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Novelle des Urheberrechts: Wenn Memes plötzlich gegen das Gesetz verstoßen
Der Entwurf für eine Reform des Urheberrechts stößt auf geteiltes Echo. Zu viele Parteien pochen auf ihre Interessen, aber nur eine geht als Sieger hervor.
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Schwierig, einen Kuchen gerecht zu teilen, der schon halb gegessen ist. Der Springer-Vorstandsvorsitzende Mathias Döpfner wurde in den vergangenen Jahren nicht müde zu betonen, dass Politik und Medien es verschlafen haben, sich rechtzeitig gegen die Einflussnahme der großen Digitalkonzerne zu wappnen und Urheber*innen, Kreative und Verwerter besser zu schützen. Konsequenz dieses Versäumnisses ist nun ein Kompromiss, der keine der betroffenen Parteien wirklich zufrieden stellt. Er trägt den Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts“.
171 Seiten umfasst die Lektüre und sie stieß am Mittwoch nach ihrer Verabschiedung durch das Bundesbinett auf zwiespältiges Echo. Kaum verwunderlich, wenn EU-Bürokratie, deutsche Justiz und die Kreativbranche einen kleinsten gemeinsamen Nenner suchen.
Die gute Nachricht lautet wohl, dass der erste Entwurf von 2019 für das „Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz“, der die Vorgaben der umstrittenen EU-Richtlinien noch „plattformfreundlich“ ausgelegt hatte, in der finalen Version nachgebessert ist. Ein Beschluss der Reform ist wiederholt vertagt worden, zuletzt Ende Januar, sodass einige Interessenvertreter langsam nervös wurden. In Frankreich, den Niederlanden, Belgien und der Tschechischen Republik ist man schon weiter, bis zum 7. Juni müssen die EU-Richtlinien in ein Gesetz gegossen werden.
Die Bagatellschranke ist ein Feigenblatt
Was Bundestag und Bundesrat nun vorliegt, ist zumindest eine Grundlage: 15 Sekunden, 125 Kilobyte und 160 Zeichen lautet die Obergrenze für eine lizenzfreie Nutzung zu nicht-kommerziellen Zwecken, die sogenannte Bagatellschranke. Immer noch zu viel, klagte am Mittwoch der Bundesverband der Musikindustrie, denn es „wird den Rechteinhabern mit dem Entwurf weiterhin faktisch die Herrschaft über wesentliche Teile ihrer Inhalte ohne entsprechende Rechtfertigung durch die Richtlinie entzogen“.
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Viele Kreative haben in den vergangenen 20 Jahren durch die pauschalen Vergütungsmodelle von Spotify und Kindle schon genug gelitten. Es wäre daher oberstes Gebot, die Fehler der Vergangenheit nicht weitere 20 Jahre zu zementieren. Das geplante Gesetz soll Global Player wie Facebook, Youtube und Google erstmals dazu verpflichten, sich mit den Verwertungsgesellschaften über Lizensierungsmodelle für digitale Inhalte zu einigen.
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Das Problem besteht nur darin, dass diese Parteien nicht mehr auf Augenhöhe verhandeln, weil sich beispielsweise die Medienverlage schon vor langer Zeit in die Abhängigkeit von Google und dessen Suchmaschinenoptimierung – Stichwort: Leistungsschutzrecht – begeben haben. Google generiert heute einen Großteil des Online-Traffics für Zeitungen und verhilft somit den Anbietern geistigen Eigentums zu größerer Reichweite; für die bleiben im Gegenzug aber allenfalls Brotkrumen des digitalen Anzeigengeschäfts übrig.
Ideal eines freien Internets
Es ist ein Dilemma. Denn im Streit um das Urheberrecht geht es eigentlich ja um die Abwägung von zwei unverrückbaren Prinzipien: dem Ideal eines freien Internets und den Ansprüchen von Kreativen auf angemessene Vergütung. Nur gibt es in diesem Streit kein salomonisches Urteil, das beiden Prinzipien gerecht wird – weil am Ende immer die Global Player gewinnen.
Das zeigt schon der Passus, der die Internetkonzerne verpflichten soll, Verstöße gegen das Urheberrecht, also alles, was über die Bagatellschranke hinausgeht, zu ahnden. Das ist angesichts der riesigen Datenmengen manuell äußerst unrealistisch. Und damit wäre der Einsatz sogenannter Uploadfilter, gegen die vor knapp zwei Jahren Hundertausende europaweit auf die Straße gingen und gegen die sich auch die Bundesregierung aussprach, de facto also wieder auf dem Tisch.
Das ärgert vor allem die Nutzer*innen der sozialen Medien, die in dem Streit im Grunde unbescholten sind. Sie wollen ja nur eine Garantie dafür haben, dass auch nach Inkrafttreten des Gesetzes ihre Tweets, selbst wenn sie 160 Zeichen nicht überschreiten, oder ihre selbstgebastelten Tiktok-Memes nicht doch wieder von den feinkalibrierten Filtern der Internetkonzerne ausgesiebt werden. Eine einvernehmliche Lösung ist gerade – selbst wenn in Bundestag und Bundesrat genug digitale Kompetenz versammelt wäre – schwer vorstellbar.
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