zum Hauptinhalt
Innensenator Andreas Geisel (SPD)

© Jörg Carstensen/dpa

Update

1000 Festnahmen bei Querdenker-Demos: Berlins Innensenator verteidigt Polizei-Taktik – „Was wäre die Alternative?“

Tausende Querdenker zogen Sonntag trotz Verbots durch Berlin, die Polizei ließ sie oft laufen. Gewalt wäre nicht verhältnismäßig gewesen, sagt Andreas Geisel.

Von
  • Frank Jansen
  • Sonja Wurtscheid

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat das Vorgehen der Polizei gegen die Querdenker am Wochenende verteidigt. „Wir können nicht erkennen, dass die Polizei nicht Herrin der Lage gewesen sei", sagte Geisel dem Tagesspiegel. "Nach den uns vorliegenden Informationen haben die Polizei Berlin und die auswärtigen Einsatzkräfte angemessen und professionell agiert."

Den Einsatzkräften sei bewusst gewesen, dass die Taktik der Protestler darin bestehen würde, an vielen Orten der Stadt in kleineren Gruppen aufzutreten. Das habe die Lage kompliziert gemacht, weil die Einsatzkräfte zwischen Querdenkern und Anwohnenden bzw. Passanten unterscheiden mussten, hieß es.

"Aber was wäre denn die Alternative zum polizeilichen Handeln gewesen?", fragte Geisel. "Alle 5000 Menschen, die sich den Tag über verteilt in Berlin aufgehalten haben, einzukesseln und festzunehmen?"

Natürlich hätte die Polizei noch härter vorgehen und die Regeln mit körperlicher Gewalt durchsetzen können. "Aber damit wäre ggf. auch das Risiko verbunden, Menschen durch Polizeieinsätze zu verletzen. Hier musste von der Polizei die Verhältnismäßigkeit des Vorgehens gewahrt werden", betonte Geisel.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Geisel: Gesundheitsschutz nicht durch Gesundheitsgefährdung durchsetzen

Der Innensenator fügte hinzu, dass die Aufgabe der Polizei darin bestanden habe, bestehende Regeln zum Infektionsschutz durchzusetzen, wie etwa Maske tragen und Abstände einhalten. "Dies geschieht im Namen des Gesundheitsschutzes", sagte Geisel. "Es wäre unverhältnismäßig, bei einem Polizeieinsatz die Gesundheit von Menschen zu gefährden, weil man den Gesundheitsschutz durchsetzen will."

Die Polizei nimmt eine Demonstrantin bei einer unangemeldeten Demonstration an der Siegessäule fest.
Die Polizei nimmt eine Demonstrantin bei einer unangemeldeten Demonstration an der Siegessäule fest.

© Fabian Sommer/dpa

Die hohe Zahl der festgenommenen Personen - am Montag berichtete die Polizei von knapp 1000, davon mehr als 60 Prozent aus anderen Bundesländern - zeige aber, dass die Polizei konsequent gehandelt habe, argumentierte der Innensenator. "Insbesondere als Polizeikräfte und auch Pressevertreter angegriffen wurden.“ Mehr als 60 Beamte waren zum Teil schwer verletzt worden. Allein am Sonntag leitete die Polizei 503 Ermittlungsverfahren ein.

Auch die Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) verteidigte das Vorgehen der Einsatzkräfte am Sonntag. „Gerade das Verbot einzelner Versammlungen zeigt deutlich, dass man das Gewaltpotenzial keinesfalls unterschätzt hat. Wir müssen auch ehrlich sein, es wurde alles in den Dienst gerufen, was nicht bei drei aufm Baum war“, sagte Berlins GdP-Sprecher Benjamin Jendro der Deutschen Presse-Agentur.

[Immer konkret und schon über 250.000 Abos: Hier gibt es die Tagesspiegel-Newsletter für jeden Berliner Bezirk - jetzt kostenlos: leute.tagesspiegel.de]

„Wir reden hier über Kolleginnen und Kollegen, die bereits 40-50 Stunden in der Woche gearbeitet haben und dann noch Sonntag 18 Stunden im Dienst waren.“ Umso höher sei es einzuschätzen, dass sie angesichts der enormen Gewaltbereitschaft und stetigen Lageveränderung derart professionell agierten und kühlen Kopf bewahrt hätten.

"Proteste werden von Verfassungsfeinden benutzt"

Zurückhaltend äußerte sich Senator Geisel zu der Frage, ob Querdenker-Vereinigungen verboten werden sollte. "Bevor man über etwaige Verbote spricht, sollten erst einmal die Informationen abgewartet und bewertet werden, die aus der Arbeit des Verfassungsschutzes resultieren", sagte der Innensenator und verwies darauf, dass Berlin und andere Bundesländer Teile der Bewegung zum Verdachtsfall erklärt haben.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

An der grundsätzlichen Einschätzung habe sich nichts geändert, erklärte Geisel weiter. "Wir haben in den anderthalb Jahren gesehen, wie Proteste gegen einzelne staatliche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie von Verfassungsfeinden benutzt wurden, um ihre Verachtung für die parlamentarische Demokratie und ihre Repräsentanten zu propagieren", sagte der SPD-Politiker. "Corona ist nur eine Chiffre, wie zuletzt gesehen bei der Hochwasser-Katastrophe."

Das Bundesinnenministerium hatte im April mitgeteilt, dass der Verfassungsschutz einzelne Akteure und Teile der Corona-Protestbewegung bundesweit mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet. Grund dafür sei die von ihnen betriebene „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Die Stuttgarter Gruppe „Querdenken 711“ gilt als eine Art Keimzelle der mittlerweile bundesweit aktiven Protestbewegung.

"Verbot allenfalls bei Teilgruppierungen"

Vorsichtig argumentiert auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in der Frage nach einem Verbot von Gruppierungen der Querdenker. Ein Verbot komme nicht bei der gesamten Bewegung der Querdenker, sondern "allenfalls bei Teilgruppierungen" in Betracht, wenn diese vereinsmäßig organisiert seien", teilte das Ministerium auf Anfrage des Tagesspiegels mit.

"Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bedarf es allerdings weiter einer aggressiv-kämpferischen Verfolgung verfassungsfeindlicher oder den Strafgesetzen zuwiderlaufender Zwecke", hieß es. Das setze voraus, dass die Krawalle den jeweiligen Teilgruppierungen zurechenbar sind. Nicht jedes Verhalten eines Mitglieds der Vereinigung könne rechtlich zugleich als Handlung des Vereins gewertet werden. "Entscheidend kommt es auf das Verhalten des Vorstands und das im Rahmen des Vereins organisierte Gruppenverhalten an", steht in der Antwort. Vor diesem Hintergrund müsse "sehr gründlich geprüft werden, ob es innerhalb der Querdenker-Bewegung Vereinigungen gibt, die die genannten Voraussetzungen für ein Vereinsverbot erfüllen“.

Baden-Württemberg sieht "grundsätzliche Staatsfeindlichkeit"

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) ließ mitteilen, "zu möglichen Vereinsverbotsverfahren nimmt das Innenministerium grundsätzlich keine Stellung". Betont wurde allerdings, "die Gefahr von „Querdenken“ geht – nicht nur in Baden-Württemberg – insbesondere von einem Aspekt aus: Demonstrationsteilnehmer aus der nicht-extremistischen Mehrheitsgesellschaft könnten mit extremistischen Narrativen in Berührung kommen und diese in ihr Weltbild integrieren".

Zu diesen Narrativen gehörten unter anderem "eine grundsätzliche Staatsfeindlichkeit, Antisemitismus - transportiert über zahlreiche alte und neue Verschwörungsideologien - sowie eine Relativierung oder Verharmlosung des Dritten Reichs und des Holocaust". Dies zeige sich zum Beispiel an der Ansicht, man lebe in einer mit dem NS-Regime vergleichbaren Diktatur.

Das Ministerium warnt, "gefährliche Verschwörungsideologien dienen zur Rechtfertigung einer unkonkreten ,Gegenwehr' gegen die transportierten Feindbilder". Dies werte das Landesamt für Verfassungsschutz "als große Gefahr bei den Demonstrationen selbst und in der Kommunikation um die Proteste herum". Baden-Württemberg war das erste Land, das eine Gruppierung der Coronaleugner, "Querdenken 711", unter die Beobachtung des Verfassungsschutz stellte.

Reul: Menschen weiter aufklären

Auf die Frage nach einem Verbot von Querdenker-Vereinen reagiert Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) mit einem weniger konfrontativen Ansatz. "Viele Anhänger nutzen die Pandemie nur als Aufhänger und dieser kann jederzeit wechseln", sagte Reul am Dienstag dem Tagesspiegel.

Er setze daher darauf, "die Menschen weiter aufzuklären und zu sensibilisieren, damit sie den kruden Verschwörungsmythen nicht auf den Leim gehen. Und wir müssen die Anhänger der Querdenken-Bewegung, die sich noch nicht komplett aus der Mitte der Gesellschaft verabschiedet haben, mit Argumenten überzeugen, Demokratie und Rechtsstaat nicht aufzugeben. Teile der Corona-Leugner-Bewegung wird der Verfassungsschutz aber auch weiterhin intensiv beobachten.“

Der NRW-Verfassungsschutz hatte kürzlich als erste Landesbehörde im Nachrichtendienstverbund einen ausführlichen Sonderbericht zur Querdenker-Szene vorgelegt. (mit dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false