhandel ausschließen zu wollen, sei "nicht zeitgemäß“, erklärte dessen Vizevorsitzender Johann-Magnus von Stackelberg. Der Versandhandel könne zu einer besseren Versorgung von Patienten im ländlichen Raum beitragen.

Zur Arzneimittelversorgung „sollten alle Vertriebswege, die eine sichere Versorgung garantieren, genutzt werden – ob Pick-up-Stellen, Versandhandel oder die traditionelle Apotheke an der Ecke“. Jenseits der Lobbyinteressen der niedergelassenen Apotheker, so Stackelberg, lasse sich „kein Grund erkennen, warum der Online-Versandhandel mit Medikamenten pauschal verboten werden sollte“.

AOK Baden-Württemberg rechnet mit gerichtlicher Klärung

Die AOK Baden-Württemberg ist darüber so erbost, dass sie bereits an den Klageweg denkt. „Sollte der letzte Rest Wettbewerb unter Apotheken einstweilen verboten und 150 Versandapotheken – die meisten davon in Deutschland – die Existenzgrundlage entzogen werden, gehen wir von einer alsbaldigen Klärung im Sinne der Versicherten vor den Gerichten aus“, sagte Vorstandschef Christopher Hermann dem Tagesspiegel.

Die Apotheker dagegen freuen sich über Gröhes Ankündigung. Eine schnelle Reaktion des Gesetzgebers sei „ebenso notwendig wie vernünftig“, sagte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Friedemann Schmidt. Europas höchste Richter hätten ausländischen Versandanbietern trotz beschränkter Leistung einen „nicht nachvollziehbaren und völlig ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil“ verschafft. Bei rezeptpflichtiger Arznei brauche es nicht sinnlosen Preis-, sondern „echten Qualitäts- und Leistungswettbewerb“.

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