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Im Gespräch für die geplanten Waffenlieferungen sind Panzerabwehrraketen vom Typ "Milan".
© dpa

Waffenlieferungen: Was im Krieg wesentlich ist

Sollen aus den Bundeswehrwaffen künftig Parlamentswaffen werden? So wesentlich scheint dies noch niemand zu finden

Als letzten Ratgeber hinsichtlich der geplanten Waffenlieferungen in den Irak wird Angela Merkel das Grundgesetz befragt haben. Prinzipiell richtig, denn es steht wenig dazu drin. Gar nichts, um genau zu sein. Wenn eine Mörderbande wütet, die strukturell mehr Ähnlichkeit mit einer religiös-militarisierten Mafia aufweist als mit einer politischen Bewegung, wenn die wichtigsten europäischen Player mit Waffenhilfe deren Gegner stärken und die USA bereits einen in Killervideos dokumentierten Blutzoll zahlen – dann wird es schwer für eine Politik der ruhigen Hand und des systematischen Sichtens von Handlungsalternativen und Rechtsvorschriften.

Ist die Regierung deshalb blind für die Verfassung? Eher nicht. Sie legt sie nur so aus, dass sie ihre Einflusszone erhält. Alles, was mit Krieg und Schießen zu tun hat, ist, wie auswärtige Belange insgesamt, traditionell Sache der Exekutive. Auch nach Maßgabe der Verfassung, die den Frauen Merkel und von der Leyen Einsatzbefehl und Kommando gibt. Die Parlamentsarmee, die vom Bundestag in Marsch gesetzt wird, ist eine Schöpfung des Bundesverfassungsgerichts.

Eine gelungene und doch unvollkommene Schöpfung: Es handelt sich um einen verfassungspolitischen Kompromiss, der gefunden werden musste, als sich die wiedervereinigte Bundesrepublik nach dem Fall der Mauer mit den Ansprüchen ihrer Bündnispartner konfrontiert sah, für internationale Militäreinsätze bereitzustehen. Dieser Kompromiss ist später selbst zum Gesetz geworden, dem Parlamentsbeteiligungsgesetz.

Trotzdem bleibt die Parlamentsarmee eine unvollkommene Schöpfung. Denn die Verfassungsrichter haben, darin Merkel durchaus ähnlich, nicht mehr festgelegt als sie mussten. Insbesondere verzichteten sie darauf, dem Urteil ihre „Wesentlichkeitstheorie“ zugrunde zu legen, wonach alle wesentlichen Fragen vom Parlament zu entscheiden seien, also auch der Streitkräfteeinsatz. Stattdessen beriefen sie sich auf historische Befunde und folgerten daraus „eine verstärkte parlamentarische Kontrolle der Streitkräfte und des Regierungshandelns im militärischen Bereich“.

Nun ist wieder viel von der „Wesentlichkeitstheorie“ die Rede, um zu begründen, weshalb der Bundestag, wie es die Opposition verlangt, auch konkret über die Waffen an die Kurden entscheiden soll. Doch gehört sie erstens nicht zur Argumentation der Richter in diesen Fragen. Und es ist zweitens offen, wie wesentlich die Angelegenheit wirklich ist.

Es ist das erste Mal, dass Deutschland Waffen verschicken will – es könnte auch das vorläufig letzte Mal sein. Wer das trotzdem wesentlich findet, sollte fordern, das Beteiligungsgesetz zu ändern, um aus den Bundeswehrwaffen künftig Parlamentswaffen zu machen. So wesentlich scheint dies noch niemand zu finden.

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