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Drei neue Verbotszonen in Berlin: Polizei konfisziert bei ersten Kontrollen mehrere Messer
Leopoldplatz, Kottbusser Tor, Görlitzer Park: Hier gelten seit Sonnabend Messerverbote. In manchen Fällen will die Polizei nicht ganz so streng sein. Innensenatorin Iris Spranger erwägt die Einrichtung weiterer Zonen.
Stand:
Die Berliner Polizei hat bei Kontrollen in den neuen Waffen- und Messerverbotszonen mehrere Messer sichergestellt. Das sagte Polizeisprecher Florian Nath am Sonnabend. Der Einsatz am ersten Tag der Verbotszonen am Görlitzer Park, am Kottbusser Tor und am Leopoldplatz sollten noch bis in die Nacht hinein laufen.
Innensenatorin Iris Spranger (SPD) verteidigte die Einrichtung der Zonen und erwägt weitere. „Fakt ist, dass bundesweit und in Berlin Angriffe mit Messern im öffentlichen Raum zugenommen haben“, sagte sie. In der Kriminalstatistik seien für 2023 in Berlin 3482 Messerangriffe erfasst worden, das seien fünf Prozent mehr als 2022 mit 3317 Fällen. Das sei eine besorgniserregende Entwicklung.
„Der Schutz der Bevölkerung vor Missbrauch von Waffen und vor Messerkriminalität muss verbessert werden“, sagte Spranger. Die Verbotszonen seien wichtige Bestandteile der Berliner Strategie gegen Messerkriminalität. „Wir werden gemeinsam mit der Polizei Berlin prüfen, ob weitere Messer- und Waffenverbotszonen eingerichtet werden“, erklärte die Senatorin.

© Polizei Berlin.
Die Polizei war am Sonnabend in allen drei Zonen im Einsatz. Zugleich wurden Passanten umfangreich über die Details des Verbots informiert. „Wir haben viele Gespräche geführt, die Nachfrage nach unseren Flyern in unterschiedlichen Sprachen war groß“, sagte Polizeisprecher Nath. Insbesondere am Leopoldplatz hätten viele Anwohner die Verbotszone begrüßt.
Die Polizei werde in den neuen Messerverbotszonen mit Augenmaß kontrollieren, sagte Nath. Polizistinnen und Polizisten würden Personen ansprechen, die sich auffällig verhielten, gefährlich wirkten oder den Beamten vielleicht schon bekannt seien, sagte er bei der Informationsveranstaltung am Leopoldplatz.
Was passiert, wenn jemand tatsächlich ein Messer dabei hat? „Das Messer wird sofort beschlagnahmt, es wird eingezogen, es kommt nie wieder zum Besitzer zurück“, sagte der Polizeisprecher. Die Polizei entwaffne damit Menschen, die für andere potenziell zur Gefahr werden könnten und bei denen die Gewaltschwelle meist niedrig sei.
Es drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld
Auf dem Leopoldplatz fand ein Flohmarkt statt, auf dem auch Messer angeboten wurden. Das sei kein Problem, sagte Nath. Flohmarktbesucher könnten ein Messer kaufen, es einpacken und nach Hause gehen. „Das ist nichts, was wir von der neuen Waffenmesserverbotszone aus verfolgen würden.“
Die Polizei wolle keine unbescholtenen Bürger drangsalieren, sagte Nath. Es gehe auch nicht um Standbesitzer auf dem Flohmarkt, Passanten oder Mitarbeiter von Imbissen und Restaurants. Schon gar nicht stünden Menschen, die etwa im Görlitzer Park grillen oder ihren Kindern Obst schneiden, im Fokus.
Messergewalt in neuen Verbotszonen besonders hoch
In den Verbotszonen ist es verboten, Waffen und Messer aller Art mit sich zu führen. Die Messergewalt sei an den drei Orten unverhältnismäßig höher als in anderen Bereichen der Stadt, sagte Nath. Ein Verstoß gegen das Verbot in den Zonen ist eine Ordnungswidrigkeit, es droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro. Zudem können die verbotenen Gegenstände eingezogen werden.
Möglich ist das Verbot durch die Ende Oktober in Kraft getretene Novelle des Waffengesetzes auf Bundesebene. Von der Berliner Rechtsverordnung sind nun öffentliche Straßen, Wege und Plätze, Busse, U-Bahnen und die U-Bahnhöfe Görlitzer Park, Kottbusser Tor und Leopoldplatz erfasst.
Verbotszone Görlitzer Park

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- Görlitzer Straße gesamt (ohne die Gebäude im Norden, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
- Gehwege, Fahrbahnen, Grünflächen, Sport- und Spielplätze des öffentlich zugänglichen Görlitzer Ufers zwischen Görlitzer Straße und Wiener Straße, einschließlich der anliegenden Brücke über den Landwehrkanal
- Lausitzer Platz 1-17
- Skalitzer Straße 31-28, 48, 94A-95A sowie 96-108 (ohne Gebäude)
- Waldemarstraße 119 (ohne Gebäude) und
- Wiener Straße gesamt (ohne Gebäude im Süden, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
Verbotszone Kottbusser Tor

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- Adalbertstraße 1-5 (Fahrbahn und Gehweg einschließlich der dazugehörigen Zuwege zu Höfen und Höfe, auf denen tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet),
- Adalbertstraße 6 (Gehweg bis zur Baufluchtlinie des Gebäudes),
- Adalbertstraße 96 (angrenzend an die Baufluchtlinie des Gebäudes Nummer 95) bis Adalbertstraße 98,
- Dresdener Straße 8-12 (nur Fahrbahn und Gehweg bis zur Baufluchtlinie der Gebäude),
- Dresdener Straße 127-128 (einschließlich Spielplatz Dresdner Straße 127 und Grundstück Dresdner Straße 128 ),
- Kottbusser Straße 1 (nur Fahrbahn und Gehweg in Baufluchtlinie zum Gebäude der Reichenberger Straße 18),
- Reichenberger Straße 9-10 sowie 18 (jeweils nur Fahrbahn und Gehweg bis zur Baufluchtlinie der Gebäude),
- Reichenberger Straße 170-177 (Fahrbahn und Gehweg einschließlich der dazugehörigen Zuwege zu Höfen und Höfe, auf denen tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet),
- Skalitzer Straße 6 (Fahrbahn und Gehweg in Baufluchtlinie zum Gebäude Kottbusser Straße 1) und
- Skalitzer Straße 133-138 (Fahrbahn und Gehweg einschließlich der dazugehörigen Zuwege zu Höfen und Höfe, auf denen tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet)
Verbotszone Leopoldplatz

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- Leopoldplatz (der öffentlich zugängliche Park mit seinen Grünflächen, Spielplätzen) ausgenommen der darauf befindlichen Gebäude (Neue Nazarethkirche; Alte Nazarethkirche)
- Maxstraße zwischen Nazarethkirchstraße und Schulstraße (Grünflächen, Gehwege und Fahrbahn ohne die Gebäude im Nordosten, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
- Schulstraße zwischen Maxstraße und Müllerstraße (Grünflächen, Gehwege und Fahr-bahnen ohne die Gebäude im Südosten, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
- Müllerstraße zwischen den Zu- und Abgängen des U-Bahnhofes Leopoldplatz (öffentlich zugänglicher Bereich auf Höhe der Grundstücke Müllerstraße 153 und Müllerstraße 25 im Südosten einschließlich Fahrbahnen und Gehwege) und der Nazarethkirchstraße (Gehwege und Fahrbahn ohne die Gebäude im Südwesten, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie) und
- Nazarethkirchstraße zwischen Müllerstraße und Maxstraße (Grünflächen, Gehwege und Fahrbahn ohne die Gebäude im Nordwesten, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie. (mit dpa)
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