
© Annette Riedl/dpa
Nach tödlicher U-Bahn-Attacke in Berlin: Waffen- und Messerverbot kommt – für alle Bahnhöfe, Züge, Busse, Trams und Fähren
In der U-Bahn wurde ein Mann am Sonnabend erstochen. Bei einem Krisentreffen der Innenverwaltung mit Polizei, Bahn und BVG fiel nun eine Entscheidung für ein Komplettverbot von Messern und Waffen im ÖPNV.
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Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) will für das gesamte Netz des öffentlichen Nahverkehrs ein Waffen- und Messerverbot erlassen. Es soll sich auf Bahnhöfe, die U-Bahn, die S-Bahn, Regionalzüge der Bahn, Busse, Straßenbahnen und sogar Fähren erstrecken.
Das ist das Ergebnis eines Treffens der Innenverwaltung mit Vertretern von Berliner Polizei, Bundespolizei, BVG, Deutscher Bahn und Verkehrsverwaltung am Donnerstag. Eine Sprecherin der Senatsinnenverwaltung sagte dem Tagesspiegel nach dem Treffen, es werde zeitnah in Absprache mit allen Beteiligten eine Rechtsverordnung für das Waffen- und Messerverbot erlassen.
Zwar wurde dieses Vorgehen bereits seit einiger Zeit von der Innenverwaltung erwogen. Auch ein Waffen- und Messerverbot nur für einige besonders gefährliche Bahnhöfe, Strecken und Linien, die Hotspots für Straftaten sind, stand intern zur Debatte.
Doch die tödliche Messerattacke in der U12 zwischen den Stationen Kaiserdamm und Sophie-Charlotte-Platz am vergangenen Sonnabend hat die Entscheidung nun beschleunigt. Die Innenverwaltung berief danach eilig die Sitzung ein.
Dabei kamen die Beteiligten überein, dass es für ein Waffen- und Messerverbot möglichst transparente, einfach verständliche und einheitliche Regeln braucht. Ziel sei es, die Kontrollrechte der Polizei im gesamten Nahverkehr zu erweitern, hieß es.
Das leiste einen Beitrag zur Sicherheit und auch für das Sicherheitsgefühl auf Bahnhöfen, in Zügen, Trams und Bussen. Für jeden müsse klar sein: Wer mit Bus, Bahn und Tram unterwegs sein will, sollte Waffen und Messer besser zu Hause lassen.
Im Fernverkehr der Bahn gilt seit Ende Oktober 2024 nach einer Gesetzesnovelle auf Bundesebene ohnehin ein Waffen- und Messerverbot. Die Bundespolizei erlässt regelmäßig zeitweise Mitführverbote für gefährliche Gegenstände für bestimmte Bahnhöfe wie Alexanderplatz, Zoo, Gesundbrunnen oder Hauptbahnhof. Mit der neuen Berliner Verordnung wäre dann der komplette Bereich von Fern- bis Nahverkehr abgedeckt. Ausgenommen werden wohl Bus- und Tramhaltestellen.
Aus der Polizei hieß es, dass sogenannte Zugangskontrollen und Vereinzelungsanlagen etwa an U-Bahnhöfen das Sicherheitsgefühl erhöhten. Intern soll die Innenverwaltung durchaus die Erwartung geäußert haben, dass auch die BVG selbst mehr tun müsse, etwa beim Einsatz Sicherheitspersonal. Die Polizei könne nicht alle Probleme lösen.
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