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Möblierte Wohnungen lassen sich in Berlin teuer und befristet vermieten.

© IMAGO/Pro Creators

Möbliertes Wohnen auf Zeit: Berliner Mieterverein fordert härtere Regeln

In Berlin dominieren mittlerweile Angebote für möbliert und befristet vermietete Wohnungen. Der Mieterverein fordert Gesetzesänderungen. Bund und Senat arbeiten nach eigenen Angaben daran.

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In Berlin werden immer mehr Wohnungen lediglich befristet und möbliert vermietet. Die Folge: Die Mietpreise steigen in immer neue Höhen. Der Berliner Mieterverein fordert den Senat und die Bundesregierung auf, diese Vermietungspraxis erheblich einzuschränken. So verlangt er vom Bund, den zulässigen Zeitraum der Befristung gesetzlich festzulegen.

Hintergrund: Wird eine Wohnung nur vorübergehend vermietet, greifen zahlreiche Vorgaben wie die Mietpreisbremse nicht. Die Wohnung kann deutlich teurer vermietet werden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist der „vorübergehende Gebrauch“ bisher nicht definiert. Der Mieterverein schlägt eine Dauer von drei Monaten vor.

Zwar müssen Vermieter für eine Befristung einen Grund angeben, etwa anstehende Baumaßnahmen oder eine geplante Eigennutzung. Allerdings werde dies häufig umgegangen, argumentiert der Geschäftsführer des Mietervereins, Sebastian Bartels. In Mietverträgen werde etwa vermerkt, der Mieter selbst verlange die Befristung. Viele Wohnungssuchende würden aus der Not heraus nicht widersprechen.

Auch für möblierte Wohnungen, die nicht zwingend, aber häufig mit einer Befristung einhergehen, verlangt der Mieterverein strengere Regeln. Für möblierte Wohnungen gilt zwar die Mietpreisbremse, oft wird für die bereitgestellten Möbel jedoch ein deutlich überhöhter Zuschlag verlangt.

Für Wohnungssuchende ist das in der Regel nicht ersichtlich, da Mietpreis und Möblierungszuschlag nicht getrennt ausgewiesen werden müssen. Neben einer transparenten Angabe beider Summen verlangt der Mieterverein eine „klare Vorgabe für die Berechnung des Zuschlags“.

Fast 40.000 Inserate für „Wohnen auf Zeit“ im Jahr 2024

Der Anteil der möblierten Wohnungen steigt in Berlin seit Jahren an. Wurden im Jahr 2015 laut dem Berliner Wohnungsmarktbericht noch rund 18.000 entsprechende Inserate auf den gängigen Plattformen geschaltet, waren es 2024 bereits 39.039 und damit mehr als reguläre Wohnungsangebote. Wie viele möblierte Wohnungen es in Berlin genau gibt, ist nicht bekannt. Laut Wohnungsmarktbericht sind es mindestens 8000.

Diese Entwicklung hat erhebliche Folgen auf die Mietpreise in Berlin. Das Institut für soziale Stadtentwicklung kommt in einer vom Mieterverein beauftragt Analyse zu dem Ergebnis, dass möblierte Wohnungen, die befristet vermietet werden, im Jahr 2022 im Schnitt für 19,44 Euro pro Quadratmeter angeboten wurden. Reguläre Wohnungen hätten im Schnitt 11,54 Euro pro Quadratmeter gekostet.

Handlungsbedarf haben sowohl die Bundesregierung als auch der Senat erkannt. Die schwarz-rote Koalition im Bund kündigte in ihrem Koalitionsvertrag an, „möblierte und Kurzzeitvermietungen einer erweiterten Regulierung“ zu unterwerfen. Details sind noch nicht bekannt. Eine Expertengruppe hat laut Bundesjustizministerium Mitte September ihre Arbeit aufgenommen und soll bis Ende des Jahres erste Vorschläge vorlegen.

In Berlin versuchen zahlreiche Bezirke, die befriste Vermietung von möblierten Wohnungen, auch „Wohnen auf Zeit“ genannt, einzudämmen. Der Bezirk Neukölln untersagt diese Praxis, etwa bei Neubauwohnungen in Milieuschutzgebieten. Darüber hinaus geht er in mehreren Musterklagen gegen Immobilieneigentümer vor, um befristete wieder in reguläre Wohnungen umzuwandeln.

Der Berliner Senat kündigte im Sommer an, das Verbot von „Wohnen auf Zeit“ in Milieuschutzgebieten in ganz Berlin umzusetzen, sollte es vor Gericht Bestand haben. Sollte es so weit kommen, würde das Verbot für ein Gebiet gelten, in dem rund 1,2 Millionen Berlinerinnen und Berliner leben.

Zudem bereit die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ein sogenanntes Wohnraumsicherungsgesetz vor. „Ziel ist es, den Schutz von Mieterinnen und Mietern zu stärken, Instrumente zur Sicherung von Wohnraum zu präzisieren und deren Vollzug zu verbessern“, sagte Verwaltungssprecher Martin Pallgen dem Tagesspiegel. „Der Gesetzentwurf der Stadtentwicklungsverwaltung befindet sich derzeit in der koalitionsinternen Abstimmung.“ Geplant sind Änderungen beim Wohnungsaufsichtsgesetz, beim Wohnraumgesetz sowie beim Zweckentfremdungsverbot-Gesetz.

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