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Sprüht´s an jede Wand... Ein Graffito in Kreuzberg als politischer Slogan.

© Jens Kalaene/dpa

Berliner Mieten-Volksbegehren: Senat: Maßnahmen kosten 3,3 Milliarden Euro

Wenn der so genannte Berliner Mieten-Volksentscheid 2016 Erfolg hätte, würden die Maßnahmen für günstiges Wohnen das Land zwischen 2017 und 2021 insgesamt 3,3 Milliarden Euro kosten - schätzt der Senat.

Zuerst gab es Lob aus dem Mund des zuständigen Senators Andreas Geisel (SPD), nun gibt es aber auch ersten Gegenwind in Form von Zahlen aus Geisels Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Die hat nämlich ausgerechnet, wie viel das Land für die Ziele des im März gestarteten Volksbegehrens für günstigere Mieten und mehr Sozialwohnungen allein in den Jahren 2017 bis 2021 zahlen müsste. Die Umsetzung der im so genannten Mieten-Volksbegehren vorgesehenen Maßnahmen würden dieser "amtlichen Kostenschätzung" zufolge insgesamt 3,3 Milliarden Euro kosten.

Ein breites Bündnis von Bürgerinitiativen hat den "Berliner Mieten-Volksentscheid 2016" gestartet. Der Gesetzentwurf, über den die Berliner entscheiden sollen, sieht unter anderem vor, den öffentlich kontrollierten Wohnungsbestand für Mieter günstiger zu machen. Durch Subventionen soll eine durchschnittliche Nettokaltmiete von rund fünf Euro pro Quadratmeter ermöglicht werden, im Einzelnen allerdings abhängig vom Einkommen des Mieters. So könne man verhindern, dass einkommensschwache Bürger ihr gewohntes Kiezumfeld wegen Mieterhöhungen verlassen müssen. Senator Geisel hatte dazu in einer ersten Reaktion erklärt, er teile die Ziele und das Anliegen der Initiative "grundsätzlich".

Ihr 30 Seiten starker Entwurf zum "Berliner Wohnraumversorgungsgesetz" sei in achtmonatiger Arbeit entstanden und verfassungskonform, versichern die Unterstützer des Volksbegehrens. Die nun vorgelegte Kostenschätzung des Senates gehört zum gesetzlich vorgeschriebenen Prozedere. Anschließend beginnt die erste Stufe des Volksbegehrens, die Sammlung von 20.000 Unterschriften bis Ende Mai. Stufe zwei mit 175.000 benötigten Unterschriften würde im Januar 2016 beginnen. Im folgenden Herbst wollen die Initiatoren dann parallel zur Abgeordnetenhauswahl den Volksentscheid abhalten.

Innensenator will offenbar Verfahren präzisieren

Zuvor will der Senat allerdings noch die Regeln für diese letzte Abstimmung überdenken und eventuell präzisieren. Denn nach dem letzten Volksentscheid gegen die Bebauung des Tempelhofer Feldes gab es eine heftige Debatte über mögliche Fälschungen von Unterschriften. Damals hatte das Landeswahlamt Unterschriften auch dann für gültig erklärt, wenn das Geburtsdatum neben dem angegebenen Namen und der Adresse fehlte. Über das Melderegister wurde in solchen Fällen nachgeprüft, ob die Person tatsächlich existiert und wahlberechtigt ist.

Kritiker dieses Verfahrens verlangen hingegen, Name, Adresse und das Geburtsdatum müssten von der unterzeichnenden Person persönlich und handschriftlich eingetragen werden. Dem Vernehmen nach will sich Innensenator Frank Henkel (CDU) für eine entsprechende Änderung des Berliner Abstimmungsgesetzes stark machen.

Unabhängig von dem konkreten Begehren hatte sich in jüngster Zeit auch die Debatte um direkte Demokratie verschärft. Der Senat hatte einen Vorstoß der Opposition für mehr Bürgerbeteiligung in Berlin zurückgewiesen. Linken-Landesvorsitzender Klaus Lederer hatte daraufhin insbesondere die SPD und Fraktionschef Raed Saleh angegriffen.

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