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„Signal an die Berliner Stadtgesellschaft“: Innensenatorin erlässt Waffen- und Messerverbot für Nahverkehr und Bahnhöfe
In U- und S-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen, auf Bahnsteigen und in Bahnhöfen: Überall dort soll ab Mitte Juli in Berlin ein Messer- und Waffenverbot gelten. Bei einem Verstoß drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld.
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Noch im Juni wird Berlins schwarz-roter Senat ein umfassendes Messer- und Waffenverbot für alle Bahnhöfe, Busse, S-, U- und Straßenbahnen erlassen. Das sagte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) dem Tagesspiegel. Damit regiert der Senat auf die zunehmende Messergewalt in Berlin.
Die Regelung für den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) soll noch im Sommer in Kraft treten, geplant ist dafür die zweite Julihälfte. Ausgenommen sind Haltestellen für Bus und Straßenbahn. Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Ausnahmen gelten für Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz sowie das Gastro-Gewerbe.
Polizei darf in den Verbotszonen einfacher kontrollieren
„Waffen und Messer haben im öffentlichen Personennahverkehr nichts verloren. Genau das stellen wir mit einer neuen Rechtsverordnung, die noch im Juni vom Senat verabschiedet werden soll, unmissverständlich klar“, sagte Spranger. „Wir werden damit eine eindeutige Rechtslage schaffen: Waffen und Messer werden dann in U- und S-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen, auf Bahnsteigen und in Bahnhöfen verboten.“
Bereits seit Mitte Februar gelten in den Bereichen um den Görlitzer Park, Kottbusser Tor sowie Leopoldplatz Verbotszonen. In der U-Bahn wurde dann im April ein Mann erstochen. Bei einem Krisentreffen der Innenverwaltung mit Polizei, Bahn und BVG fiel nun eine Entscheidung für ein Komplettverbot von Messern und Waffen im ÖPNV.

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„Waffen- und Messerverbotszonen sind nicht nur ein rechtliches Instrument, sondern auch ein Signal an die Stadtgesellschaft“, sagte Spranger. „Der Rechtsstaat muss entschieden gegen Messerangriffe vorgehen.“
Das gelte gerade an Orten, wo sich viele Menschen auf begrenztem Raum aufhielten und nur sehr beschränkt vor gewalttätigen Attacken ausweichen könnten. „Mit dem Waffen- und Messerverbot im ÖPNV wollen wir die Sicherheit für die zahlreichen Fahrgäste erhöhen“, erklärte die Innensenatorin. „Die Polizei Berlin erhält durch die Rechtsverordnung die Möglichkeit, verdachtsunabhängig in den Verbotszonen zu kontrollieren und bei Verstößen hohe Bußgelder zu erheben.“
Die Ausweitung von Waffen- und Messerverbotszonen sei ein elementarer Bestandteil der Berliner Strategie gegen Messerkriminalität, sagte Spranger. Allein in den bereits bestehenden Verbotszonen am Kottbusser Tor, im Görlitzer Park und am Leopoldplatz seien seit Inkrafttreten am 15. Februar rund 90 Messer aus dem Verkehr gezogen und fast 140 Ordnungswidrigkeiten erfasst worden.
Neuer „Messer“-Marker im Datensystem der Polizei
Seit Jahresbeginn ist beim Landeskriminalamt (LKA) eine neue Analyseeinheit „Messer“ im Einsatz. Sie soll Täter, die wiederholt bei Gewalttaten und Auseinandersetzungen zum Messer greifen, schneller identifizieren und frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen.
Die Einheit soll auch die Vernetzung mit anderen Behörden vorantreiben und schnell Maßnahmen gegen Messertäter ergreifen – bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis bei rechtskräftig verurteilten Straftätern und individuelle Waffentrageverboten.
Für die Arbeit der neuen Einheit ist im Datensystem der Polizei – Poliks – ein neuer Marker eingeführt worden. Wer bei Straftaten ein Messer eingesetzt hat, ist bei Poliks nun als potenzieller Messertäter vermerkt.
Wachsender Anteil nichtdeutscher Täter
Das soll Polizeibeamten auch als Selbstschutz dienen: Überprüfen sie im System künftig eine Person und bekommen den Messerhinweis, sind nun verschärfte Vorgaben zur Eigensicherung vorgeschrieben.
Zur neuen Anti-Messer-Strategie gehört auch eine Präventionskampagne in Flüchtlingsheimen. Dort hat es die Polizei in den vergangenen Jahren vermehrt mit Messergewalt zu tun. Die Zahl nichtdeutscher Verdächtiger, denen Messertaten vorgeworfen werden, ist in den zurückliegenden Jahren gestiegen – auf einen Anteil von 58 Prozent im vergangenen Jahr.
Für 2024 sind in der Kriminalstatistik der Berliner Polizei 3412 Fälle von Messerangriffen erfasst. Das ist nach dem Negativrekord im Jahr 2023 der zweithöchste Wert seit Jahren.
Knapp 52 Prozent der Taten sind in der Öffentlichkeit verübt worden. Bei 44 Prozent der Fälle ging es um Bedrohungen mit einem Messer. Die Polizei hat zu den erfassten Fällen von Messergewalt 2.532 Tatverdächtige ermittelt, die an Taten beteiligt waren, bei denen ein Messer eingesetzt wurde .
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