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„Kein Marathon, kein Volksentscheid, keine Corona-Bedingungen“: Senatschef Wegner verspricht pannenfreie Wahl in Berlin
Die Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus brachte Kai Wegner vor rund anderthalb Jahren ins Amt. Nun garantiert er, dass sich eine Chaos-Wahl wie 2021 nicht wiederholen wird.
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Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sieht Berlin gut auf die Neuwahl zum Deutschen Bundestag vorbereitet. Am Rande seiner USA-Reise sagte Wegner dem Tagesspiegel auf die Frage, ob dem Land die Wahlorganisation dieses Mal gelingt: „Ja, klar. Es gibt diesmal keinen Marathon, keinen Volksentscheid, keine Corona-Bedingungen.“ Natürlich sei die Zeit knapp, aber das gelte für alle anderen Bundesländer auch. „Berlin wird das gut hinbekommen“, versprach Wegner.
Am 26. September 2021, als neben der Bundestagswahl auch die Abgeordnetenhauswahl sowie ein Volksentscheid stattfand, kam es zu zahlreichen schwerwiegenden Pannen. Die Wahl zum Abgeordnetenhaus musste 2023 komplett wiederholt werden – und brachte Kai Wegner schließlich ins Amt. Die Bundestagswahl wurde im Frühjahr 2024 zum Teil wiederholt.
Auch Landeswahlleiter Stephan Bröchler zeigt sich optimistisch, dass Berlin die Bundestagswahl, die aller Voraussicht nach am 23. Februar 2025 stattfinden wird, ohne größere Pannen meistert. Dass sich am Dienstag ein konkreter Termin für die Abstimmung abzeichnete, bewertete Bröchler positiv. „Die Bundes- und Landeswahlleitungen gewinnen wertvolle Zeit für die Vorbereitung der Bundestagswahl 2025“, sagte Bröchler. Er fügte aber hinzu: „Nur zwei Wochen später wäre für die Qualität der Wahl dennoch der überzeugendere Termin.“
Damit spielte Bröchler auf die sich abzeichnenden kurzen Fristen an – etwa für die Erstellung und den Versand der Wahlbenachrichtigungen, aber auch für die Parteien, die ihre Kandidatenlisten rechtzeitig aufstellen müssen.
Im Regelfall müssten die Parteien bei einer Wahl am 23. Februar ihre Wahlvorschläge bis zum 16. Dezember einreichen. Allerdings erwartet Bröchler, dass das Bundesinnenministerium von seinem Recht Gebrauch machen wird, die Fristen zu verkürzen – zumal der Wahltermin formal erst nach dem 16. Dezember vom Bundespräsidenten festgelegt werden wird.
Bei der vorgezogenen Bundestagswahl im Jahr 2005 verkürzte das Innenministerium die Frist von 69 Tagen vor dem Wahltermin um die Hälfte. Sollte dies erneut der Fall sein, hätten die Parteien bis Anfang Januar Zeit. In Berlin hat bisher einzig die AfD ihre Landesliste für die Bundestagswahl gewählt.
Im Fall einer Fristverkürzung würde sich auch der Versand der Wahlbenachrichtigung und der Beginn des Briefwahlzeitraums nach hinten verschieben. Im Regelfall würde die Briefwahl am 13. Januar starten. Relativ sicher scheint dagegen der Termin für den Beginn der Wahlwerbung: Sollte die Wahl am 23. Februar stattfinden, dürfte ab dem 12. Januar plakatiert werden. (mit dpa)
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