Im Februar 2002 tritt ein Änderungsgesetz zum Hochschulrahmengesetz (HRG) in Kraft. Danach dürfen wissenschaftliche Mitarbeiter 12 Jahre – Mediziner 15 Jahre – befristet beschäftigt werden: sechs Jahre vor und sechs (Mediziner neun) Jahre nach der Promotion.
Alle Artikel in „Gesundheit“ vom 26.06.2006
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Neue Perspektive für wissenschaftliche Mitarbeiter: Die 12-Jahres-Regelung soll fallen
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Von George Turner, Wissenschaftssenator a. D.