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Gesetz auf den Weg gebracht: Berliner Senat besiegelt Verbeamtung von Lehrkräften
Die Rückkehr zur Verbeamtung von Lehrkräften galt als eines der zentralen Ziele der Koalition. Nun wurde eine Einigung erzielt.
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Berliner Lehrerinnen und Lehrer sollen künftig wieder verbeamtet werden können. Darauf einigten sich die Mitglieder der rot-grün-roten Landesregierung in ihrer Sitzung am Dienstag. Beschließen muss das entsprechende Gesetz das Berliner Abgeordnetenhaus.
Mit seiner Entscheidung setzt der Senat eines seiner wichtigsten und bereits in der Sondierungsphase der Koalition verabredeten Vorhaben um. Regierungschefin Franziska Giffey (SPD) sprach im Anschluss an die Senatssitzung von „einem guten Tag für die Berliner Schule sowie die Berliner Lehrerinnen und Lehrer“ und erklärte, damit sei „einen Fehler korrigiert“ worden. Bildungssenatorin Astrid Busse (SPD) äußerte die Erwartung, viele der zuletzt abgewanderten Lehrkräfte in die Stadt zurückholen zu können.
Konkret sieht der zuletzt heftig umstrittene Beschluss des Senats vor, dass künftig Lehrkräfte bis zu einem Alter von 52 Jahren verbeamtet werden können. Damit überschreitet das Land Berlin die übliche Altersgrenze von 47 Jahren deutlich, was von Busse als Zugeständnis an die Bestandslehrkräfte, „die Berlin über viele Jahre die Treue gehalten haben“, bezeichnet wurde.
Für Lehrerinnen und Lehrer, die aus alters- oder gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet werden können oder aus persönlichen Gründen darauf verzichten, kündigte Busse einen „gerechten und angemessenen“ Nachteilsausgleich an. Darüber, wie und in welcher Höhe dieser ausgestaltet werden soll, hatten Bildungs- und Finanzverwaltung Tagesspiegel-Informationen zufolge zuletzt gerungen.
Letztendlich wurde der Nachteilsausgleich in einer Protokollnotiz zum Gesetz vereinbart. Über seine Höhe wird das Parlament zeitnah zu entscheiden haben, schließlich soll das Gesetz noch vor der Wahlwiederholung am 12. Februar 2023 verabschiedet werden.
Über die Verbeamtung hinaus sollen mehrere Gesetze und Verordnungen geändert werden. So soll die bislang bestehende Zuverdienstgrenze, die für pensionierte Lehrkräfte gilt, abgeschafft werden. Zudem soll geregelt werden, dass angestellte Lehrkräfte, die ein Beförderungsamt innehaben und ihre Eignung für dieses Amt in einer Erprobungszeit nachgewiesen haben, abweichend vom bisherigen Laufbahngesetz „in dem ihrer Funktionsstelle entsprechenden Beförderungsamt in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit eingestellt werden“.
Darüber hinaus hat der Senat am Dienstag beschlossen, perspektivisch alle rund 350.000 Schülerinnen und Schüler in der Stadt mit mobilen Endgeräten und konkret mit Tablets auszustatten. In einem ersten Schritt sollen während der Schuljahrs 2023/2024 die etwa 30.000 Siebtklässler:innen ein entsprechendes Gerät bekommen. Im kommenden Jahr sollen nach dem Willen der Bildungsverwaltung dafür 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. „Jetzt ist der Hauptausschuss dran und ich bin ganz sicher, da ist man auch begeistert, das für unsere Schüler und Schülerinnen zu ermöglichen“, sagte Bildungssenatorin Busse.
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