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Marla-Svenja Liebich.

© dpa/Hendrik Schmidt

Unterbringung im Frauengefängnis?: Neonazi-Person ändert Geschlechtseintrag und Namen

Früher nannte sie sich Sven Liebich, nun aufgrund des Selbstbestimmungsgesetzes Marla-Svenja Liebich: reine Provokation? In jedem Fall stellt sich die Frage der Unterbringung bei einer drohenden Verurteilung.

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Die früher als Sven Liebich bekannte Neonazi-Person aus Halle an der Saale hat ihren Geschlechtseintrag zu Frau und ihren Namen in „Marla-Svenja“ ändern lassen. Dafür nutzte sie das am 1. November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Koalition. Zuerst berichtete die „Mitteldeutsche Zeitung“.

Aktuell droht Liebich eine Haftstrafe. Im August 2024 war sie vom Landgericht Halle wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, da Liebich Revision dagegen einlegt hat. Zudem läuft derzeit auch am Landgericht in Leipzig ein Berufungsverfahren. 2023 war Liebich dort wegen Volksverhetzung und übler Nachrede verurteilt worden.

Damit stellt sich die Frage, ob Liebich bei einer Bestätigung des Urteils nun in ein Frauengefängnis käme. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle sagte dem „RND“ dazu: „Es gibt keinen Automatismus, dass ein Mann nach Geschlechts- und Namensänderung in den Frauen-Vollzug kommt. Es wird in jedem Fall eine Einzelfallprüfung geben.“

Optisch hat sich Liebich nach Berichten der „Mitteldeutschen Zeitung“ nicht verändert und soll einen Vollbart tragen (das obige Archivfoto zeigt Liebich im Jahr 2022). Auf Nachfrage der Zeitung zu den Beweggründen seiner Geschlechtseintragsänderung sagte sie lediglich: „Ich habe Angst vor Diskriminierung.“

Liebich hat jahrelang die „Montags-Demos“ in Halle an der Saale organisiert. 2022 störte sie zudem den Christopher Street Day in Halle und bezeichnete Teilnehmerinnen und Teilnehmer als „Parasiten der Gesellschaft“. In Liebichs Onlineshop für bedruckte Textilien und Aufkleber ist unter anderem ein Motiv mit einer durchgestrichenen Regenbogenfahne erhältlich.

Das von der Ampelkoalition eingeführte Selbstbestimmungsgesetz soll trans Personen eine Änderung ihres Geschlechtseintrags und Vornamens erleichtern. Anders als zuvor sind inzwischen keine langwierigen Verfahren und die Vorlage ärztlicher Atteste mehr nötig. (Trf)

Transparenzhinweis: Nachdem der Anwalt von Marla-Svenja Liebich mit juristischen Schritten gedroht hat, wurde der Begriff „Neonazi“ durch „Neonazi-Person“ ersetzt.

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