
© Ministerium der Justiz Brandenburg
Andrea Diekmann folgt auf Bernd Pickel: Parlament wählt neue Präsidentin des Berliner Kammergerichts
Monatelang gab es hinter den Kulissen Gerangel um den Posten. Jetzt hat das Abgeordnetenhaus entschieden. Weitere wichtige Personalien für die Berliner Justiz stehen zur Entscheidung an.
Stand:
Berlin hat nach monatelanger Vakanz eine neue Präsidentin des Kammergerichts. Das Abgeordnetenhaus folgte dem Vorschlag des schwarz-roten Senats und wählte Diekmann am Donnerstag mit einer übergroßen Mehrheit von 92 Prozent der Stimmen. 130 Abgeordneten stimmten in der geheimen Wahl für die Juristin, es gab nur zehn Nein-Stimmen und eine Enthaltung.
Am Mittwoch stehen im Richterwahlausschuss weitere wichtige Personalien an. Zu besetzen sind die Posten der Präsidenten der beiden Landgerichte und des Amtsgerichts Tiergarten.
„Die Berliner Justiz steht angesichts des demografischen Wandels und der fortschreitenden Digitalisierung vor erheblichen Herausforderungen“, sagte Diekmann nach ihrer Wahl. Sie freue sich, den Transformationsprozess, bei dem der Mensch im Mittelpunkt stehe, als Gerichtspräsidentin aktiv zu gestalten.
Ab 2010 war Diekmann Vizepräsidentin des Landgerichts, 2016 wurde sie Vizepräsidentin des Kammergerichts und 2020 Präsidentin des Landgerichts Frankfurt (Oder). Nun kehrt sie nach Berlin zurück. Das Kammergericht ist das Oberlandesgericht und das höchste Berliner Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die für Straf- und Zivilrechtssachen zuständig ist.
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Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) würdigte Diekmann als „eine herausragende, erfahrene und außergewöhnlich führungsstarke Richterpersönlichkeit mit vielfältigen Erfahrungen im Bereich der Rechtsprechung und der Gerichtsverwaltung“.
Mit Diekmanns Wahl endet eine monatelange Hängepartie in der Justiz. Bis zu ihrer Ernennung müssen noch zwei Wochen Frist abgewartet werden, falls es noch Konkurrentenklagen geben sollte. Der bisherige Präsident Bernd Pickel ging im Frühjahr in Pension.
Schon zuvor und in den vergangenen Monaten gab es um den mit Soldstufe R8 dotierten Posten (knapp 11.400 Euro brutto im Monat), aber auch die Präsidentenposten der anderen Gerichte Gerangel. Zwei aussichtsreiche Bewerberinnen für das Kammergericht gab es – Diekmann und Pickels Vizepräsidentin Svenja Schröder-Lomb.
Pickel war bei seinem Besetzungsvorschlag aber dem Rangprinzip „Ober sticht Unter“ bei der im Grundgesetz verankerten Bestenauslese nicht gefolgt – und setzte seine Vizepräsidentin auf Nummer 1. Schröder-Lomp hat die Soldstufe R4, Diekmann hatte R5. Deshalb verwehrte der Präsidialrat des Kammergerichts die Zustimmung zu Pickels Besetzungsbericht. Senatorin Badenberg konnte deshalb mit Pickels Personalvorschlag wenig anfangen.
Als Ausweg wurde eine Auswahlkommission eingesetzt. Schröder-Lomp und Diekmann erklärten sich einverstanden mit dem Verfahren. Nach den Auswahlgesprächen mit beiden entschied die Kommission, Diekmann sei die bessere für das Amt. Auch der Präsidialrat des Kammergerichts stimmte dem mehrheitlich zu. Der schwarz-rote Senat beschloss dann, Diekmann dem Abgeordnetenhaus zur Wahl vorzuschlagen.
Noch nicht geklärt ist dennoch die grundsätzliche Frage, wer das Auswahlverfahren für den vom Abgeordnetenhaus zu wählenden Präsidenten des Kammergerichts überhaupt führen muss – der Amtsinhaber noch selbst oder die Justizverwaltung. In der Vergangenheit gab es beides.
Richterwahlausschuss entscheidet am Mittwoch
Der Richterwahlausschuss entscheidet am Mittwoch über drei Personalvorschläge von Justizsenatorin Badenberg für die Präsidenten der beiden Landgerichte und für das Amtsgericht Tiergarten.
Beide Landgerichte entstanden zu Jahresbeginn durch Aufteilung des bisherigen Gerichts. Nummer eins ist für Strafsachen, Nummer zwei für Zivilsachen zuständig. Präsident am Landgericht I wollte Peter Scholz, Präsident des Amtsgerichts Charlottenburg, werden. Damals unterlag der Vizepräsident des Landgerichts I, Christoph Mauntel, Scholz.
Letzterer aber scheiterte im Frühjahr im Richterwahlausschuss. Es gab Kritik, weil er zu alt sei und schon 2026 wieder in Pension gehe. Nun soll Mauntel Präsident des Landgericht I werden, Scholz Präsident des Amtsgerichts Tiergarten.
Für das Landgericht II steht Sathia Lorenz, Abteilungsleiter im NRW-Landtag, als Beisitzer aktiv im Vorstand des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ), als bester Bewerber zur Wahl. Er war einst Richter an den Amtsgerichten Bruchsal und Karlsruhe, am Landgericht Karlsruhe, sogar wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht.
Auch der Präsidialrat hatte der Auswahl zugestimmt. Im April jedoch hatte Lorenz zunächst die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Richterwahlausschuss verpasst. Im Gremium, besetzt mit Abgeordneten, Richtern, Staats- und Rechtsanwälten, störten sich einige daran, dass mit Lorenz ein aktiver CDU-Mann von außerhalb unter einer CDU-Senatorin Landgerichtspräsident werden soll. Im zweiten Wahlgang reicht nun die Hälfte der Stimmen.
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