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Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner und Verkehrssenatorin Manja Schreiner (beide CDU) gehen begleitet von Demonstranten durch den Görlitzer Park.

© dpa/Sebastian Gollnow

Update

Bezirks-Klage gegen Görli-Zaun ist gescheitert: Berlins Regierender Bürgermeister fordert, den Beschluss „zu akzeptieren“

Friedrichshain-Kreuzberg wollte vor Gericht erreichen, dass um den Görlitzer Park kein Zaun errichtet wird. Jetzt wurde die Klage vom Verwaltungsgericht für unzulässig erklärt.

Stand:

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) ruft den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg dazu auf, keine weiteren Rechtsmittel gegen den geplanten Zaun um den Görlitzer Park einzulegen. „Das Gericht hat entschieden. Alle Beteiligten täten gut daran, diesen Beschluss jetzt zu akzeptieren“, sagte Wegner dem Tagesspiegel. „Alles andere würde eine Verbesserung der Sicherheitslage im Görli noch weiter verzögern.“ Zuvor hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass der Bezirk nicht gegen den Zaunbau des Senats klagen darf.

„Die Berlinerinnen und Berliner erwarten einen sicheren Park – und dafür wollen und werden wir sorgen“, sagte Wegner weiter. „Die Maßnahmen des Sicherheitsgipfels müssen schnellstmöglich umgesetzt werden.“

Das Verwaltungsgericht hatte am Mittwoch in einem Eilverfahren entschieden, der Antrag des Bezirks gegen den Senat sei rechtlich nicht zulässig, weil beide Institutionen des Landes Berlin sind. „Der Bezirk habe weder eigene Rechte noch eine wehrfähige Rechtsposition, die durch die Ausübung des Eingriffsrechts verletzt sein könnten“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Der Bezirk könne sich demnach nicht auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie im Grundgesetzes berufen. „Nicht der Bezirk, sondern allein das Land Berlin sei ‘Gemeinde’ im Sinne dieser Vorschrift.“ Der Bezirk nehme „Aufgaben als nachgeordneter Teil der hierarchisch gegliederten Verwaltung der Einheitsgemeinde Berlin wahr“. Das Land könne nicht gegen sich selbst juristisch vorgehen, hieß es in dem Gerichtsbeschluss, der dem Tagesspiegel vorliegt. Die Gerichtskosten von rund 400 Euro muss der Bezirk tragen.

Anfang Juni hatte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Klage gegen den Senat eingereicht. Anlass war der geplante Zaunbau des Senats um den Görlitzer Park. Verantwortlich für Parks und andere Grünanlagen sind zwar in Berlin offiziell die Bezirke. Der Senat kann jedoch aus bestimmten Gründen die Zuständigkeit an sich ziehen. Im konkreten Fall berief er sich auf eine „Beeinträchtigung der dringenden Gesamtinteressen Berlins“, wie es im Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz heißt.

Überraschend kommt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht. Friedrichshain-Kreuzberg hatte schon einmal erfolglos versucht, sich gegen eine Entscheidung des Senats zu wehren. Im Jahr 2012 klagte der Bezirk gegen den Planfeststellungsbeschluss der Senatsbauverwaltung für den 16. Bauabschnitt der A100. Der Fall ging bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Dieses lehnte eine Klagebefugnis des Bezirks mit der gleichen Begründung wie nun das Berliner Verwaltungsgericht ab: Berlin kenne „keine Trennung von staatlicher und kommunaler Ebene“.

Bezirksbürgermeisterin Clara Herrmann bedauerte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. „Dadurch dass unser Antrag als unzulässig abgelehnt wird, kann die Senatsumweltverwaltung nun mit dem Bau des Zaunes und der Tore in unserem Park beginnen“, sagte sie dem Tagesspiegel. „Im Ergebnis bedeutet das, dass sich der Senat an seine eigenen Regelungen nicht halten muss, weil die Bezirke keine Möglichkeit haben, gerichtlich auf die Rechtseinhaltung zu klagen.“ Ob der Bezirk beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen das Urteil einlegen wird, ist offen. Dies soll bis Anfang kommender Woche entschieden werden.

Initiative „Görli 24/7“ kündigt Demo an

Die Initiative „Görli 24/7“ kündigt in einer Mitteilung vom Donnerstag massiven Protest sowie Kampf gegen die Umzäunung des Görlitzer Parks an. „Ein Zaun, der tagsüber gebaut wird, kann nachts wieder abgebaut werden“, wird ein Sprecher zitiert. „Görli 24/7“ fordert, dass der Görlitzer Park 24 Stunden pro Tag und sieben Tage die Woche, also immer, für die Öffentlichkeit geöffnet sein soll. Wie viele Personen der Initiative angehören, ist nicht bekannt.

„Görli 24/7“ meldete für Samstag, den 13. Juli, eine Fahrraddemonstration an, um 14 Uhr am Pamukkale-Brunnen im Görlitzer Park. Sie soll zur Mobilisierung gegen die geplante Schließung des Parks und zur „Sichtbarmachung verschiedenen Kämpfe“ dienen.

Die Berliner Polizei registrierte im vergangenen Jahr im und um den Görlitzer Park rund 5800 Straftaten, dabei dominiert der Drogenhandel, Verstöße gegen das Ausländerrecht, Gewalttaten und Diebstahl. Der Berliner Senat erhofft sich durch die Umzäunung und nächtliche Schließung des Parks einen Rückgang der Kriminalität, so würden unter anderem weniger Kapazitäten der Polizei im Park selbst gebunden. Der Bezirk befürchtet durch die Schließung eine lediglich eine Verdrängung der Kriminalität in die umliegenden Straßen. (mit dpa)

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