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Wegen Angst vor Ansteckung verweigert die Berliner Polizei die Vernehmung von Klienten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

© dpa/Gregor Fischer

Nach Einsatz im Flüchtlingsamt: Angst vor Coronavirus bei Berliner Polizisten

Berliner Beamte lehnen die Vernehmung von Flüchtlingen ab. Der Grund: Ein Flüchtling kam aus Italien. Der Corona-Verdacht wurde bei diesem nicht bestätigt.

Nach einem Einsatz der Berliner Polizei am Mittwoch wegen Corona-Verdacht am Standort des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Wilmersdorf rumort es. Obwohl sich der Corona-Verdacht bei einem aus Italien nach Deutschland gekommenen Flüchtling nicht bestätigt hat, lehnen Polizisten nun Vernehmungen von BAMF-Klienten ab. Das hat der Tagesspiegel aus Behördenkreisen erfahren. Die Angst bei den Polizisten, sich zu infizieren, ist groß.

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnt: Die Berliner Polizisten seien nicht für Coronavirus-Fälle ausgestattet. Bei einer möglichen Pandemie wäre der Dienstbetrieb nicht ohne erhebliche Risken für die eigene Gesundheit möglich. „Unsere Stadt ist für derartige Lage ausgestattet und verfügt über entsprechende Institutionen und die Infrastruktur, um auf mögliche Infektionen in Berlin reagieren zu können. Meine Kolleginnen und Kollegen sind es nicht“, sagte der Berliner GdP-Landeschef Norbert Cioma.

Im Notfall müsse man handlungsfähig bleiben

Nicht alle Einsatzkräfte verfügten über die persönliche Schutzausrüstung (PSA) mit Masken (FFP3), Nitril-Handschuhen, Händedesinfektionsmittel sowie Augenschutzbrille, die ab 2014 verteilt wurden und in Teilen schon sein Verfallsdatum erreicht habe. Die Gesundheit der Berliner Polizisten müsse ohne jegliches Risiko gewährleistet werden. „Wir reden dann nicht über einen einmaligen Einsatz, für den man mal eben die PSA anlegt, sondern über nahezu jeden, bei dem Kontakt mit Bürgerinnen und Bürger besteht“, erklärte der GdP-Landeschef. Innensenator Andreas Geisel (SPD) und die Polizeiführung dürften nichts dem Zufall überlassen und müssten Vorkehrungen treffen, um im Notfall handlungsfähig zu bleiben, sagte Cioma.

Die Pandemie stellt uns vor eine hochdynamische Situation

„Da wir für einen solchen Fall aber auch über ein längerfristiges Szenario reden, bedarf es einer einheitlichen Entsorgungslogistik und die Chance für Ersatzbeschaffungen. Beides ist bisher nicht gegeben“, sagte der GdP-Landeschef. Ohnehin seien bisher viele Sachen ungeklärt, etwa wie die Beamten mit Urlaubsrückkehrern aus bereits vom Coronavirus betroffenen Gebieten umgehen sollen. Derzeit gebe es unter anderem viele Reiserückkehrer aus dem Winterurlaub in Österreich, Italien und der Schweiz. Zudem beginnt nächste Woche die Reisemesse ITB in Berlin.

[In unserem Super-FAQ zur Coronavirus-Epidemie beantworten wir die 40 wichtigsten Fragen.]

Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) sprach von einer hochdynamischen Situation.  „Da die Pandemie nach der Entwicklung in Italien auch in Deutschland wahrscheinlicher geworden ist, müssen wir neue Maßnahmen ergreifen, um besonders gefährdete Teile der Bevölkerung zu schützen. Daher empfehlen wir die Impfung gegen Pneumokokken und Keuchhusten für die vulnerablen Gruppen.“

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Die bisherigen Erkenntnisse über das Coronavirus zeigten, dass besonders Menschen im Alter von über 60 Jahren und chronisch Kranke gefährdet seien. Zu den häufigsten Erregern, die Infektionen der Lunge auslösen können, gehören Pneumokokken und Keuchhusten (Pertussis). Die Senatsgesundheitsverwaltung empfiehlt daher allen Menschen, die zu gefährdeten Gruppen gehören, die entsprechenden Impfungen.

Eine bereits mit einem Krankheitserreger befallen Lunge könne auch noch von einem zweiten oder dritten Erreger – wie dem Coronavirus – angegriffen werden. Dabei würde es sich um eine Komplikation handeln, die die Behandlung erschweren würde und Patienten besonders gefährden könnte.

Dieses Vorgehen empfiehlt die Gesundheitsverwaltung:

  • Wer innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigten Fall hatte, sollte zuhause bleiben und telefonisch das zuständige Gesundheitsamt kontaktieren, damit die Abklärung vorgenommen wird. Der Amtsarzt/die Amtsärztin entscheidet nach den Kriterien des RKI und der individuellen Situation des Patienten/der Patientin über das weitere Vorgehen einen möglichen Test und eine möglichen häuslichen Isolation betreffend.
  • Wer innerhalb der letzten 14 Tage im Risikogebiet gewesen ist und Symptome (von leichter Erkältung bis Lungenentzündung) hat, sollte ebenfalls zuhause bleiben und telefonisch das zuständige Gesundheitsamt kontaktieren, damit die Abklärung vorgenommen wird. Der Amtsarzt/die Amtsärztin entscheidet nach den Kriterien des RKI und der individuellen Situation des Patienten/der Patientin über das weitere Vorgehen einen möglichen Test und eine möglichen häuslichen Isolation betreffend.
  • Wer selbst innerhalb der letzten 14 Tage im Risikogebiet gewesen ist oder Kontakt zu einer Person aus dem Risikogebiet hatte (und keine Symptome hat), kann ebenfalls eine Abklärung vornehmen lassen, etwa beim Hausarzt. Ob für die Abklärung ein Test notwendig ist, entscheidet der Hausarzt/die Hausärztin im Beratungsgespräch mit dem Patienten/der Patientin.
  • Alle Kontaktaufnahmen sollten zuerst telefonisch stattfinden. Der direkte Kontakt zu anderen Personen sollte vermieden werden.
  • Der Rettungsdienst und die Rettungsstellen sind die richtigen Anlaufpunkte für Menschen mit schweren Symptomen. Niemand sollte sich unangekündigt in eine Rettungsstelle begeben, sondern vorher telefonisch den Verdacht auf den Coronavirus mitteilen, damit bei Transport und Ankunft vor Ort wichtige Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Bestätigte Fälle des Coronavirus sollten den Empfehlungen des RKI entsprechend im Krankenhaus isoliert werden. Alle Berliner Krankenhäuser können Menschen mit Verdacht auf Coronavirus oder bestätigte Fälle isoliert unterbringen und behandeln.
  • Die Übernahme der Kosten für den Test ist in Deutschland bundesweit einheitlich geregelt. Wenn die Kriterien eines Verdachtsfalls des RKI erfüllt sind, werden die Kosten für den Test (gemäß EBM Nr. 32816 59 Euro) auf den neuartigen Coronavirus vom Gesundheitsamt, bzw. den Krankenkassen übernommen. Für das RKI gilt als Verdachtsfall, wer Symptome hat und Kontakt zu einem bestätigten Fall hatte oder wer Symptome hat und im Risikogebiet gewesen ist.

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