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Bildungssenatorin sieht möglichen Rechtsbruch: Fastenbrechen an Neuköllner Schule nun doch nicht mehr verpflichtend
Zum „Iftar“, dem Fastenbrechen, sollten Schüler einer Sekundarschule verpflichtend erscheinen – weil dafür anderer Unterricht ausfalle. Der Senat stellt klar: Die Teilnahme ist freiwillig.
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Nachdem eine Sekundarschule in Neukölln Schüler der siebten Klasse dazu aufgefordert hatte, verpflichtend an einem Fastenbrechen zum Ende der muslimischen Fastenzeit Ramadan teilzunehmen, hat sich die Berliner Bildungsverwaltung eingeschaltet. „Grundsätzlich gilt für staatliche Schulen in Berlin das Neutralitätsgebot. Die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen ist für Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend“, sagte Verwaltungssprecher Martin Klesmann dem Tagesspiegel.
Ähnlich äußerte sich Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) im Abgeordnetenhaus. „Selbstverständlich besteht grundsätzlich keine verpflichtende Teilnahme am Fastenbrechen“, sagte sie im Plenum. „Denn meiner ersten Einschätzung nach dürfte dies auch rechtswidrig sein.“ Sie sprach von einem möglichen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht und die sogenannte negative Religionsfreiheit.
Die „Bild“ hatte ein Schreiben der Schule an die Eltern veröffentlicht, in dem es heißt, dass am 28. März von 17.30 Uhr bis 20.00 ein Iftar (Fastenbrechen) stattfindet. Die Eltern werden darauf hingewiesen, dass die Kinder Essen beisteuern sollen. Außerdem heißt es: „Dieses Treffen ist verpflichtend, da wir dafür einen anderen Unterricht ausfallen lassen.“ Es handelt sich um die Zuckmayer-Oberschule in Neukölln.
Klesmann zufolge wurde nach Rücksprache mit der regionalen Schulaufsicht und der Schule klargestellt, „dass die Teilnahme an besagter Veranstaltung ausdrücklich freiwillig ist und auch kein Unterricht entfällt“. Um weiteren Missverständnissen vorzubeugen, habe die Schule das Elternschreiben entsprechend korrigiert und erneut versendet. „Weitere Fälle dieser Art sind hier nicht bekannt“, teilte Klesmann mit.
Günther-Wünsch ergänzte, wenn eine Schule das Ziel habe, religiöse Toleranz zu fördern, sei das zu begrüßen. „Aber gelebte Toleranz würde dann gleichwohl auch bedeuten, dass auch andere religiöse Feste wie Ostern oder Pessach stattfinden und gemeinsam an der Schule gewürdigt werden.“
Auf der Plattform X äußerte sich auch Neuköllns Bezirksbürgermeister Martin Hikel: „Ramadan ist ein religiöses Fest, das wie andere Feste auch viele Menschen in Neukölln verbindet. Deshalb finde ich es richtig, dass es auch in Schulen Angebote gibt, Feste wie Weihnachten und Ostern, Chanukka oder Ramadan zu feiern. Das ist in Neukölln ganz normal“, schrieb der SPD-Politiker. „Aber keines dieser Feste kann verpflichtend sein.“
Er habe sich dazu mit der Schulleiterin der Zuckmayer-Schule ausgetauscht. „Selbstverständlich war eine Teilnahme an dem Fest nicht verpflichtend“, schrieb Hikel. Und: „Wir sind uns einig, dass Schule ein Ort der religiösen Neutralität ist.“
Die Zuckmayer-Schule ist eine Integrierte Sekundarschule. Die Schule wollte sich nicht äußern. Ein Mitarbeiter verwies auf eine an die Bildungsverwaltung geschickte Stellungnahme. (Tsp, dpa)
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