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Polizisten sind im Berliner Ortsteil Buckow im Bezirk Neukölln vor einer Villa aus dem Clan-Milieu im Einsatz. (Archivbild)

© dpa/Jens Kalaene

Wegen Geldwäscheverdachts: Gericht lässt 58 Immobilien des Remmo-Clans in Berlin und Brandenburg einziehen

58 Immobilien in Neukölln und Mitte sowie im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg sind betroffen. Der „überwiegende Teil“ der fraglichen Objekte gehörte laut Gericht einer im Libanon lebenden 43-Jährigen.

Stand:

Das Landgericht Berlin hat die Einziehung von 58 Clanimmobilien angeordnet, die dem Remmo-Clan zugeschrieben werden können. Die entsprechenden Grundstücke liegen in den Berliner Bezirken Neukölln und Mitte sowie im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Hintergrund ist demnach ein inzwischen eingestelltes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Geldwäscheverdachts gegen „Beschuldigte aus dem Umfeld einer sogenannten Berliner Großfamilie“.

Nach Gerichtsangaben wurden die Immobilien während der Ermittlung zunächst beschlagnahmt. Diese wurden aber 2021 eingestellt, weil sich die Vorwürfe nicht mit einer für die Anklageerhebung ausreichenden Wahrscheinlichkeit „eingrenzen“ ließen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte allerdings parallel die Einziehung in einem sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren. Derartige Verfahren erlauben es, aus Straftaten stammende Vermögenswerte auch ohne Strafverfahren einzuziehen.

Vermögenswerte können auch ohne Strafverfahren eingezogen werden

Ein Gericht muss dies aber bestätigen. Das Landgericht traf in dem Ermittlungskomplex schon zuvor ähnliche Entscheidungen und ordnete die Einziehung von Immobilien an. Der Einziehung unterliegen demnach unter anderem auch Miet- und Pachtforderungen aus den Immobilien.

Der „überwiegende Teil“ der fraglichen Objekte gehörte laut Gericht einer im Libanon lebenden 43-Jährigen. Andere waren im Besitz einer 41-Jährigen und zweier von ihr vertretener Unternehmen.

Die 43-Jährige bestritt nach Gerichtsangaben in dem Entscheidungsverfahren, dass die zum Kauf der Immobilien in den Jahren 2010 bis 2017 verwendeten Gelder aus rechtswidrigen Quellen stammten. Die 41-Jährige machte keine Angaben.

Das Gericht geht davon aus, dass die Einziehungsbeteiligten lediglich als „Strohfrauen bzw. Strohgesellschaften“ eingesetzt wurden, um die rechtswidrige Herkunft der gezahlten Kaufpreise zu verschleiern. Eine Überprüfung der Einkommens- und Vermögenssituation der handelnden Akteure habe ergeben, dass die Einziehungsbeteiligten über kein nennenswertes Vermögen verfügt hätten und die Einziehungsbeteiligte Zeinab A. sowie ihr Ehemann teilweise von staatlichen Transferleistungen gelebt hätten, so das Gericht.

Die Einziehung ist nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich.

Seit 2017 kann Vermögen aus kriminellen Geschäften per Gerichtsentscheid eingezogen werden. 2018 hatte die Staatsanwaltschaft 77 Immobilien von Angehörigen des berüchtigten Remmo-Clans beschlagnahmt. „Berlin hat sich damit eine Spitzenposition erarbeitet“, sagte Justizsenatorin Felor Badenberg Ende vergangenen Jahres. Rechtskräftig sind erst zwei der 77 Fälle, darunter die geräumte Neuköllner Clan-Villa. Dazu steht aber eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes an, ob der Staat ohne bewiesene Straftat wie Geldwäsche Vermögen wegnehmen darf. Kritiker sprechen vom Strafrecht durch die Hintertür und Beweislastumkehr. Betroffene müsse die legale Herkunft des Geldes nachweisen.

Im Mai 2025 steht ein Mammutprozess zu 60 der 77 Immobilien an. „59 davon gehören einer Frau aus dem Libanon, Hausfrau und Mutter“, sagte Oberstaatsanwältin Marion Schwark, Chefin der Abteilung zur Vermögensabschöpfung, dem Tagesspiegel im Dezember 2024. In weiteren sieben Fällen verlor und in acht Fällen gewann die Staatsanwaltschaft am Landgericht, das Kammergericht ist am Zug. Die Staatsanwaltschaft verwaltet Mieteinnahmen aus Mehrfamilienhäusern des Clans von mehreren 100.000 Euro pro Jahr. Die darf das Land behalten, wenn alles rechtskräftig ist. (Tsp/AFP)

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