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Ein Passant geht durch den Schnee in Berlin.

© picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow

Hamburg erlaubt Ausnahme wegen Glätte: Doch in Berlin bleibt Salz auf Gehwegen verboten

Es wird noch eisiger in Berlin, dazu kommt neuer Schnee. Aber das Tausalzverbot kann nach Einschätzung des Senats nicht gelockert werden. Das sind die Gründe.

Stand:

Viele Berliner Gehwege werden noch lange glatt bleiben. Denn der Dauerfrost wird sich noch mindestens eine Woche halten, sodass der Schnee noch weiter zu Eis festgetrampelt werden dürfte, das keine Kehrmaschinenbürste beseitigen kann. Am Freitag soll es noch mehr schneien. Tausalz würde gegen die Glätte helfen, aber ist und bleibt verboten.

Hamburg hat zurzeit ein ähnliches Glätteproblem – und ähnliche Winterdienstvorschriften wie Berlin: Tausalz ist für den Privatgebrauch verboten und darf nur von der Stadtreinigung auf Hauptstraßen eingesetzt werden. Allerdings hat die Hamburger Senatsbehörde für Verkehr und Mobilitätswende am Dienstag per Allgemeinverfügung eine befristete Ausnahme von dem Tausalz-Verbot erlassen: Bis zum 21. Januar dürfen Anlieger die Glätte mit Salz bekämpfen.

Die Ausnahme in Hamburg gilt zunächst für zwei Wochen

„Das Verbot des Einsatzes tausalzhaltiger Mittel dient dem Schutz der Umwelt, insbesondere der Vegetation und des Grundwassers“, heißt es in der Verfügung. „Im vorliegenden Fall überwiegt jedoch das Interesse am Schutz von Leib und Leben der Verkehrsteilnehmenden sowie das Interesse an der zielführenden Erfüllung der Winterdienstverpflichtungen.“

Ein spiegelglatt vereister Gehweg am Südstern in Berlin-Neukölln.Foto: Stefan Jacobs
Ein spiegelglatt vereister Gehweg am Südstern in Kreuzberg an der Grenze zu Neukölln.

© Stefan Jacobs

Die Berliner Umwelt- und Verkehrsverwaltung hat nach Auskunft von Sprecherin Petra Nelken eine vergleichbare Regelung für die Hauptstadt „intensiv geprüft“ – und für unmöglich befunden: Das Berliner Straßenreinigungsgesetz sehe keine Ausnahmen von der Beschränkung des Tausalz-Einsatzes auf Hauptstraßen und solchen mit Verkehr der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) vor. Die Ausweitung „wäre also ein klarer Verstoß gegen das Gesetz“.

25
Gramm Feuchtsalz pro Quadratmeter darf die BSR maximal streuen.

Grund für das weitgehende Salzverbot ist dessen giftige Wirkung für die Natur, die sich im Sommer auswirkt: Das Salz reichert sich im Boden an und kann bei Trockenheit das ohnehin knappe Wasser regelrecht aus den Wurzeln der Straßenbäume saugen. An vielen Straßenbäumen zeigt sich der Effekt durch braune Blattränder. Die seit Jahren zunehmende Trockenheit und Wärme verschärft die Probleme.

Die BSR ist auch für einen massiven Wintereinbruch gut gewappnet.

Die Pressestelle der Berliner Stadtreinigung angesichts der Wetterprognose

Die Berliner Stadtreinigung (BSR) – und nur die – darf pro Einsatz maximal 25 Gramm Feuchtsalz pro Quadratmeter ausbringen. So sparsam lässt sich das Salz beim manuellen Streuen kaum dosieren. Die erlaubte Maximaldosis reicht nach Auskunft der BSR bis in den zweistelligen Minusbereich. Das Landesunternehmen ist nach eigenem Bekunden „auch für einen massiven Wintereinbruch gut gewappnet“.

Auf Schnee und Wind folgt noch strengerer Frost

Der Härtetest dürfte an diesem Freitag bevorstehen: Am Vormittag soll es kräftig schneien; im Laufe des Tages sowie am Sonnabend kann noch etwas Nachschub folgen. Eisiger und böiger Wind dürfte den Schnee verwehen. Tauen wird er so schnell nicht: Für die Nächte ab dem Wochenende sind zweistellige Minusgrade angekündigt. Selbst tagsüber bleibt es bis Mitte nächster Woche fast minus zehn Grad kalt.

Zuständig für den Winterdienst auf Gehwegen sind die Anlieger. Eine Ausnahme sind BVG-Haltestellen, einige Plätze und Fußgängerzonen sowie Wege entlang von Parks, um die sich die BSR kümmern muss. In den Grünanlagen selbst werden nur wenige Hauptverbindungswege geräumt oder gestreut.

Bei Verstößen informiert ein Amt das andere

Auffällig glatt ist es nicht nur vor vielen privaten Grundstücken, sondern auch vor einigen Landes- und Bezirksgebäuden. Für den Winterdienst dort sind meist private Unternehmen zuständig. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick berichtet von Verträgen mit vier Dienstleistern, deren Arbeit von Hausmeistern oder Verwaltern der Objekte kontrolliert werde. Aus Friedrichshain-Kreuzberg heißt es, das Ordnungsamt habe eine Liste der jeweils verantwortlichen Firmen. Bei Mängeln werde das Straßen- und Grünflächenamt informiert und die Firma aufgefordert, das Problem schnellstens zu beheben.

Das Bezirksamt Pankow ist nach eigenem Bekunden selbst für den Winterdienst auf Gehwegen vor Bezirksgebäuden zuständig. In Mitte ist von „ausgeschriebenen und beauftragten Drittfirmen“ die Rede, deren Arbeit „regelmäßig und anlassbezogen“ überprüft werde. In Tempelhof-Schöneberg müssen die Gehwege vor bezirkseigenen Liegenschaften laut Vertrag bis morgens 6 Uhr geräumt und gestreut werden. Die Kontrolle übernähmen Pförtner und Hausmeister.

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