Wegen Instagram-Post mit IS-Hymne: Berliner Polizei durchsucht Wohnung von Abou-Chaker-Sprössling
Im September soll ein junges Mitglied des Abou-Chaker-Clans einen Beitrag mit strafbarem Inhalt auf Instagram veröffentlicht haben. Die Berliner Polizei durchsuchte am Montag seine Wohnung.
Stand:
Die Berliner Polizei hat am Montag die Wohnung eines Mitglieds der Berliner Abou-Chaker-Großfamilie durchsucht. Das bestätigte Sebastian Büchner, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage.
Es handelt sich beim Tatverdächtigen um den 20-jährigen Nasser Abou-Chaker, Sohn des 2010 wegen des spektakulären „Pokerraubs“ im Grand Hyatt Hotel verurteilten Mohammed Abou-Chaker. Gegen ihn wird wegen der „Verbreitung von Propagandamitteln terroristischer Organisationen“ ermittelt, teilte Büchner mit. Außerdem sei ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz eingeleitet worden. Anlass dafür sei ein entsprechender Zufallsfund gewesen.
Abou-Chaker soll im September 2023 einen Beitrag auf Instagram veröffentlicht haben, der mit einem strafbaren IS-Gesang unterlegt war. Dabei soll es sich laut Büchner um den Naschid (eine islamische Hymne) „My Ummah, Dawn Has Appeared“ handeln, der seit seiner Veröffentlichung 2013 als inoffizielle Hymne des Islamischen Staates gilt.
Zuerst berichtete die „Bild“ über den Einsatz. Demnach sollen sich Einsatzkräfte der Polizei am Montagmorgen mit einer Türramme Zugang zur Wohnung in Neukölln verschafft haben. Wie die Zeitung berichtete, soll der Tatverdächtige noch im Bett gewesen sein. An dem Einsatz sollen drei verschiedene LKA-Dienststellen, darunter das mobile Einsatzkommando, beteiligt gewesen sein.
Anstieg der Clan-Kriminalität
Die deutsch-arabische Großfamilie Abou-Chaker wird dem Berliner Clan-Milieu zugeordnet. Die Berliner Polizei hat im vergangenen Jahr 1063 Straftaten im Bereich der Clan-Kriminalität registriert – fast 200 Fälle mehr als im Jahr 2022. Begangen wurden sie demnach von knapp 300 Verdächtigen. Das ergibt sich aus dem noch unveröffentlichten „Lagebild Clan-Kriminalität 2023“ des Landeskriminalamtes, wie der Tagesspiegel aus Ermittlerkreisen erfuhr.
Ein Auszug: Im vergangenen Jahr zählten Beamte in der Clan-Szene unter anderem 158 Verkehrs- und 135 Körperverletzungsdelikte, 132 Fälle von Diebstahl und Unterschlagung, 112 Drogen- und Arzneimitteldelikte, 103 Betrugstaten sowie acht Sexualstraftaten und fünf Tötungsdelikte, wobei zu Letzterem auch versuchte Taten gerechnet werden. Offiziell wird das Lagebild üblicherweise im Spätsommer veröffentlicht.
Der Begriff Clan-Kriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert. (mit dpa)
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