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Es gibt Streit um die Kostenbeteiligung für Polizeieinsätze bei Fußballspielen.

© Moritz Frankenberg/dpa

Update

Polizeikosten bei Fußballspielen: Gewerkschaft der Polizei widerspricht Berliner Senat

Berlins Innen- und Sportsenatorin Spranger will nicht, dass Fußballvereine sich an Kosten für zusätzlichen Polizeiaufwand beteiligen. Die Gewerkschaft der Polizei sieht das anders.

Stand:

Beim Streit um die Kostenbeteiligung für große Polizeieinsätze bei manchen Fußballspielen hat die Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) Innen- und Sportsenatorin Iris Spranger (SPD) deutlich widersprochen. Spranger lehnt eine finanzielle Beteiligung der Fußballvereine ab, obwohl das Bundesverfassungsgericht das durch eine aktuelle Entscheidung möglich macht. Die GdP betonte hingegen: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum das für Berlin kategorisch abgelehnt wird.“ Aus Sicht der GdP könne eine finanzielle Beteiligung der Vereine ein wichtiger Hebel zur Entlastung der Polizei Berlin sein.

Berlin solle sich dieses Werkzeug offenhalten und „nicht von vornherein ausschließen, Berliner Vereine zur Kasse zu bitten, wenn Hochrisikospiele zusätzlichen personellen Polizeiaufwand verlangen“, teilte der GdP-Landesvorsitzende Stephan Weh am Mittwoch mit. Es sei „fahrlässig“, die Fußballvereine generell aus der Verantwortung zu nehmen.

„Berlin ist auch die Veranstaltungshauptstadt in unserem Land, gerade unsere Innensenatorin sollte die Belastungen kennen“, sagte Weh. „Die wachsende Zahl an Großveranstaltungen bindet extreme personelle Kapazitäten, während Veranstalter damit eine Menge Geld verdienen.“ Wenn allerdings die Vereine in sicherheitsrelevante Projekte und Schutzmaßnahmen investieren würden, müsse man nicht zwangsläufig Kosten erheben, führte der GdP-Chef aus.

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prognostizierte Hochrisikospiele gab es in Berlin in den Jahren 2022 bis 2024.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) war mit einer Beschwerde gegen das Vorgehen des Landes Bremen gescheitert. Dort können Veranstalter von gewinnorientierten Veranstaltungen seit 2014 zur Kasse gebeten werden, wenn „der Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften vorhersehbar erforderlich wird“. Dies ist in der Regel bei sogenannten Hochrisikospielen von Fußballklubs der Fall.

Innensenatorin Spranger hatte am Dienstag angekündigt, das Urteil und dessen Begründung bewerten zu wollen, sobald es vorliege. „Es gilt aber auch weiterhin meine Position, dass das Land Berlin keine Kostenbeteiligung für Vereine an Zusatzausgaben bei Polizeieinsätzen im Hinblick auf Hochrisikospiele plant“, ergänzte sie. Man stehe dazu im regelmäßigen Austausch mit regionalen Vereinen.

Insgesamt gab es in Berlin in den Jahren 2022 bis 2024 zehn prognostizierte Hochrisikospiele, wie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport dem Tagesspiegel mitteilte. Zu den Kosten konnten jedoch keine näheren Angaben gemacht werden. „Ausgaben für Polizeieinsätze sind grundsätzlich durch die im Haushaltsplan von Berlin für die Polizei eingestellten Haushaltsmittel gedeckt und werden deshalb nicht gesondert erhoben“, teilte Sprecherin Sabine Beikler mit.

Enttäuschung bei Hertha

Fußball-Zweitligist Hertha BSC hatte das Urteil des Verfassungsgerichts am Dienstag „mit einiger Enttäuschung“ zur Kenntnis genommen – auch wenn dem Verein vorerst keine Kosten drohen. Hertha-Geschäftsführer Thomas E. Herrich sagte, es sei klar, dass Polizei- und Ordnungsrecht weiterhin Ländersache bleibe. Dementsprechend werde der Club mit dem Land Berlin die weitere Handhabe der Thematik nochmals erörtern.

Hertha sei „aber schon jetzt überzeugt, dass das Land Berlin mit all seinen zahlreichen Großveranstaltungen keinerlei Interesse daran haben wird, die Veranstalter mit einem solchen Gebührentatbestand über die bereits zahlreichen Herausforderungen bei der Durchführung entsprechender Veranstaltungen zusätzlich zu belasten“.

Der sportpolitische Sprecher von Sprangers Partei im Abgeordnetenhaus, Dennis Buchner, sagte einer Mitteilung zufolge jedoch: „Weit über 20 Millionen Eintrittskarten werden pro Saison in den ersten beiden Fußballligen verkauft. Es spricht vieles dafür, jetzt unbürokratische und praktikable Lösungen zu finden, einen Teil der Erlöse daraus zur Stärkung der Bundespolizei und der Landespolizeien zu verwenden.“

Finanzsenator Stefan Evers (CDU) hatte sich auf einer Pressekonferenz am Dienstag ausweichend zum Thema geäußert. „Das war heute kein Thema im Senat“, sagte er. Auf Nachfrage nach seiner Meinung zu dem Thema sagte der Politiker ungewöhnlich schmallippig: „Auch meine Meinung war heute nicht Thema im Senat“. (Tsp, dpa)

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