
Ein Urteil des Kölner Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit zum Alzheimer-Medikament Lecanemab erschwert dessen Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Experten warnen nun vor einer Zwei-Klassen-Medizin.

Ein Urteil des Kölner Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit zum Alzheimer-Medikament Lecanemab erschwert dessen Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Experten warnen nun vor einer Zwei-Klassen-Medizin.
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