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Lieber mit FFP2: Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD).

© Monika Skolimowska/dpa

Update

Shopping ab Mittwoch auch für Ungeimpfte: Brandenburg ersetzt 2G-Regel im Handel durch FFP2-Maskenpflicht

Ab Mittwoch sind Einzelhandelsgeschäfte in Brandenburg auch für Ungeimpfte wieder geöffnet. Zudem schafft das Land die Ausgangsbeschränkung in Hotspots ab.

In Brandenburg dürfen von Mittwoch an auch Ungeimpfte wieder in allen Geschäften einkaufen: Die Landesregierung beschloss am Dienstag die Aufhebung der 2G-Regel im gesamten Einzelhandel.

Das gaben Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Potsdam bekannt. Anstelle der 2G-Regel gilt nun in Geschäften wie in allen Orten mit Publikumsverkehr fortan eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Die neue Brandenburger Corona-Verordnung ist bis zum 23. Februar begrenzt.

Zudem soll die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 750 fallen. Dieser hohe Wert herrscht aktuell in allen Brandenburger Landkreisen und kreisfreien Städten.

Die Erhebung von Kontaktdaten etwa in der Gastronomie soll ausgesetzt werden. Für Sport im Freien soll die 3G-Regel herrschen, also Zugang für Geimpfte, Genesene oder tagesaktuell negativ Getestete.

Die 2G-plus-Regel in Gaststätten bleibt dagegen bestehen - sie schreibt einen zusätzlichen negativen Test oder eine Booster-Impfung vor.

Berliner Senat will erst nächste Woche über 2G-Regel entscheiden

„Noch ist nicht die Zeit für große Öffnungsschritte“, sagte Woidke dazu. In Gaststätten würden beim Essen und Trinken keine Masken getragen. „Und wir wissen, dass die Omikron-Variante des Coronavirus deutlich ansteckender ist“, meinte er.

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Weitere Beratungen zu den Corona-Beschränkungen werde es bei der nächsten Bund-Länder-Konferenz am 16. März geben.

Auch der Berliner Senat hat angekündigt, die 2G-Regel im Einzelhandel durch eine FFP2-Maskenpflicht zu ersetzen. Allerdings hat er in seiner Sitzung am Dienstag lediglich darüber beraten und eine Beschlussfassung für den Dienstag kommender Woche in Aussicht gestellt. Üblicherweise dürfte eine entsprechende Änderung dann erst am darauffolgenden Sonnabend in Kraft treten. (Tsp, dpa)

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