
© dpa/Carsten Koall
Umgeleitete Flüge nach Sicherheitsalarm: Was man bisher über die Drohnensichtung am BER weiß
Am Freitagabend wurde am BER eine Drohne gesichtet. Das führte zu Störungen und Verspätungen im Flugbetrieb. Am Samstag nahm der Flughafen seinen regulären Betrieb auf. Was bisher bekannt ist.
Stand:
Wegen der Sichtung einer Drohne ist es am Berliner Hauptstadtflughafen BER am Freitagabend zu Verspätungen und Störungen im Flugbetrieb gekommen. Das bestätigte Flughafensprecher Axel Schmidt dem Tagesspiegel am Telefon.
Demnach wurde der Flugbetrieb um 20.08 Uhr ausgesetzt. Nach einem Einsatz der Berliner Polizei und der Flughafensicherheit wurde der Luftverkehr um 21.58 Uhr wiederaufgenommen. „Seitdem läuft der Flugbetrieb wieder“, sagte Schmidt.
Flüge wurden umgeleitet
Am Samstag nahm der Flughafen seinen regulären Betrieb auf. Es gebe keine Beeinträchtigungen mehr, sagte Schmidt am Morgen dem Tagesspiegel. Das bestätigte auch ein Blick auf die digitale Ankunfts- und Abflugstafel.
Während der Sperrung leitete der Flughafen Flüge mit Ziel Berlin um. Betroffen waren unter anderem Maschinen aus Stockholm, Antalya und Helsinki. Vier Flugzeuge flogen statt nach Berlin nach Dresden, vier weitere nach Leipzig. Auch Hamburg, Bremen und Hannover dienten als Ausweichziele. Eine genaue Anzahl umgeleiteter Flüge hatte Schmidt noch nicht parat – „etwa 15 bis 20“.
Ein nach Bremen umgeleitetes Flugzeug kam nach Tagesspiegel-Informationen aus Brüssel. Der Journalist Christian Feld berichtete am Telefon, dass seine Maschine um 21 Uhr startete. Etwa 45 Minuten später informierte eine Durchsage die Passagiere über die Umleitung wegen der Drohnensichtung.
Nächtliche Starts und Landungen ausnahmsweise erlaubt
Nicht starten konnten etwa Flieger nach Basel, Oslo und Barcelona. Flughafensprecher Schmidt teilte mit, dass die Luftfahrtaufsichtsbehörde dem BER eine Ausnahmegenehmigung für spätere Starts und Landungen erteilt hätte. Normalerweise gilt am BER ein Nachtflugverbot zwischen 0 und 5 Uhr. Um die Verspätungen aufzuholen, durften Maschinen ausnahmsweise bis 2 Uhr starten und die ganze Nacht landen. Fünf startende Maschinen hätten von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht. Der Betrieb am Boden war indes nicht eingeschränkt.
Bislang wenig Informationen zur Drohne
Eine Sprecherin des Lagedienstes der Polizei Brandenburg sagte am Freitagabend, ersten Erkenntnissen zufolge habe ein Zeuge angerufen, weil er eine Drohne in der Nähe des Flughafens gesehen habe. Auch die Besatzung eines Funkstreifenwagens habe eine Drohne gesehen. Das Fluggerät sei dann aber nicht mehr feststellbar gewesen.
Mehr Informationen über die Drohne – wie hoch sie flog, um welche Art es sich handelte – konnte ein Sprecher der Brandenburger Polizei am Samstag auf Nachfrage nicht geben. Auch die Bundespolizei, die nach eigener Aussage in Amtshilfe an dem Einsatz beteiligt war, verwies an die Polizei Brandenburg. „Gegenwärtig können wir nicht sagen, wer hinter diesen Drohnenflügen steckt“, sagte ein Sprecher der Polizei. „Das ist Gegenstand der Ermittlungen.“
BER-Sprecher Schmidt sagte, die Drohne sei zunächst über der B69 und dem Hotel Holiday Inn gesichtet worden. Das habe die Polizeistreife bestätigt. Die Drohne sei dann Richtung Waßmannsdorf geflogen, woraufhin die Südbahn des BER gesperrt worden sei.
Jeder Eingriff in den Luftraum sei „ärgerlich – und bedrohlich“, sagte BER-Sprecher Schmidt. Man hoffe, dass dieses Wochenende nun alles problemlos laufe, „mitten in der Rückreisewelle nach den Herbstferien“. Am Sonntag würden 100.000 Passagiere erwartet.
Erinnerungen an die Löwenjagd: War es wirklich eine Drohne?
Ob man denn sicher sein könne, dass es sich um eine Drohne gehandelt habe? Immerhin war es bereits dunkel, das weckt Erinnerungen an die „Löwenjagd“, als sich eine vermeintliche Löwin in Kleinmachnow als Wildschwein entpuppte. „Doch, es handelte sich ohne Zweifel um eine Drohne“, sagte BER-Sprecher Schmidt, das habe die Polizei bestätigt – „mit Sicherheit kein fliegendes Wildschwein“.
Drohnen in Flughafennähe: So ist die Gesetzeslage
Drohnen sind in Flughafennähe in einem Radius von 1,5 Kilometern verboten, weil sie Starts und Landungen gefährden können. Wenn sie dennoch in diesen Bereich geflogen werden, kann das als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr streng bestraft werden.
Erst Anfang Oktober hatten Drohnen unbekannter Herkunft den Flugbetrieb am zweitgrößten deutschen Flughafen in München gestört. Die Zahl der Störungen durch solche Fluggeräte unbekannter Herkunft nehmen zu. (mit dpa)
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