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Politik: Auf der Suche nach Beweisen

Das NPD-Verbotsverfahren steht seit einem Jahr auf der Kippe

Im Sommer 2000 wird nach zahlreichen rechtsextremistischen Anschlägen der Ruf nach einem Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) laut. Fast einhellig entschließen sich Bundestag, Bundesrat und regierung dazu, beim Bundesverfassungsgericht Verbotsanträge zu stellen. Eine Chronologie:

8. November 2000: Die rot-grüne Bundesregierung beschließt, den Verbotsantrag zu stellen.

10. November 2000: Die Mehrheit des Bundesrates stimmt dafür, ein Verfahren zum Verbot der NPD zu beantragen.

8. Dezember 2000: Der Bundestag schließt sich als drittes Verfassungsorgan dem Vorgehen an – mit den Stimmen von SPD, Grünen und PDS. Die Freien Demokraten stimmen fast geschlossen gegen den Verbotsantrag.

30. Januar 2001: Die Bundesregierung reicht den Verbotsantrag ein.

30. März 2001: Bundestag und Bundesrat stellen ihre Verbotsanträge in Karlsruhe.

7. Dezember 2001: Das Bundesverfassungsgericht setzt insgesamt fünf Verhandlungstermine im Februar 2002 an und lädt 14 „Auskunftspersonen“, überwiegend Funktionsträger der NPD.

22. Januar 2002: Das Gericht sagt die Februartermine zur mündlichen Verhandlung ab. Einer der 14 geladenen NPD-Funktionäre hatte sich als V-Mann entpuppt, in der Folge werden noch weitere V-Leute enttarnt. Um die Rolle der V-Männer und die Fortsetzung des Verbotsverfahrens entzündet sich eine heftige parteipolitische Diskussion.

8. Februar 2002: Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung räumen gegenüber dem Gericht die Existenz von zunächst sechs, einige Tage später von weiteren vier V-Leuten ein.

7. Mai 2002: Das Verfassungsgericht in Karlsruhe setzt einen Erörterungstermin für den 8. Oktober 2002 an und fordert umfassende Aufklärung.

26. Juli 2002: Nach Angaben der Antragsteller stand in den vergangenen Jahren ungefähr jeder Siebte aus den NPD-Bundes- und Landesvorständen im Sold des Verfassungsschutzes.

8. Oktober 2002: Bundesinnenminister Schily (SPD) versichert in einer Anhörung in Karlsruhe, der Verfassungsschutz habe keine V-Leute in die NPD eingeschleust. Die Informanten der Geheimdienste seien „Fleisch vom Fleische der NPD“.

18.Oktober 2002: Im Bundesvorstand der NPD sitzen nach den Angaben des Bundesrates keine V-Männer des Verfassungsschutzes. dpa

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