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Nach Urteil von Bundesverfassungsgericht: Innensenatorin kritisiert Entscheid zur Flüchtlingsaufnahme aus Moria
Dass das Bundesinnenministerium dem Land Berlin die Aufnahme Geflüchteter aus Griechenland verboten hat, war rechtens. Dieses Urteil kritisiert Iris Spranger.
Stand:
Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hat eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes bedauert, in dem das Verbot zur Aufnahme Geflüchteter aus dem griechischen Lager Moria für rechtmäßig erklärt wurde. "Der Handlungsspielraum der Länder ist damit deutlich eingeschränkter", teilte Spranger dazu mit. Das Land Berlin sehe es als "seine humanitäre Verpflichtung an, Menschen in Not zu helfen und wird dieser auch zukünftig mit allem, was uns zur Verfügung steht, nachkommen."
In dem Urteil hatte das Leipziger Gericht dem Bundesinnenministerium am Dienstag Recht gegeben: Dieses hatte Berlin 2020 untersagt, 300 Menschen aus dem stark überlasteten Flüchtlingscamp aufzunehmen.
Seehofer verbot Aufnahme weiterer Geflüchteter
Der Berliner Senat hatte im Jahr 2020 angekündigt, in der Hauptstadt insgesamt 300 Asylsuchende aus den stark überlasteten Flüchtlingscamps auf den griechischen Inseln aufnehmen zu wollen. Begründet wurde dies mit den desolaten humanitären Bedingungen vor allem im inzwischen abgebrannten Lager Moria auf Lesbos.
Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verbot dem Land Berlin Ende Juli 2020 jedoch offiziell die Aufnahme weiterer Geflüchteter. In einem Schreiben an den damaligen Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) teilte Seehofer mit, er könne sein Einvernehmen zum Landesaufnahmeprogramm aus rechtlichen Gründen nicht erklären.
Konkret seien die Voraussetzungen für eine Landesaufnahmeanordnung nicht erfüllt sowie die Bundeseinheitlichkeit nicht gewahrt. Die Aufnahme durch das Land Berlin sei zudem nicht kohärent mit den vom Bund selbst getroffenen Maßnahmen.
Im November 2020 kündigte der Berliner Senat aufgrund dieser Entscheidung an, Klage gegen das Bundesinnenministerium zu erheben. Diese Klage hat das bei verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern zuständige Bundesverwaltungsgericht nun abgewiesen. "Die Versagung des Einvernehmens zu der Anordnung war rechtmäßig", so das Bundesverwaltungsgericht.
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Zur Begründung hieß es unter anderem, dass die Aufnahmeanordnung Berlins zu einer unterschiedlichen Rechtsstellung von Personen aus demselben griechischen Flüchtlingslager im Bundesgebiet geführt hätte. "Denn die vom Bund aufgenommenen Personen haben lediglich eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung eines ergebnisoffenen Asylverfahrens erhalten", so das Gericht.
"Die vom Kläger beabsichtigte humanitäre Aufnahme hätte hingegen zur sofortigen Erteilung von längerfristigen, zunächst auf drei Jahre befristeten Aufenthaltserlaubnissen geführt, ohne dass der Schutzbedarf auch in Bezug auf das jeweilige Herkunftsland zuvor geprüft worden wäre."
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