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Berliner Wohnungsbündnis: Auch Private sollen Mietobergrenze beachten
Der Senat hat sich mit Immobilienverbänden auf das „Leistbarkeitsversprechen“ verständigt: Beteiligten Unternehmen sollen von Mietern nicht mehr als 30 Prozent des Nettoeinkommens für die Miete verlangen.
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Berlinerinnen und Berliner, die über ein geringes Einkommen verfügen, sollen nicht mehr als 30 Prozent ihres Netto-Haushaltseinkommen für die Miete aufbringen müssen. Darauf haben sich der Berliner Senat und mehrere Immobilienverbände im Rahmen des „Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen“ verständigt.
Bisher wenden dieses sogenannte Leistbarkeitsversprechen vor allem die landeseigenen Wohnungsunternehmen an.
In Zukunft sollen auch private Vermieter wie Vonovia oder Covivio, die über entsprechende Verbände Teil des Bündnis sind, sich an diese Regel halten. Mieter sollen bei Mietererhöhungen auf die Vorgabe hingewiesen werden. Übersteigt die Miete die Grenze, soll sie entsprechend abgesenkt werden.
„Ich bin mir sicher, dass wir unsere Wohnungsunternehmen davon überzeugen können, diese Regularien umzusetzen“, sagte Maren Kern, Vorständin des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen.
Ich bin mir sicher, dass wir unsere Wohnungsunternehmen davon überzeugen können, diese Regularien umzusetzen.
Maren Kern, Vorständin des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, zu den neuen Absprachen mit dem Senat.
Die Partner des Bündnisses, das seit 2022 existiert, stellten am Montag eine neue Vereinbarung vor. Diese lege einen größeren Schwerpunkt auf den Wohnungsneubau, erklärte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU). Geprüft werden solle unter anderem, wie Standards abgesenkt werden können, um die Baukosten zu senken. Es gehe darum, Bauen „kostengünstiger und schneller“ zu machen, sagte Wegner. Bausenator Christian Gaebler (SPD) verwies unter anderem auf Hamburg, wo bei bestimmten Bauprojekten Vorgaben, etwa beim Lärmschutz, abgesenkt und so Baukosten gespart werden können.
Gleichzeitig wurden die mietenpolitischen Vorgaben des Bündnis „ein Stück weit entschlackt“, wie Wegner sagte. Unter anderem fehlt in der neuen Vereinbarung eine feste Wiedervermietungsquote an Menschen, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben sowie die Vorgabe, Mieterhöhung auf maximal 11 Prozent innerhalb von drei Jahren zu begrenzen.
Letztere Vereinbarung führte in den vergangenen Monaten dazu, dass die Unternehmen Adler und Vonovia das Bündnis verließen, da sie sich nicht an die Vorgabe hielten. Bereits im Oktober 2024 sprach der Senat deshalb von einer Weiterentwicklung zu einem „Verbändebündnis“. BBU-Chefin Kern sagte angesichts der neuen Vereinbarung: „Veränderte Rahmenbedingungen haben eine Anpassung nötig gemacht.“
Kritik an dem Bündnis kommt von der Opposition. Die wohnungspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion bezeichnete das Bündnis als „wirkungslos“ und als „PR-Gag“. „Es muss Schluss sein mit dem Kuschelkurs gegenüber renditegetriebenen Konzernen“, sagte Schmidberger. „Wer den Mietenwahnsinn wirklich stoppen will, braucht den Mut, den Markt zu regulieren und den gemeinwohlorientierten Sektor massiv auszubauen – statt weiterhin den Investoren freie Hand zu lassen.“
Grüne und Linke fordern, dass auch private Vermieter gesetzlich verpflichtend werden, einen bestimmten Anteil ihrer Wohnungen kostengünstig an Menschen mit geringen Einkommen zu vergeben.
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