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Wahlwerbung der Partei „Die Basis“ auf dem U-Bahnhof Senefelder Platz.

© Privat

Wahlwerbung in Berliner U-Bahnhöfen : Querdenken-Partei „Die Basis“ am Boden

Berlinerinnen und Berliner wundern sich über Wahlwerbung einer verschwörungsideologischen Kleinstpartei. „Alles legal“, sagt die BVG jetzt.

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Jene Fahrgäste der Berliner U-Bahn, die ab und zu auch mal nach unten gucken, dürften es diese Woche bemerkt haben. Auf mehreren Bahnhöfen befinden sich seit einigen Tagen große Aufkleber, die dafür werben, bei der anstehenden Wiederholungswahl des Berliner Abgeordnetenhauses der Querdenken-Partei „Die Basis“ die Stimme zu schenken.

Angebracht ist die Reklame unter anderem an der U2-Haltstelle Senefelder Platz in Prenzlauer Berg, auf dem Boden des U-Bahnhofs Samariterstraße (U5) in Friedrichshain und an den Stopps Leopoldplatz (U6, U9) in Wedding und Hermannstraße (U8) in Neukölln.

Die Kleinstpartei „Die Basis“ gründete sich in Hochzeiten der Corona-Pandemie und entstand aus den Protesten gegen Covid-Maßnahmen und Impfungen. Bei der Bundestagswahl 2021 erreichte die Gruppierung 1,35 Prozent der Stimmen und verpasste damit deutlich den Einzug in den Bundestag.

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Bekannte Gesichter der Partei, wie der Arzt und Maßnahmen-Gegner Sucharit Bhakdi, machen immer wieder durch verschwörungsideologische und antisemitische Aussagen auf sich aufmerksam. Der damalige Kanzlerkandidat der „Basis“, Rechtsanwalt Reiner Fuellmich, fiel durch Holocaust-relativierende Sprüche auf.

Auch deswegen reagierten viele User des Kurznachrichtendienstes Twitter irritiert auf die Wahlwerbung in Berliner U-Bahnhöfen. Während die BVG zunächst ebenfalls via Twitter mitteilte, dass es sich um eine illegale Aktion handele und die Werbung entfernt werden würde, ruderte sie am Mittwoch gegenüber dem Tagesspiegel zurück. Die Aufkleber auf dem Boden seien Bestandteil von offiziellen Werbeflächen des Verkehrsunternehmens und seiner Vertragspartner.

Als Landesunternehmen sei die BVG dazu verpflichtet, entsprechend der demokratischen Willensbildung im Vorfeld von Wahlen auch Wahlwerbung zuzulassen, heißt es aus der Pressestelle. Dementsprechend gewähre das Unternehmen diskriminierungsfrei Wahlwerbung für alle zur Abstimmung zugelassenen Parteien.

Tatsächlich waren in der Vergangenheit in der Wahlkampfphase immer wieder Plakate und Aufkleber verschiedenster Parteien in Bahnhöfen der BVG zu beobachten.

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