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Der Berliner Senat tagt in der Regel im Roten Rathaus. (Symbolbild)

© Soeren Stache/dpa

Update

Gegen das „Behörden-Pingpong“: Berliner Senat beschließt Gesetzentwurf zur Verwaltungsreform

Der Berliner Senat hat zum letzten Mal im Jahr 2024 getagt. Eines der wichtigsten Reformvorhaben der Koalition ist nun auf den Weg gebracht.

Stand:

Kurz vor dem Jahresende hat der Berliner Senat die Verwaltungsreform auf den Weg gebracht, eines seiner zentralen Vorhaben in dieser Legislaturperiode. Er beschloss am Dienstag den Entwurf für ein sogenanntes Landesorganisationsgesetz. Ziel ist es, die Aufgabenverteilung zwischen Senat und Bezirken eindeutig zu regeln und klare Verantwortlichkeiten zu schaffen.

Zudem soll auch die Berliner Verfassung geändert werden. Das Eingriffsrecht des Senats in Bezirksangelegenheiten soll klarer gefasst und das Konnexitätsprinzip eingeführt werden. Letzteres besagt, dass den Bezirken für die ihnen übertragenen Aufgaben auch entsprechende Mittel und das Personal zur Verfügung gestellt werden müssen.

Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Senat und Bezirken ist geplant, dass eine Einigungsstelle mit jeweils drei Vertretern vom Senat und den Bezirken sowie einem unabhängigen Vorsitzenden innerhalb von zwei Monaten eine Entscheidung trifft.

Mit der Verwaltungsreform soll „das ärgerliche Behörden-Ping-Pong beendet“ werden, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) im Anschluss an die Senatssitzung. Zentraler Bestandteil des Landesorganisationsgesetzes ist ein Aufgabenkatalog, in dem alle derzeit rund 4000 definierten Aufgaben der Landesverwaltung aufgeführt und einer Stelle eindeutig zugeordnet sind. Derzeit sind lediglich die Politikfelder definiert, die in der Verantwortung des Senats liegen, für alle anderen gilt die sogenannte Auffangzuständigkeit der Bezirke.

Dies führt bis heute zu Doppelzuständigkeiten und Verantwortungslosigkeit. Als Beispiel nannte Martina Klement, Staatssekretärin für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung, das Cannabiskonsumgesetz, über dessen Zuständigkeit sich Haupt- und Bezirksverwaltung monatelang nicht einigen konnten.

Bei einem Gesetz vom Bund, wie in diesem Fall, soll zukünftig immer zunächst die entsprechende Senatsverwaltung zuständig sein. Diese kann die Durchführung der Aufgabe an die Bezirke delegieren, bleibt aber für deren Erfolg verantwortlich.

Für 300 Aufgaben fühlt sich niemand zuständig

Bei rund 800 der 4000 identifizierten Aufgaben sei die Zuständigkeit derzeit noch unklar, erläuterte Klement. Für rund 300 Aufgaben fühle sich derzeit niemand zuständig. Der Aufgabenkatalog werde auch nach Verabschiedung der Reform einer stetigen Evaluation unterzogen, sagte Wegner.

Nach dem Senatsbeschluss geht der Gesetzentwurf nun zunächst in den Rat der Bürgermeister, dem Zusammenschluss aller Bezirksbürgermeister. Anschließend ist nochmals der Senat am Zug, ehe das Vorhaben ins Parlament geht und möglichst vor der Sommerpause vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll. Wegner lobte in diesem Zusammenhang die gute Zusammenarbeit mit den Grünen und der Linkspartei. Es sei „keine Selbstverständlichkeit, dass die Opposition bei einem Kernprojekt einer Landesregierung so konstruktiv mitmacht“, sagte er.

Die Verwaltungsreform soll nach dem Willen des Senats am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die praktische Umsetzung wird nochmal Monate in Anspruch nehmen und voraussichtlich bis in die nächste Legislatur reichen. (mit dpa)

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