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Delegierte vor dem Parteilogo beim AfD-Bundesparteitag in Magdeburg

© dpa/Carsten Koall

Antrag auf AfD-Verbotsverfahren: Bundestag soll kommende Woche erstmals beraten

124 Abgeordnete mehrerer Fraktionen wollen, dass das Parlament ein Verfahren zum Verbot der AfD beantragt. Das Bundesverfassungsgericht müsste diesen dann prüfen.

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Der Bundestag soll in der kommenden Woche erstmals über einen Antrag zum Verbotsverfahren gegen die AfD beraten. Eine fraktionsübergreifende Gruppe aus 124 Abgeordneten beantragte am Montag eine Debatte im Plenum über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht.

Angesichts der „ständigen weiteren Radikalisierung“ der AfD sei ein Verbotsantrag „inzwischen tatsächlich alternativlos“, erklärte der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz, der zu den Initiatoren des Vorhabens zählt.

Sollte der Antrag eine Mehrheit finden, müsste das Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren prüfen und gegebenenfalls einleiten. Dem Grundgesetz zufolge kann das Karlsruher Gericht eine Partei als verfassungswidrig verbieten, wenn sie auf eine Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung abzielt. Neben dem Bundestag sind auch Bundesrat und Bundesregierung bei solchen Verfahren antragsberechtigt.

Entscheidung liegt beim Verfassungsgericht

„Ob die AfD verfassungswidrig ist oder nicht, entscheidet nicht der Bundestag, sondern das Bundesverfassungsgericht“, betonte die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge am Montag. „Deshalb ist es so wichtig, dass wir jetzt das parlamentarische Verfahren starten. Der Bundestag muss den Weg nach Karlsruhe frei machen.“ Wegge rief die Abgeordneten zur Unterstützung des Antrags auf.

Der Bundestag sollte „die letzte Chance nutzen, um eine Überprüfung der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht in die Wege zu leiten“, erklärte die Linken-Abgeordnete Martina Renner. Nicht zuletzt der AfD-Bundesparteitag in diesem Monat in Riesa habe bewiesen, dass die AfD „in ihrer Gänze eine rechtsextreme, antidemokratische und verfassungsfeindliche Partei“ sei.

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Ähnlich argumentierte der Grünen-Abgeordnete Till Steffen. Die AfD habe sich „weiter vor aller Augen radikalisiert“. Es sei deshalb „dringender denn je, das Verbotsverfahren vor der Wahl voranzubringen“.

Auch der Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der die dänische Minderheit vertritt, unterstützt den Antrag. „Unsere Geschichte lehrt uns, wie wichtig es ist, Minderheiten zu schützen“, erklärte Seidler. Er nehme „mit großer Besorgnis wahr, wenn eine Partei die Menschen in diesem Land über Begrifflichkeiten wie ‚Mehrheitsbevölkerung‘ zu definieren versucht“.

Der AfD-Bundesverband wird vom Verfassungsschutz als in Teilen rechtsextremistisch eingestuft. In aktuellen Umfragen ist sie mit einem Zustimmungswert von um die 20 Prozent zweitstärkste Kraft hinter der Union.

Hohe Hürden für ein Parteiverbot

Die juristischen Hürden für ein Parteiverbot sind allerdings hoch. In einem Urteil von 1956 forderte das Bundesverfassungsgericht als Voraussetzung für ein Parteiverbot eine „aktiv kämpferisch-aggressive Haltung“, mit der die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigt werden soll. Zudem muss es laut Gericht konkrete Anhaltspunkte dafür geben, dass ein Erreichen der verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.

Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die 1949 als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, und 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

Ein Verbot der rechtsextremen NPD hatte das Bundesverfassungsgericht Anfang 2017 abgelehnt. Karlsruhe attestierte der Partei damals zwar verfassungsfeindliche Ziele. Sie sei aber zu unbedeutend, um die Demokratie zu gefährden. (AFP)

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