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Wohnungsmarkt: Berlin zahlt rund 214 Millionen Euro für Vorkaufsrecht

Die Bezirke haben ihr Vorkaufsrecht von Immobilien seit 2015 in über 1100 Fällen genutzt. Die meisten Fälle gab es in Friedrichshain-Kreuzberg.

Die Bezirke haben von 2015 bis Ende Januar 2019 in 39 Fällen ihr Vorkaufsrecht von Immobilien in sozialen Erhaltungsgebieten genutzt und damit 1174 Wohnungen gesichert – aber erst 17 Fälle sind rechtskräftig. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 213,6 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort vom Staatssekretär für Wohnen, Sebastian Scheel (Linke), auf eine parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Sibylle Meister hervor.

Für sieben rechtskräftige Aufkäufe hat das Land den Wohnungsbaugesellschaften 1,92 Millionen Euro gezahlt. Für 20 weitere Fälle hat Berlin Zuschüsse in Höhe von 21 Millionen Euro zugesagt.

Die meisten Vorkaufsfälle gab es in Friedrichshain-Kreuzberg (19), gefolgt von Neukölln (10) und Tempelhof-Schöneberg (5). In Mitte waren es drei Fälle und jeweils einer in Pankow und Treptow-Köpenick. Die Bezirke können ihr gesetzliches Vorkaufsrecht in sozialen Erhaltungsgebieten bei privaten Immobiliengeschäften nutzen. Als Käufer treten die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften auf.

Mit dem Ziel, die Zusammensetzung der angestammten Wohnbevölkerung zu erhalten, kaufen sie anstelle der ursprünglichen Käufer die Immobilien – meist zum zuvor vereinbarten Preis. Bislang ist der Preis nur in zwei Fällen auf den Verkehrswert der Immobilien herabgesetzt worden. Durchschnittlich überstieg der Kaufpreis den Verkehrswert um mehr als 20 Prozent.

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Sieben Fälle landeten vor Gericht, drei Verfahren zu Käufen in Neukölln und Mitte laufen noch. In einem Fall aus Tempelhof-Schöneberg unterlag das Land vor dem Landgericht, vor dem Kammergericht läuft noch das Berufungsverfahren. Bei zwei Fällen in Friedrichshain-Kreuzberg gewann das Land vor dem Verwaltungsgericht, in einem davon legte der Kläger aber Berufung ein. Vor dem Landgericht hat das Land in einem Fall aus Friedrichshain-Kreuzberg verloren.

Knapp 2600 Wohnungen durch Abwendungen gesichert

Das Vorkaufsrecht kann nicht ausgeübt werden, wenn der private Käufer eine Abwendungserklärung unterschreibt. Er verpflichtet sich den Zielen der sozialen Erhaltungsordnung und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird verhindert, damit die Mieten nicht unangemessen steigen.

Von 2015 bis Ende Januar 2019 sind bei berlinweit 86 Abwendungen 2579 Wohnungen gesichert worden. Mitsamt den über das Vorkaufsrecht gesicherten Wohnungen sind es 3753. Bei 127 Wohnungen haben landeseigene Wohnungsbaugesellschaften nach dem eingesetzten Vorkaufsrecht die Mieten angehoben – im Schnitt um 1,06 Euro pro Quadratmeter oder 16,6 Prozent. Bei keinem der per Vorkaufsrecht erworbenen Immobilien sind bislang Modernisierung vorgenommen und angekündigt.

Die FDP-Abgeordnete Sibylle Meister sagte, Rot-Rot-Grün befeuere eine Angst vor Verdrängung, die weder mess- noch erkennbar sei. „Die Linkskoalition treibt die Verstaatlichung von Wohnraum immer weiter voran. Jeder Euro für das Vorkaufsrecht wäre im Neubau besser aufgehoben.“

Kürzlich hatte auch der Bund der Steuerzahler den Ankauf kritisiert: Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zahlten „Spekulantenpreise“. Das treibe das Preise in die Höhe. Der Steuerzahler würde dabei mit in Haftung genommen.

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