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Kneipen und Restaurants dürfen derzeit nicht öffnen, nur außer Haus verkaufen.

© Britta Pedersen/dpa

Update

„Covid-19 hat sich dramatisch verbreitet“: Verwaltungsgericht bestätigt Lockdown für Berliner Gastronomie

Berliner Gastronomen haben argumentiert, nicht die Treiber der Pandemie zu sein. Die Richter sehen das anders. Der Senat begrüßt das Urteil.

Rückschlag für Berlins Gastronomen: Ihre Einrichtungen bleiben weiterhin geschlossen. Einen Eilantrag von 22 Gastronomen lehnte die 4. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts am Dienstag ab. Das teilte das Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung mit.

Die Verordnung des Berliner Senats, mit der dieser die Schließung der Betriebe im November angeordnet hatte, beruhe „auf einer verfassungskonformen Rechtsgrundlage“. Das Verbot diene „dem legitimen Ziel der Bekämpfung der Krankheit Covid-19, die sich insbesondere in Berlin in kürzester Zeit dramatisch verbreitet“ habe.

Die Richter wiesen in ihrer Begründung darauf hin, dass sich der Großteil der Infektionen nicht mehr zurückverfolgen lasse. Somit sei die Aussage, dass die Gaststätten kein wesentlicher "Treiber der Pandemie" seien, nicht haltbar. Als eine Maßnahme eines Gesamtpakets zur Bekämpfung der Pandemie sei das Verbot daher geeignet.

Weiter hieß es in der Mitteilung des Gerichts: „Es sei auch erforderlich, weil allein die Einhaltung der für Gaststätten bislang geltenden Hygienekonzepte nicht ausreiche. Die Gastronomie sei davon geprägt, dass Menschen nicht nur zur bloßen Nahrungsaufnahme zusammenkämen, sondern typischerweise auch, um Geselligkeit zu pflegen, zu kommunizieren und neue Kontakte zu knüpfen.“

Zudem, so die Richter, sei der Eingriff in die Berufsfreiheit der Wirte gerechtfertigt, weil der Bund zugesagt hat, die Einnahmeausfälle finanziell zu entschädigen.

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Der Berliner Senat sieht sich mit dem Beschluss in seinem Vorgehen bestätigt. „Das Urteil des Verwaltungsgerichts begrüßen wir natürlich, weil es auch zeigt, dass der Zusammenhang zwischen den Neuinfektionszahlen und den getroffenen Maßnahmen sehr wohl auch bei den Gerichten gesehen wird“, sagte Gesundheitsstaatssekretär Martin Matz (SPD).

Die neue Corona-Verordnung erlaubt es Gaststätten nur noch, außer Haus zu verkaufen.
Die neue Corona-Verordnung erlaubt es Gaststätten nur noch, außer Haus zu verkaufen.

© Wolfgang Kumm/dpa

Auch ein Fitnessstudio und das Schlosspark-Theater haben geklagt

Die Gastwirte, alle vertreten durch den Rechtsanwalt Niko Härting, hatten damit argumentiert, dass ein Verbot nicht notwendig sei, weil Gaststätten keine „Treiber der Pandemie“ seien. Bereits im Oktober hatten mehrere Wirte erfolgreich gegen die vom Senat beschlossene Sperrstunde geklagt.

Insgesamt hatten 77 Gastronomen gegen die zehnte Veränderung der Berliner Infektionsschutzverordnung geklagt. 22 Anträge wurden heute verhandelt. Der Lockdown gilt derzeit für den Monat November. Auch Kulturstätten und Sportvereine sind davon betroffen.

Beschwerden kamen auch von einem Fitnessstudio und vom Schlosspark-Theater des Kabarettisten Dieter Hallervorden. Sie sahen sich vom Senat ungleich behandelt, weil etwa Friseurgeschäfte sowie der Einzelhandel weiterhin öffnen dürfen. „Warum dürfen Friseursalons öffnen und Bühnen müssen schließen?“, fragte Hallervorden in einem Beitrag, der am Montagabend in der rbb-„Abendschau“ gezeigt wurde.

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Anwalt Härting bestätigte auf Twitter die Niederlage vor dem Verwaltungsgericht. Man prüfe nun, ob seine Kanzlei seinen Mandanten empfehle, vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu gehen.

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Neben Theatern, Museen und Restaurants müssen auch Nagel-, Kosmetik-, Tattoo- sowie Massagestudios im November schließen. Auch hier wehrten sich die Betreiber mit Eilanträgen gegen die Verordnung.

In der vergangenen Woche wurden mehrere davon bereits vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt. (mit dpa)

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