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Verdächtiger Chat des Attentäters: Messerstecher vom Holocaust-Mahnmal in Berlin gab Freund Bescheid
Der Syrer Wassim Al M. plante den islamistischen Messerangriff am Holocaust-Mahnmal wochenlang. Die Ermittler ergründen, wie es dazu kommen konnte – und finden immer mehr Hinweise. Auch zum Judenhass.
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Der Attentäter vom Holocaust-Mahnmal in Berlin soll den Messerangriff auf einen spanischen Touristen zuvor angekündigt haben. Das berichtet die „Bild“-Zeitung. Der 19-jährige Syrer Wassim Al M. soll demnach einen Freund, ebenfalls Syrer, auf die Reise hingewiesen haben.
In einem Chat soll Al M. geschrieben haben, dass er „etwas vorhat und nach Berlin fährt“. Unklar blieb jedoch, ob der 17-jährige Freund begriff, was Al W. in Berlin genau vorhatte – nämlich eine islamistische sowie antisemitische Tat. Alle Umstände sprechen jedoch dafür.
Denn schon einige Wochen zuvor soll Al W. begonnen haben, die Tat – nämlich Juden zu töten – zu planen, heißt es aus Kreisen der Ermittler. Sie gehen davon aus, dass der Angriff mit dem Nahostkonflikt zusammenhängt.

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Der 19-Jährige war wenige Tag vor der Bundestagswahl mit einem Zug nach Berlin gereist. Sein Ziel war das Holocaust-Mahnmal, dort wollte er Juden töten. Davon gehen die Ermittler aus. Al M. attackierte von hinten einen Spanier, den er für einen Juden hielt. Mit einem Jagdmesser schnitt er ihm von hinten in den Hals. Der lebensgefährlich verletzte 30-Jährige musste notoperiert werden.
Wenige Stunden nach der Tat wurde der 19-Jährige mit blutverschmierten Händen im Umfeld der Mahnmal-Stelenfelds festgenommen. Neben dem Messer fanden Polizisten in seinem Rucksack auch einen Koran, einen Zettel mit Koranversen sowie einen Gebetsteppich.
Wurde Wassim Al M. im Flüchtlingsheim Islamist?
Wegen der besonderen Bedeutung des Falles hatte die Bundesanwaltschaft drei Tage nach der Tat die Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin übernommen. Der Beschuldigte teile die Ideologie der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS), erklärte die Karlsruher Behörde.
Sie wirft ihm vor, aus einer radikal-islamistischen und antisemitischen Überzeugung heraus gehandelt zu haben, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsform in Deutschland richtete. Damit sei die Tat geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen.

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Am vergangenen Freitag erließ ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof einen neuen Haftbefehl, Al M. bleibt in Untersuchungshaft. Die oberste Anklagebehörde Deutschlands wirft dem Syrer versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Sie geht von einer heimtückischen Tat und niedrigen Beweggründen aus.
Warum sich Al. M. radikalisierte, versuchen die Ermittler nun in Leipzig herauszufinden. Al M. war 2023 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland eingereist und lebt in Leipzig. Laut sächsischem Innenministerium hat er eine Aufenthaltserlaubnis nach der Genfer Flüchtlingskonvention, er hält sich legal in Deutschland auf.
Der 19-Jährige war in Leipzig bereits mehrfach aufgefallen. Nach offiziellen Angaben war er dort durch einfache Delikte der allgemeinen Kriminalität bei der Polizei bekannt, nicht jedoch als Intensiv- oder Mehrfachtäter und auch nicht im Zusammenhang mit Staatsschutzdelikten.
Nach Tagesspiegel-Informationen ist Wassim Al M. bei der Leipziger Polizei mit Körperverletzungsdelikten, insbesondere in seiner Flüchtlingsunterkunft, aktenkundig. Viele Bewohner dort sollen antisemitisches Gedankengut hegen, teils zu judenfeindlichen Taten aufgerufen haben.
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