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Nächtliche Leere. Der Senat will die Kontaktbeschränkungen, die bereits nachts gelten, nun auch tagsüber einführen.

© imago images/Seeliger

Exklusiv

Maximal fünf Personen im öffentlichen Raum: Berliner Senat plant scharfe Kontaktbeschränkungen

Nur noch fünf Personen gemeinsam oder Angehörige zweier Haushalte sollen sich draußen aufhalten dürfen. Auf belebten Plätzen und Märkten kommt die Maskenpflicht.

Der Berliner Senat hat sich auf eine drastische Verschärfung der Kontaktbeschränkungen geeinigt. Zudem soll eine Maskenpflicht auf Märkten und anderen belebten öffentlichen Plätzen eingeführt werden. Das geht aus dem finalen Entwurf der neuen Infektionsschutzverordnung vor, die am Freitag im Senat abgestimmt wurde. Das Papier liegt dem Tagesspiegel exklusiv vor. Berlins rot-rot-grüne Regierung reagiert damit auf die weiter rasant steigenden Infektionszahlen. Die neuen Regeln sollen am kommenden Dienstag beschlossen werden.

Ab nächster Woche dürfen sich laut des Papiers maximal fünf Personen gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten – oder mehrere Angehörige zweier Haushalte. Bislang galt diese Regel nur für die Zeit zwischen 23 Uhr und sechs Uhr morgens. Die Zeitbegrenzung wurde jetzt gestrichen.

Ausgenommen davon sind sportliche Aktivitäten, auch in der Gruppe, diese "können im bisher geltenden Rahmen ausgeführt werden". Die bisherigen Personenobergrenze bei Veranstaltungen bleiben ebenfalls bestehen: Bis Ende des Jahres sind Veranstaltungen im Freien mit bis zu 5000 Personen erlaubt, in geschlossenen Räumen bis zu 1000 Personen möglich.

Private Feiern weiterhin bis zu 50 Personen möglich

Weiterhin möglich sein sollen auch private Veranstaltungen und Feiern bis zu 50 Personen im Freien und bis zu zehn Personen in geschlossenen Räumen, wenn ein Hygienekonzept vorliegt und eine Anwesenheitsdokumentation geführt wird. Hier weicht der Entwurf von den Beschlüssen von Bund und Ländern ab, die am Mittwoch getroffen wurden. Diese sehen vor, dass ab einem Wert von 50 Neuinfektionen in der 7-Tage-Inzidenz auch private Feiern auf zehn Personen im öffentlichen Raum und zehn Personen aus zwei Hausständen im privaten Raum begrenzt werden sollen. Berlin überschreitet diesen Wert seit einigen Tagen deutlich, am Freitag lag er bei 83,2.

[Alle aktuellen Entwicklungen in Folge der Coronavirus-Pandemie in Berlin finden Sie hier in unserem Newsblog.]

Darüber hinaus will der Senat eine Maskenpflicht auf Märkten und an weiteren Orten, an denen „dies aus Gründen des Infektionsschutzes zwingend erforderlich ist“ einführen. Laut des Verordnungsentwurfes sollen das Orte sein, an denen der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Auch eine entsprechende Passage ist im Verordnungsentwurf eingefügt worden.

Die Senatsverwaltung für Inneres soll diese Orte per Anordnung auswählen – sie sind nicht in der Infektionsschutzverordnung festgelegt. Aus Senatskreisen war aber zu hören, dass darunter vor allem viel belebte Straßen und Plätze fallen werden.

Maskenpflicht bei allen Versammlungen geplant

Außerdem hat sich der Senat auf eine Maskenpflicht bei allen Versammlungen geeinigt – zum Beispiel bei politischen Demonstrationen. Ausgenommen sind nur Versammlungen mit weniger als 100 Personen, bei denen es keine Sprechchöre gibt, und solche, die „als Aufzug unter ausschließlicher Nutzung von Fahrzeugen durchgeführt werden“. Damit dürften zum Beispiel Autokorsos gemeint sein.

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Nach Tagesspiegel-Informationen will der Senat die achte Änderungsverordnung seiner Infektionsschutzverordnung am kommenden Dienstag in dieser Form beschließen, am Freitag würden die neuen Regeln im Amtsblatt veröffentlicht. Sie würden also ab dem kommenden Samstag, dem 24. Oktober, gelten.

Erst am Freitagmittag hatte das Berliner Verwaltungsgericht die vom Senat beschlossene Sperrstunde gekippt. Elf Bars, die dagegen geklagt haben, dürfen nun vorläufig nachts wieder öffnen. Verboten bleibt ihnen nach 23 Uhr allerdings der Ausschank von Alkohol. Auch dagegen sind nach Angabe des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) bereits Eilanträge gestellt worden.

Eine Beschwerde des Senats beim Oberverwaltungsgericht scheiterte am Freitagnachmittag, so dass die Sperrstunde zumindest für diese Bars am Wochenende nicht mehr gilt. Die Dehoga rechnet aber damit, das viele andere sich nicht an das Verbot halten werden.

Die Corona-Neuinfektionen steigen seit Tagen rasant an: Die 7-Tage-Inzidenz, die angibt, wie viel Personen pro Hundertaussend Einwohner sich durchschnittlich in den vergangenen sieben Tagen infiziert haben, lag am Freitag berlinweit bei 83,2. Die Senatsverwaltung für Gesundheit meldete am Freitag 676 Neuinfektionen, eine weitere Person ist verstorben.

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