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Alleine zuständig, doppelt belastet: Wer sein Kind ohne Partner oder Partnerin erzieht, steht vor besonderen Herausforderungen.

© imago images/Westend61/Andro s Benitez, via www.imago-images.de

Ampel setzt Versprechen bisher nicht um: Keine Steuergutschrift für Alleinerziehende

Die Ampel wollte Alleinerziehende mit einer Steuergutschrift entlasten. Warum das viele Menschen entlasten würde – und woran die Sache bisher scheitert.

Stand:

Das Versprechen im Koalitionsvertrag ist unmissverständlich: „Alleinerziehende, die heute am stärksten von Armut betroffen sind, entlasten wir mit einer Steuergutschrift.“

Die Welt hat sich weitergedreht, seit das vereinbart wurde, die Probleme sind größer, die Kassen leerer geworden. Und nun ist die Ampel drauf und dran, die letzte Gelegenheit zu verpassen, ihr Versprechen einzulösen.

Das Kabinett hat den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 vor kurzem verabschiedet, die versprochene Steuergutschrift kommt darin nicht vor. Fraglich ist nur, ob sich daran im parlamentarischen Verfahren, das noch bevorsteht, etwas ändert.

Druck machen 17 Familien- und Sozialverbände, die gemeinsam einen offenen Brief zum Thema verfasst haben. Am Donnerstag fand zu dem Thema ein Gespräch im Familienministerium statt.

Die Ampel-Regierung lässt die Alleinerziehenden in Deutschland weiterhin im Regen stehen.

Silvia Breher, familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion

Die versprochene Gutschrift würde vor allem Alleinerziehenden mit mittlerem und geringem Einkommen helfen. Die profitieren wenig oder gar nicht von dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, den es schon heute gibt. Denn wer wenig oder keine Steuern zahlt, kann durch einen Entlastungsbetrag auch nur wenig oder keine Steuern sparen. Eine Steuergutschrift wäre dagegen eine unmittelbare Förderung, für Menschen mit niedrigem Einkommen könnte sie zu einer direkten Auszahlung führen.

Das hat die Koalition sich vorgenommen, bisher aber nicht umgesetzt. „Die Ampel-Regierung lässt die Alleinerziehenden in Deutschland weiterhin im Regen stehen“, sagt dazu Silvia Breher, familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion. „Alleinerziehende tragen oft allein eine doppelte Verantwortung, arbeiten überwiegend in Teilzeit und wurden besonders hart durch den massiven Kostenanstieg für Lebensmittel und Heizkosten der letzten zwei Jahre getroffen.“ Es sei daher immens wichtig, sie mit gezielten Maßnahmen zu unterstützen. 

Und auch beim Entlastungsbetrag, den es nach wie vor gibt, sieht Breher Änderungsbedarf. „Es darf nicht sein, dass Alleinerziehende den wichtigen Entlastungsbetrag verlieren, weil eines ihrer Kinder 18 Jahre alt geworden ist.“ Der Hintergrund dieser Kritik: Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag fällt weg, wenn ein Kind volljährig wird, weiter im Haushalt lebt, aber keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hat. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Kind weder studiert, noch eine Ausbildung macht, sondern noch nicht weiß, was es mit seinem Leben anzufangen gedenkt.

In solchen Fällen verliert das alleinerziehende Elternteil den Anspruch auf den Entlastungsbetrag sogar dann, wenn noch minderjährige Geschwisterkinder im Haushalt leben. Denn das volljährig gewordene Kind zählt als Volljähriger, der zum Familieneinkommen beitragen kann. Was steuersystematisch nachvollziehbar ist, geht an der Lebensrealität alleinerziehender Eltern vorbei, deren Kinder einen Durchhänger haben und sich weigern, eine Ausbildung oder ein Studium zu beginnen.

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, verteidigt die Linie der Regierung. Er verweist darauf, der Entlastungsbetrag sei in den vergangenen Jahren sehr deutlich angehoben worden. Die versprochene Steuergutschrift als weitergehende Maßnahme sei deshalb nicht umgesetzt worden, weil die Ampel mit der Kindergrundsicherung das gesamte System der finanziellen Leistungen für Familien neu aufstellen wolle. „Es erscheint nicht sinnvoll, eine Einzelmaßnahme wie die Steuergutschrift für Alleinerziehende aus dem Paket herauszulösen und im Vorgriff auf die Kindergrundsicherung auf den Weg zu bringen.“

Allerdings: In Sachen Kindergrundsicherung hat man sich intern verfranst, eine Lösung, die die ursprünglich versprochenen Ziele auch tatsächlich erreicht, ist derzeit nicht absehbar. „Wir arbeiten weiter mit Nachdruck daran, dass die Kindergrundsicherung kommt“, sagt Schrodi.

Andere Töne sind vom Koalitionspartner FDP zu hören. Gyde Jensen, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, erwidert die Kritik der CDU-Familienpolitikerin Breher: „Die Unionsfraktion müsste eigentlich besser wissen, dass Entwürfe keine finalen Gesetze sind.“ Nachbesserungsbedarf sieht auch Jensen: „Die Entlastung von Alleinerziehenden haben wir nicht vergessen, genau deshalb führen wir dazu gerade interne Gespräche.“

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