
© Robert Klages
Rückschlag für Mieter in der Warschauer Straße 25: Finanzverwaltung lehnt Modell für Vorkauf des Hauses ab
Damit der Bezirk das Vorkaufsrecht ausüben kann, braucht es Unterstützung vom Senat. Eine zuletzt viel diskutierte Variante sei jedoch nicht umsetzbar, sagt Berlins Finanzsenator.
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Rückschlag für die Bewohner eines baufälligen Mietshauses in Berlin-Friedrichshain. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) hat ein vorgeschlagenes Modell für ein sogenanntes Vorkaufsrecht des Hauses „Warschauer Straße 25/Kopernikusstraße 6“ durch den Bezirk abgelehnt.
Das Haus wurde vor Kurzem an einen Investor mit Sitz in Luxemburg verkauft. Aufgrund der erheblichen Mängel in dem Haus geht das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg davon aus, dass dem Bezirk ein Vorkaufsrecht zusteht, sollte der Investor keine Abwendungsvereinbarung unterschreiben, in dem er sich bereiterklärt, die Mängel zu beseitigen und dabei die Mieterstruktur zu erhalten.
Im Raum stand der Vorschlag, die landeseigene Berlinovo könnte das Haus im Auftrag des Bezirks kaufen und schließlich an eine Genossenschaft weiterverkaufen, an der die Mieter beteiligt werden. Dies lehnte Evers in einem Schreiben an die Hausgemeinschaft, das dem Tagesspiegel vorliegt, ab.
Evers verweist auf Zuständigkeit der Stadtentwicklungsverwaltung
Der Gesellschaftszweck der Berlinovo lasse den Vorkauf des Hauses nicht zu, heißt es darin. „Weder der Ankauf von Immobilien zum Zwecke des Weiterverkaufs an Genossenschaften und erst recht nicht eine Erbbaurechtsvergabe unterliegen der satzungsgemäßen Geschäftstätigkeit der Berlinovo“, schreibt Evers. Zudem könne die Berlinovo „entsprechend ihrer Satzung und den landesrechtlichen Vorgaben nur Immobilien erwerben, deren Bewirtschaftung sich für sie als wirtschaftlich darstellt“.
Der Finanzsenator deutet jedoch an, dass er ein Vorkaufmodell über eine der sechs anderen landeseigenen Wohnungsgesellschaften, die nicht der Finanz-, sondern der Stadtentwicklungsverwaltung unterstehen, oder eine Stiftung für möglich hält.
Er verweist dabei auf das sogenannte Tuntenhaus in der Kastanienallee 86 in Pankow. Für dieses wurde im vergangenen Jahr das Vorkaufsrecht gezogen. Eine Stiftung saniert das Haus und verkauft es anschließend in Erbpacht an eine Genossenschaft. Der Senat stellt dafür Fördermittel bereit. „Ein solches Vorgehen kann ich mir auch in diesem Fall grundsätzlich vorstellen“ schreibt Evers.
Die Grünen kritisieren die Absage der Finanzverwaltung. „Die plötzliche Absage des Finanzsenators Evers ist ein herber Schlag für die betroffene Hausgemeinschaft und steht beispielhaft für das typische Behörden-Pingpong“, teilte die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katrin Schmidberger, mit. „Der Senator für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen ist jetzt gefragt, hier eine Lösung mit seinem Senatskollegen zu finden. Es darf jetzt kein Hin- und Herschieben der Verantwortung zwischen den beiden Senatoren geben, der gesamte Senat steht hier in der Pflicht.“
Die Zeit drängt: Bis zum 12. Juni muss der Bezirk erklären, ob er das Vorkaufsrecht ausüben will oder nicht. Heute Abend soll eine Kundgebung vor dem Haus stattfinden, bei der die Bewohner für das Vorkaufsrecht protestieren wollen.
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