
© Jens Kalaene/dpa
Swastika-Tattoo auf dem Unterarm: Anklage gegen Berliner Jugendamtsmitarbeiterin
Eine Mitarbeiterin des Jugendamts in Pankow muss sich wegen eines Swastika-Tattoos vor Gericht verantworten. Der Frau sei die Ähnlichkeit zum Hakenkreuz durchaus bewusst, heißt es in der Anklage.
Stand:
Eine Mitarbeiterin des Jugendamts Prenzlauer Berg in Berlin muss sich in fünf Fällen wegen der Verwendung von Kennzeichnungen verfassungswidriger Organisationen vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.
Demnach soll die 37-Jährige Ende 2021 gleich bei mehreren Situationen ihr Tattoo einer sogenannten Swastika auf ihrem Unterarm nicht verdeckt haben – bei zwei Teamsitzungen des Amts, einer Unterredung mit der Jugendamtsdirektorin, einer Sitzung vor dem Familiengericht in Pankow sowie einmal in der Raucherecke des Jugendamts.
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Die Swastika hat die Form eines Kreuzes mit angewinkelten Armen und sieht daher dem Hakenkreuz täuschend ähnlich. Der Angeklagten sei diese Ähnlichkeit laut Staatsanwaltschaft durchaus bekannt und bewusst. In Deutschland ist das Hakenkreuz in allen Variationen, auch gespiegelt, verboten und strafbar.
Ursprünglich verweist die Swastika auf Glück und Fruchtbarkeit. Sie gilt als eines der ältesten Symbole der Menschheit und findet sich bereits in einer ägyptischen Darstellung vor 14.000 Jahren. Doch gegen Ende des 19. Jahrhunderts nutzen es rechtsgerichtete Kreise für ihre Weltanschauung und es wurde schnell Zeichen des Antisemitismus. Mit Adolf Hitler wurde es endgültig zum Symbol des Nationalsozialismus und Faschismus. (Tsp)
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