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Trotz Haftbefehl: Polen würde Netanjahu im Fall einer Teilnahme an Auschwitz-Gedenken nicht verhaften
Im November hatte der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehl gegen Netanjahu erlassen. In Polen würde er trotzdem nicht festgenommen, falls er am Auschwitz-Gedenken teilnehmen will.
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Polen hat dem mit Haftbefehl gesuchten israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu signalisiert, dass ihm bei einer möglichen Teilnahme an der Gedenkfeier zum 80. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz keine Verhaftung droht. Jeder Vertreter der israelischen Führung, der daran am 27. Januar teilnehmen wolle, könne sich sicher fühlen und werde nicht verhaftet, sagte Regierungschef Donald Tusk in Warschau. Einen entsprechenden Beschluss habe sein Kabinett verabschiedet.
Allerdings hatte Netanjahu schon vor Wochen mitteilen lassen, dass die Gedenkfeier von Anfang an nicht in seinem Terminkalender gestanden habe.
Nach Angaben Tusks wird Israel mit seinem Bildungsminister vertreten sein. Auch ein Sprecher des polnischen Außenministeriums sagte, man habe bislang keine Hinweise darauf, dass Netanjahu an der Gedenkfeier teilnehmen wolle. Nach Auskunft der Gedenkstätte haben bereits Delegationen aus zehn Ländern zugesagt.
Polens Präsident Andrzej Duda hatte die Regierung in Warschau zuvor aufgefordert, Netanjahu trotz des gegen ihn vorliegenden Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) eine Teilnahme an den Gedenkfeiern zum 80. Jahrestag der Befreiung des NS-Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau zu ermöglichen. Duda sei der Meinung, „dass jede Person aus Israel, jeder Vertreter dieses Landes die Möglichkeit haben sollte, an diesem einzigartigen Ereignis teilzunehmen“, erklärte das polnische Präsidialamt am Donnerstag.
Duda habe Ministerpräsident Donald Tusk daher aufgefordert „sicherzustellen“, dass Netanjahu „an den Feierlichkeiten zum 80. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz teilnehmen kann, sollte er diesen Wunsch äußern“, erklärte Präsidialamtsleiterin Malgorzata Paprocka.
Internationaler Haftbefehl gegen Netanjahu erlassen
Der IStGH hatte vor dem Hintergrund des Gaza-Kriegs im November einen internationalen Haftbefehl gegen Netanjahu, seinen ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant und den Militärchef der radikalislamischen Hamas, Mohammed Deif, erlassen. Ihnen werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen.
Die Vertragsstaaten des IStGH - zu denen etwa Deutschland und Polen, nicht aber Israel und die USA zählen - müssten Netanjahu demnach festnehmen, sobald er ihr Staatsgebiet betritt. Im Dezember hatte ein Regierungsmitglied in Warschau erklärt, Polen sei als Vertragsstaat „verpflichtet, den Anordnungen des IStGH Folge zu leisten“.
Die Nazis hatten im KZ Auschwitz-Birkenau im besetzten Polen zwischen 1940 und 1945 etwa eine Million europäische Jüdinnen und Juden ermordet. Es steht daher wie kein anderes KZ für den Massenmord an den Juden durch das deutsche NS-Regime. In Auschwitz-Birkenau wurden außerdem etwa 80.000 nicht-jüdische Polen, 25.000 Roma und 20.000 sowjetische Soldaten umgebracht. Am 27. Januar 1945 befreite die sowjetische Armee das Lager. Daran wird alljährlich in Polen und weltweit erinnert. (AFP)
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