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Einwegverpackungen sollen eigentlich reduziert werden. Doch viele Imbisse und Restaurants ignorieren das.

© IMAGO/Depositphotos/Mickis-Fotowelt via imago-images

Update

Beim Umweltschutz drückt Berlin ein Auge zu: Bezirke kontrollierten 2024 Mehrwegpflicht so gut wie nicht

Wer Getränke und Speisen „to go“ kauft, hat seit 2023 das Recht, sie in Mehrweggeschirr zu erhalten. Doch viele Gastronomen in der Hauptstadt ignorieren das und kommen damit davon.

Stand:

Restaurants und Imbisse müssen Mehrweggeschirr anbieten, aber fast niemand kontrolliert das. Wie die Umweltverwaltung des Berliner Senats auf die parlamentarische Anfrage der Linken-Politikerin Katalin Gennburg mitteilte, wurde in beinahe allen Bezirken 2024 keine einzige Kontrolle durchgeführt. Die Ausnahmen: In Treptow-Köpenick und Tempelhof-Schöneberg wurde kontrolliert.

Seit 2023 sind Gastronomiebetriebe verpflichtet, ihrer Laufkundschaft Mehrwegverpackungen anzubieten. Sie müssen mit einem Schild außerdem dafür werben. Das soll den Müll reduzieren.

Schon vor dem Start hatten die Bezirke beklagt, dass ihren Ordnungsämtern das Personal fehle, um die Betriebe vor Ort systematisch zu kontrollieren. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg etwa kündigte an, mit den vorhandenen Kapazitäten zumindest „Schwerpunkteinsätze“ durchführen zu wollen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.

Dass viele Bezirke ihrer Aufsichtspflicht nur ungenügend nachkommen, ist besonders problematisch, weil sich die meisten Gastronom:innen in Berlin nicht an die Mehrwegpflicht zu halten scheinen.

Britta Schautz ist Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Berlin.

© VZ Berlin

Im vergangenen Jahr hatten die Verbraucherzentrale Berlin und der RBB rund 60 Betriebe geprüft – von diesen kamen nur 15 Prozent ihrer Pflicht nach. 90 Prozent der kontrollierten Lokale hatten kein Informationsschild.

„Es ist, ehrlich gesagt, erschreckend, dass wir sehen, es gibt ein Gesetz und keiner kommt diesen Pflichten nach“, sagte die Verbraucherschützerin Britta Schautz seinerzeit. Laut Verbraucherzentrale ist die Klimabilanz von Mehrweggeschirr im Vergleich zu den Wegwerfprodukten nach zehn bis 15 Umläufen positiv.

Kund:innen, die auf Mehrwegverpackungen bestehen, dürfen nicht mehr Geld bezahlen als jene, die das Einweggeschirr bevorzugen. Betriebe dürfen auf die Mehrweggefäße aber Pfand erheben, alternativ kann man sich das Essen in eigene Behälter füllen lassen.

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