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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts.

© dpa/Uli Deck

Aus Angst vor AfD: Union und Ampel planen Schutz für Bundesverfassungsgericht

Eine breite Koalition will Deutschlands höchstes Gericht vor politischer Einflussnahme schützen. Neben einer möglichen AfD-Regierung spielen die Erfahrungen aus einem Nachbarland eine Rolle.

Stand:

Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich mit der Union auf eine Reform für einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Extremisten geeinigt. Einzelheiten zu ihrem gemeinsamen Entwurf sollen an diesem Dienstag in Berlin vorgestellt werden.

Der Verein der Bundespressekonferenz lud am Montag zu einer Pressekonferenz mit dem Titel „Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts“ ein, an der unter anderem Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) teilnehmen wird.

Aus Sorge vor dem Erstarken extremer Parteien hatte die Ampel-Koalition im vergangenen Jahr vorgeschlagen, Regelungen zur Wahl und zur Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben. Für eine entsprechende Änderung ist im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig, womit die Koalition auf die Unterstützung der Unionsfraktion angewiesen ist.

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Auch zivilgesellschaftliche Gruppen fordern, das Bundesverfassungsgericht besser vor politischer Einflussnahme zu schützen. Vor dem Hintergrund eines Erstarkens der AfD wachse die Sorge, dass die Justiz unterwandert werden könne, um den Rechtsstaat zu schwächen. Dies schreibt das Portal Campact in einer Petition, der sich schon rund 380.000 Menschen angeschlossen haben.

„Sollte die AfD künftig mehr als ein Drittel der Sitze im Bundestag besetzen, könnte sie die Wahl der Kandidat*innen dort blockieren“. Damit hätte die AfD ein mächtiges Druckmittel, das sie nutzen könne, um eigene Richter*innen durchzusetzen.

Bei den Beratungen wurden die Fragen der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur auch mit Blick auf Erfahrungen in Polen diskutiert.

In Polen hatte die mittlerweile abgewählte nationalkonservative PiS-Regierung, die das Land von 2015 bis 2023 führte, gleich nach ihrem Antritt damit begonnen, das Justizwesen nach ihren Vorstellungen umzubauen. Der erste Schritt galt damals dem Verfassungsgericht. Die PiS-Regierung erkannte drei vor ihrer Machtübernahme ernannte Verfassungsrichter nicht an und besetzte die Posten mit eigenen Kandidaten. (dpa, MoMa)

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