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Eine Computergrafik zum Thema Gesichtserkennung ist auf einem Monitor am bayerischen Landeskriminalamt zu sehen.

© dpa/Sven Hoppe

Staatsanwaltschaft angefragt: Berliner Datenschutzbeauftragte überprüft Einsatz von Gesichtserkennungssoftware

Computerprogramme zur Gesichtserkennung erleichtern der Polizei Fahndungen. Allerdings sind sie umstritten. In Berlin schaltet sich die Datenschutzbeauftragte ein.

Stand:

Nach einer Anfrage der Grünen an den Senat mit Blick auf den Einsatz einer Gesichtserkennungssoftware hat sich die Berliner Datenschutzbeauftragte eingeschaltet. Sie habe erst durch schriftliche Anfragen aus dem Abgeordnetenhaus von dieser Praxis erfahren, teilte ein Sprecher am Freitag mit. „Daraufhin hat sie eine Prüfung von Amts wegen eingeleitet und bei der Staatsanwaltschaft Berlin Auskünfte zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit, der eingesetzten Technik und den zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen eingeholt.“ Die Antworten würden derzeit ausgewertet.

Biometrische Gesichtserkennung betrifft insbesondere dann, wenn sie großflächig eingesetzt wird, eine Vielzahl von Unbeteiligten“, so der Sprecher weiter. Die Erhebung biometrischer Gesichtsdaten zur Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum sei ein erheblicher Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies berge zudem die Gefahr einer unverhältnismäßigen Anwendung. „Für diese Anwendung sehen wir in der Strafprozessordnung oder im Landespolizeigesetz in der Regel keine Rechtsgrundlage.“

Durch die schriftliche Anfrage des Grünen-Abgeordneten Vasili Franco war bekannt geworden, dass die Berliner Polizei eine umstrittene Software zur Gesichtserkennung bisher in sechs Fällen eingesetzt hat. Die Künstliche Intelligenz (KI) soll „im Rahmen der Amtshilfe in Brandenburg und Sachsen“ zum Einsatz gekommen sein.

Dabei ging es um die Identifizierung von Verdächtigen und die Beobachtung von Fluchtrouten professionell organisierter Diebesbanden. In den Ermittlungsverfahren – meist wegen schweren Bandendiebstahls, aber auch wegen Raubes – ist von 31 mutmaßlichen Tätern die Rede. Die Grünen in Berlin und Brandenburg kritisieren den Einsatz und fordern mehr Transparenz.

Nach der Festnahme der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette war herausgekommen, dass Fotos von ihr bei Aktivitäten in Berlin durch moderne Suchprogramme schon Monate zuvor im Internet entdeckt worden waren – allerdings nicht von der Polizei. Die verwies auf hohe rechtliche Hürden, nach denen der Einsatz für sie nicht immer erlaubt sei.

Das Innenministerium in Brandenburg hatte kürzlich mitgeteilt, dass dort ein System der Polizei Sachsen zur Gesichtserkennung eingesetzt worden sei. Auch da ging es um die Verfolgung von Diebesbanden. Nötig sei der Beschluss eines Richters. Fotos von Autofahrern, die an Kamerastandorten vorbeifahren, würden in Echtzeit mit Fotos von Verdächtigen verglichen, die zuvor in das Computersystem eingefügt worden seien. (mit dpa)

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