
© Screenshot X „Noam Petri“
Nach gewaltsamer Besetzung des FU-Präsidiums: Verwaltungsgericht stoppt Abschiebung von Palästina-Aktivistin nach Irland
Verwüstete Räume und antisemitische Parolen prägen nach einer Besetzung das Bild des Präsidiumsgebäudes der Freien Universität Berlin. Eine Irin soll abgeschoben werden, doch sie klagt dagegen.
Stand:
Erneut wird die direkte Ausweisung einer propalästinensischen Aktivistin als rechtswidrig beurteilt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Eilantrag der Irin genauso stattgegeben wie einem weiteren Iren vor einigen Wochen. Die Abschiebung steht aus, bis eine Entscheidung im Hauptverfahren gefallen ist. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts am Mittwoch hervor.
Die Entscheidung ist eine weitere Ohrfeige für Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD). Das ihr unterstehende Innenressort wollte mit einer direkten Ausweisung zwei irischer Staatsbürger, einer Polin und eines US-amerikanischen Studenten harte Konsequenzen für die Besetzung des Präsidiums der Freien Universität Berlin (FU) folgen lassen. Fachbeamten rieten von der Maßnahme ab.
Aktivisten teilen Zerstörungswut in den sozialen Medien
Die vier Personen wurden bei der gewalttätigen Besetzung des FU-Präsidiums im Oktober festgenommen. 20 Personen drangen ins Präsidium der Freien Universität Berlin (FU) ein, versuchten, das Gebäude zu besetzen, randalierten, verwüsteten Büros, zerstörten Technik und verletzten mindestens einen Mitarbeiter der FU.
Viele andere Beschäftigten haben sich aus Angst in ihren Büros eingeschlossen. Mitarbeiter seien „krass und brutal“ angegangen worden, sagte damals eine Sprecherin der Universität. Ein Video auf der Plattform Instagram zeigt das Ausmaß der Zerstörung.
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Da circa 20 Personen an der Aktion beteiligt gewesen seien und nur die vier Personen nur im Nachgang der meisten Taten festgenommen wurden, gestaltet sich eine Abschiebung der Irin grundsätzlich schwierig. Ihr wird Landfriedensbruch, Sachbeschädigung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Symbole vorgeworfen.
Beispielsweise wurden Innenwände mit Parolen wie „From the River to the Sea“ und „Palestine will be free“ beschmiert, jedoch ist nicht klar, ob diese von der Irin verursacht wurden. Zudem könne laut Beschluss nicht sicher belegt werden, dass „Antragstellerin selbst den Ausruf ‘From the River to the Sea’ aus der Gruppe heraus getätigt hat.“
Gefährdung liege nicht vor
Das einzige, was die Behörden der Irin nachweisen könnten, sei eine Vermummung. Auch bewertet das Gericht das Risiko zu weiteren Straftaten durch die Irin als unwahrscheinlich. Laut eines Auszugs aus dem Bundeszentralregister ist sie nicht vorbestraft.
Auch nach einer umfassenden Prüfung ihres persönlichen Verhaltens sei die Frau keine Gefährderin, bewertet das Gericht zusätzlich. „Eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, kann für die Antragstellerin nicht festgestellt werden“, heißt es in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin.
Dass nun auch die Polin mit ihrem Eilantrag Erfolg haben wird, ist recht wahrscheinlich. Denn trotz mehrerer Beiträge der Besetzung in den sozialen Medien konnten nur die vier Personen an ihrem Aktionstag auf dem Gelände der FU festgenommen werden.
Da die Festnahmen im Nachgang der Zerstörung der Innenräume erfolgten, sind Nachweise über ihre Straftaten unwahrscheinlich. Ein Termin für ein Hauptverfahren steht weiterhin aus.
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