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Vor der Einfuhr von Silvesterfeuerwerk aus Polen hat das Hauptzollamt Schwedt am Dienstag gewarnt. Derzeit würden auf den polnischen Märkten wie in jedem Jahr wieder Raketen, Böller und andere pyrotechnische Erzeugnisse zum Kauf angeboten.

Per Post versandte amtliche Schriftstücke gelten auch dann als zugestellt, wenn der Postbote nur eine Benachrichtigung darüber in den Briefkasten wirft. Nach einem Beschluss des saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) darf von jeder Person, die am Rechtsverkehr teilnimmt, erwartet werden, dass sie ihre Post mit der gebotenen Sorgfalt zur Kenntnis nimmt.

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