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In Berlin benötigen Genesene künftig beim Einkaufen keinen negativen Covid-Test mehr. Das hat der Senat am Dienstag beschlossen.

© Jörg Carstensen/dpa

Teils strenger als die Bundes-Notbremse: Diese neuen Corona-Regeln gelten in Berlin ab 1. Mai

Berlin hat seine Corona-Regeln an die Bundes-Notbremse angepasst – bleibt aber teils strenger. Auch für Geimpfte, Genesene und Schulen gibt es Neuerungen.

Der Berliner Senat hat am Dienstag die Infektionsschutzverordnung des Landes an die Bundes-Notbremse angepasst – und zum Teil noch striktere Corona-Regelungen getroffen.

„Es gibt bundesgesetzliche Regeln, aber die landesgesetzliche Regelung kann darüber hinausgehen“, sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) in der Senatspressekonferenz im Anschluss an die Sitzung.

Auch Lockerungen für Menschen, vom Coronavirus genesen und die geimpft sind, hat der Senat am Dienstag beschlossen. Darüber hinaus wurde präzisiert, wie die geforderten Schulschließungen bei einer Inzidenz von über 165 organisiert werden und welche Ausnahmen gelten sollen. Nach Angaben des Senats tritt die geänderte Verordnung am 1. Mai, also kommenden Sonnabend, in Kraft und gilt vorerst bis zum 16. Mai.

Ein wenig schärfer fällt die Berliner Regelung bei der Zahl der Personen aus, die sich treffen können. Nach der Bundesregel darf drinnen wie draußen ein Haushalt egal welcher Größe eine weitere Person sehen, plus Kinder unter 14 Jahren, eine Obergrenze gilt hier nicht. In Berlin können sich maximal vier Menschen eines Haushalts plus eine weitere Person im Freien treffen. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.

Auch beim Thema der Homeoffice geht die Berliner Verordnung über die vom Bund beschlossene Regel hinaus. In Berlin dürfen damit weiterhin Büros mit maximal 50 Prozent der Belegschaft besetzt sein. Die Bundesregelung hatte eine solche konkrete Schwelle nicht vorgesehen, erklärte Kalayci.

Bei den Ausgangsbeschränkungen orientiert sich der Senat dagegen an der Bundesregelung. Danach dürfen sich auch die Berlinerinnen und Berliner nach 22 Uhr nur noch allein an der frischen Luft bewegen und von Mitternacht bis 5 Uhr morgens die eigene Wohnung oder das Grundstück in der Regel gar nicht mehr verlassen – es sei denn zum Beispiel für den Weg zur Arbeit.

Keine Testpflicht und Quarantäne für Geimpfte und Genesene

Eine wichtige Änderung betrifft weitere Ausnahmen bei der Testpflicht: Berliner brauchen vor dem Einkaufen oder dem Friseurbesuch keinen Corona-Test mehr, wenn sie schon einmal infiziert waren und inzwischen genesen sind. Schon seit Mitte April galt, dass Menschen mit vollständigem Impfschutz die gleichen Rechte hatten wie andere mit einem aktuellen negativen Testergebnis.

Das betraf aber nicht ehemalige an Corona Erkrankte. Die neue Regelung gilt nun auch für Personen, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind und eine Impfung gegen Covid-19 erhalten haben und solche, die in den letzten sechs Monaten an Covid-19 erkrankt waren und genesen sind.

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„Wir haben den Personenkreis für die Ausnahmen von der Testpflicht klar definiert“, sagte Kalayci. Neben vollständig geimpften Personen sind nun auch Genesene nicht mehr verpflichtet, einen negatives Testergebnis vorzuzeigen.

Bei ihnen gilt nun: Positiv-Befund statt Negativ-Test. Sie müssen einen positiven PCR-Test vorzeigen können, dann gilt für sie die Befreiung ab dem 28. Tag nach dem Testergebnis für sechs Monate. Anschließend müssen sie mindestens eine Erstimpfung vorweisen, um keinen negativen Corona-Test vorzeigen zu müssen.

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Ferner müssen Berliner, die gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind, nicht mehr in Quarantäne. „Hier machen wir einen Riesenschritt nach vorne“, sagte Gesundheitssenatorin Kalayci.

Bislang mussten Geimpfte und Genesene trotzdem in Quarantäne, wenn sie Kontakt zu Infizierten hatten. Diese Regelung wurde nun aufgehoben. Fortan gilt für sie nur noch eine Pflicht zur Absonderung, wenn sie selbst nach dem Kontakt Symptome aufweisen.

Ausgenommen von der Lockerung der Quarantäneregelung ist das Krankenhauspersonal. Für Mitarbeiter:innen in Alten- und Pflegeeinrichtungen entfällt die Quarantäne hingegen, wenn sie genesen oder geimpft sind. Gleiches gilt für die Bewohner:innen der Einrichtungen.

Lehrer müssen sich künftig selbst testen

Im Zuge der Anpassungen an das Bundesinfektionsschutzgesetz hat der Senat auch neue Regeln für die Berliner Schulen beschlossen. Demnach müssen sich auch Lehrer:innen sowie das Schulpersonal, das regelmäßig Kontakt zu Schüler:innen hat, verpflichtend zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen. Die Testpflicht gilt auch für Personal, das in der Notbetreuung eingesetzt wird. Bisher waren die Tests freiwillig.

Die Tests sollen nach Angaben der Bildungsverwaltung als Selbsttest zu Hause oder in der Schule durchgeführt werden.

Schulschließungen ab 165er-Inzidenz und Ausnahmen

Außerdem hat der Senat präzisiert, wie die geforderten Schulschließungen bei einer Inzidenz von über 165 organisiert werden und welche Ausnahmen gelten sollen. Falls die Inzidenz drei Tage hintereinander über einem Wert von 165 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt, soll ab dem übernächsten Tag dann für die meisten Jahrgangsstufen kein Präsenzunterricht mehr stattfinden.

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Im Wechselunterricht bleiben aber die Jahrgangsstufe 6, zur Vorbereitung auf den Übergang in die weiterführenden Schulen, außerdem die Jahrgangsstufen 9 und 10 an Sekundarschulen sowie die zehnten Klassen an Gymnasien, weil in diesen Stufen Schulabschlüsse abgelegt werden können. Ausnahmen soll es auch für Förderschulen und Abschlussjahrgänge an den beruflichen Schulen geben.

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung angeboten, die Kinder von Eltern mit systemrelevanten Berufen sowie Kinder von Alleinerziehenden, sozial benachteiligte Schüler:innen sowie Kinder, bei denen das Erreichen der Bildungsziele gefährdet ist, nutzen können. Prüfungen können trotzdem stattfinden, Klassenarbeiten und Klausuren sind nur in Übertritts- und Abschlussklassen erlaubt.

100.000 zusätzliche Moderna-Impfungen angekündigt – Priorisierung soll bald fallen

Gesundheitssenatorin Kalayci hat zudem 100.000 zusätzliche Impfungen mit den Impfstoffen von Moderna angekündigt. Bereits ab diesem Dienstag würden dazu zusätzliche Impfangebote in den Impfzentren in Tegel und im Erika-Heß-Eisstadion im Wedding gemacht. „Ab heute haben wir zusätzliche Termine in unseren Kalender freigegeben“, sagte Kalayci.

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Berlin stehe kurz vor dem Aufruf der Prioritätsgruppe Drei, sagte die Senatorin. „Wir werden Anfang Mai für die Prioritätsgruppe Drei eine Impfermöglichung auf den Weg bringen“, sagte sie. Es beständen Aussichten, dass Berlin bald mehr Impfstoff geliefert bekäme.

Eingeplant seien bislang weitere knapp 2,5 Millionen Dosen der Hersteller Biontech/Pfizer und Moderna. Davon würden 1,37 Millionen Impfmengen an das Land geliefert. Weitere 1,1 Millionen würden über die Kassenärztliche Vereinigung ausgegeben.

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„Wir werden im Juni deutlich mehr Impfangebote machen können als im Mai“, sagte Kalayci. Vorher wolle man noch die Impfung der Menschen mit Prioritätsgruppe Drei ermöglichen. Danach solle die Priorisierung „zügig“ aufgehoben werden.

Marzahner Seilbahn muss wegen Bundesnotbremse Betrieb einstellen

Auch ein Wahrzeichen von Marzahn-Hellersdorf fällt der Bundes-Notbremse zum Opfer. Die strikten Regeln des überarbeiteten, am Sonnabend in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetzes untersagen auch die Öffnung von "Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bahn- und Busverkehren und Flusskreuzfahrten".

Bei der Grün Berlin, die seit Januar die Regie bei der Seilbahn übernommen hat, hatte das vergangene Woche offenbar noch niemand bemerkt: Am Wochenende schaukelten die Gondeln noch gemütlich über den Kienberg, auch am Montag fuhr die Seilbahn. Nach einer Tagesspiegel-Anfrage vom Montagmittag teilte die Grün Berlin am Dienstag mit: Der Betrieb sei am Montagabend "bis auf Weiteres" eingestellt worden. (mit dpa)

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