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Polizei registriert knapp 80 Verstöße gegen Cannabis-Gesetz. (Symbolbild)

© Hannes P Albert/dpa

Update

Bis zu 30.000 Euro: So viel Bußgeld droht künftig in Berlin bei Verstößen gegen das Cannabisgesetz

Knapp sieben Monate nach Inkrafttreten hat Berlin eine Verordnung und einen Bußgeldkatalog zur Umsetzung des Cannabisgesetzes vorgelegt. Manches Vergehen kann sehr teuer werden.

Stand:

Knapp sieben Monate nach dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes hat der Berliner Senat eine Rechtsverordnung sowie einen Bußgeldkatalog für dessen Umsetzung verabschiedet. Es sei ein „interessanter Tag“, weil man endlich dazu gekommen sei, sagte Gesundheitsstaatssekretärin Ellen Haußdörfer (SPD) im Anschluss an die Senatssitzung.

Eigentlich hätte bereits bis zum 1. Juli eine Regelung zu den Anbauvereinen vorliegen sollen, doch Senat und Bezirke konnten sich nicht früher über die Zuständigkeiten einigen.

Mit dem Bußgeldkatalog steht nun fest, wie teuer Verstöße gegen das Cannabisgesetz in Berlin künftig werden können. Er tritt am 1. November in Kraft. Wer in der Öffentlichkeit oder zu Hause mehr Cannabis besitzt als erlaubt, dem droht ein Bußgeld von 250 bis 1000 Euro. Nach dem seit April geltenden Gesetz dürfen Erwachsene in der Öffentlichkeit 25 Gramm Cannabis mitführen, mehr als 30 Gramm sind strafbar. Im privaten Raum gilt eine Grenze von 50 Gramm, hier sind mehr als 60 Gramm strafbar.

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Richtig teuer kann es bei anderen Handlungen rund um den Konsum werden: Wer illegal Cannabissamen einführt, muss mit einem Strafgeld zwischen 100 und 30.000 Euro rechnen. Auch für eine Anbauvereinigung oder für den Konsum zu werben, kann mit 500 bis 30.000 Euro geahndet werden.

Wer entgegen der Regelung in Schulen und Kindergärten oder in deren Sichtweite kifft, dem droht ein Bußgeld von 250 bis 500 Euro. Wer sein Cannabis nicht ordnungsgemäß davor schützt, dass es Kindern oder Jugendlichen in die Hände fällt, muss künftig mit 500 bis 1000 Euro Bußgeld rechnen. Wenn Anbauvereinigungen im Monat mehr als sieben Samen oder fünf Stecklinge weitergeben, können sie im ärgsten Fall ebenfalls mit einem Bußgeld von 30.000 Euro belegt werden.

Ein Anbau-Hotspot liegt in Brandenburg

Mit der am Dienstag ebenfalls beschlossenen Rechtsverordnung wird geregelt, dass das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) künftig für die Genehmigung von Cannabis-Anbauvereinigungen zuständig ist. Zuvor waren übergangsweise die Berliner Bezirke verantwortlich. Pro 6000 Einwohner darf es eine Anbauvereinigung mit maximal 500 Mitgliedern geben, die mindestens 18 Jahre alt sein müssen.

In Berlin könnte es demnach bis zu 640 Anbauvereinigungen geben. Allerdings schränkte die Gesundheitsstaatssekretärin ein: „Wir gehen nicht davon aus, dass wir in die Nähe einer dreistelligen Zahl kommen.“ Eine Ballung in bestimmten Bezirken könne es durchaus geben. Bislang zeichne sich ab, dass viele Anbaugebiete in Brandenburg lägen. Ein erkennbarer „Hotspot“ sei bereits das südlich von Berlin gelegene Zossen. Doppelmitgliedschaften sind übrigens verboten: Jede Person darf nur in einer Vereinigung Mitglied sein.

Verordnung über Kontrolle der Anbauvereinigung steht noch aus

Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Gesetzesblatt veröffentlicht wurde. Das soll Anfang November erfolgen. Danach trifft dann das Lageso die Entscheidung über die Anträge.

Die Kontrolle der Anbauvereinigungen sowie die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten beim Kiffen werden aber bei den Bezirken liegen. Um diese Kontrollarbeit zu regeln, braucht es noch eine weitere Rechtsverordnung – die allerdings am Dienstag noch nicht beschlossen wurde. Eine Begründung dafür, warum diese Verordnung noch nicht verabschiedet werden konnte, nannte Haußdörfer nicht. Sie verwies lediglich darauf, dass der Rat der Bürgermeister beteiligt werden müsse und es unterschiedliche Rechtsauffassungen dazu gebe.

Bislang liegen bereits 23 Anträge auf Genehmigung einer Anbauvereinigung aus allen Bezirken außer aus Spandau und Mitte vor. Ein Antrag in Marzahn-Hellersdorf wurde bereits erfolgreich genehmigt.

Wie die Berliner Polizei mitteilte, wurden innerhalb der vergangenen rund sechs Monaten knapp 80 Verstöße gegen das Cannabisgesetz registriert. In 41 Fällen ging es dabei nach Angaben eines Polizeisprechers um Ordnungswidrigkeiten, weil Menschen in den sogenannten Konsumverbotszonen gekifft haben. In den restlichen 36 Fällen handelte es sich um andere Verstöße. (mit dpa)

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