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Trauerfeier nach der Tat im hessischen Hanau.

© imago images/Patrick Scheiber

Bundeskriminalamt zu Hanau und Rassismus: „Akzeptanz für rechte Szene bis in die Mitte der Gesellschaft“

BKA-Präsident Holger Münch warnt vor noch schnellerer rechtsextremer Radikalisierung. Im Internet sieht er einen „gewaltigen Resonanzraum für Hass“.

Von Frank Jansen

Holger Münch (58) ist seit dem 1. Dezember 2014 Präsident des Bundeskriminalamtes. Zuvor war er Staatsrat beim Senator für Inneres und Sport der Freien Hansestadt Bremen und Polizeipräsident der Polizei Bremen.

Herr Münch, seit dem vergangenen Juni haben Rassisten in Deutschland 13 Menschen erschossen. Das sind mehr, als der NSU in fast 14 Jahren im Untergrund getötet hat. Wie erklären Sie sich die Eskalation des rechten Terrors in weniger als neun Monaten?
Die genannten Anschläge zeigen eindrücklich: Die Bedrohung durch politisch motivierte Kriminalität aus dem rechten Spektrum ist groß. Wie real diese Gefahr ist, zeigt darüber hinaus die Aufdeckung verschiedener rechter Netzwerke durch die Sicherheitsbehörden – aktuelles Beispiel ist die kürzlich ausgehobene, so genannte Gruppe Werner S. Die Bedrohung von rechts ist nicht neu, sie hat sich allerdings verändert.

In welchem Ausmaß?
Erstens findet die rechte Szene heute Akzeptanz und Anknüpfungspunkte bis in die Mitte der Gesellschaft, wo früher Springerstiefel und Glatzen noch eher abschreckend gewirkt haben. Zweitens sind Parolen, die in der Vergangenheit eher bei Aufmärschen von Neonazis zu hören waren in abgewandelter Form heute auch aus der bürgerlichen Mitte und dem politischen Raum zu vernehmen.

Wenn offen die „Entsorgung“ von Andersdenkenden gefordert oder Verschwörungstheorien zu einer vermeintlich gezielt geplanten „Umvolkung“ in Deutschland befeuert werden, kann das Hemmschwellen senken und nicht nur die Grenzen des Sagbaren, sondern auch des Machbaren verschieben. Drittens hat sich das Internet leider auch zu einem gewaltigen Resonanzraum für Hass, Hetze und Verschwörungstheorien entwickelt und ermöglicht neue Formen der Kommunikation und Vernetzung. Durch all das können Radikalisierungsprozesse heute deutlich schneller und intensiver ablaufen.

Chef des Bundeskriminalamts: Holger Münch.
Chef des Bundeskriminalamts: Holger Münch.

© Tobias Schwarz/AFP

Warum gelingt es den Sicherheitsbehörden eher, rechtsterroristische Vereinigungen wie die Gruppe Werner S., „Revolution Chemnitz“ und „Oldschool Society“ rechtzeitig aus dem Verkehr zu ziehen, als Leute wie Tobias Rathjen, Stephan Balliet und den mutmaßlichen Lübcke-Attentäter Stephan Ernst?
In den 90er Jahren bestimmten vor allem ideologisch gefestigte und organisierte Gruppen das Bild in der rechten Szene. Heute gibt es überwiegend lose Kennverhältnisse und lockere, teilweise auch virtuelle Netzwerke, die für die Sicherheitsbehörden prinzipiell schwerer feststellbar sind. Auf diese Entwicklung haben wir uns jedoch eingestellt, wie die Aufdeckung und Zerschlagung der angesprochenen rechtsterroristischen Netzwerke zeigt.

Neben solchen Gruppierungen haben wir es aber zunehmend auch mit allein handelnden Tätern zu tun, die sich selbst radikalisiert haben und irrational agieren. Dabei vermischen sich häufig verschiedene Motive und Hintergründe, die von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus oder Antisemitismus über krude Verschwörungstheorien bis hin zu psychotischen Störungen reichen. Diese Täter leben häufig sozial isoliert und sind viel schwieriger zu erkennen, weshalb deren Taten auch schwerer zu verhindern sind.

Wir entwickeln unsere Methoden gemeinsam mit dem Verfassungsschutz weiter und werden mehr Ressourcen in die Internetauswertung einsetzen. Um den blinden Fleck zu reduzieren, ist es aber auch wichtig, dass das unmittelbare Umfeld der Täter sensibel reagiert, sobald ein auffälliges Verhalten bemerkt wird. Das heißt etwa, sich an vorhandene Hilfsangebote oder die Sicherheitsbehörden zu wenden.

Die rechte Terrorzelle NSU agierte lange unentdeckt.
Die rechte Terrorzelle NSU agierte lange unentdeckt.

© rFoto:Ano Burgi/dpa

Die Sicherheitsbehörden haben nach dem NSU-Schock personell aufgestockt und sich stärker vernetzt. Trotzdem waren das Attentat auf Walter Lübcke, der Angriff auf die Synagoge in Halle und der Anschlag in Hanau nicht zu verhindern. Warum?
Die soziale Isolierung und Radikalisierung im Verborgenen sind sehr schwer zu erkennen. Bereits 2011 und 2012 wurden aus den Taten des NSU neben den personellen Verstärkungen auch weitere Konsequenzen gezogen. So wurde beispielsweise das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum – kurz GETZ – in Köln eingerichtet, wo Behörden aus Bund und Ländern regelmäßig zusammenkommen und sich mit politisch motivierter Kriminalität rechts, links und ausländischen Ideologien befassen.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass unsere Arbeit kurze Zeit später stark durch den islamistischen Terrorismus bestimmt wurde. Die Gefährderzahlen in diesem Bereich haben sich seit 2013 auf heute rund 660 mehr als verfünffacht, die Strafverfahren auf heute über 1000 mehr als verdreifacht. 2015 und 2016 folgten die Anschläge mit vielen Toten unter anderem in Paris, Brüssel und Berlin. Die Gefahr von terroristischen Taten in diesem Bereich war und ist hoch.

Wir hatten in Bund und Ländern nicht die Kapazitäten, uns im Bereich rechts mit der gleichen Intensität noch mehr weiterzuentwickeln wie im islamistischen Terrorismus. Mit der Zunahme von Hass, Hetze und Gewalt von rechts und der Zuspitzung der Sicherheitslage ist dies aber dringend nötig. Wir arbeiten daher mit Hochdruck daran, uns hier besser aufzustellen.

Das BKA will mit dem neuen Risikobewertungssystem „Radar-rechts“ militante Rechtsextremisten ähnlich unter die Lupe nehmen wie es mit „Radar-iTE“ bei islamistischen Gefährdern geschieht. Wie ist der aktuelle Stand? Werden bereits rechte Gefährder analysiert?
Radar ist ein Instrument zur besseren Bewertung und damit Priorisierung von eingestuften Personen, das wir bei weiter steigenden Gefährderzahlen brauchen. Das Instrument Radar-iTE aus dem Bereich Islamistischer Terrorismus kann aber nicht eins zu eins auf den Bereich rechts übertragen werden, da es Unterschiede in den beiden Phänomenbereichen gibt, die eine Anpassung dieses Instrumentes erforderlich machen.

Deshalb arbeiten wir gemeinsam mit Wissenschaftlern derzeit an der Entwicklung von Radar-rechts. Der personenorientierte Ansatz umfasst aber mehr. Wir führen deshalb schon jetzt Fallkonferenzen im GETZ-R durch, bei denen wir uns beispielsweise die rechten Gefährder genau anschauen, um anschließend individuelle Maßnahmen zu diesen Personen einzuleiten.

Rechtsextreme bei einem Neonazi-Aufmarsch in Hagen.
Rechtsextreme bei einem Neonazi-Aufmarsch in Hagen.

© Foto: Bernd Thissen/dpa

Nach dem Willen der Bundesregierung soll das BKA künftig als „Zentralstelle“ die Meldungen von Facebook und anderen Plattformen zu rechtsextremer Hetze im Internet entgegennehmen. Wie ist Ihre Behörde darauf vorbereitet?
Bedrohungen im Internet tragen dazu bei, dass ein Klima der Angst mit ganz realen Auswirkungen auf unsere Gesellschaft entsteht – etwa wenn ehrenamtliches Engagement schwindet oder politische Ämter nicht mehr besetzt werden können. Wenn die Menschen das Internet als einen strafverfolgungsfreien Raum erleben, muss dringend nachgesteuert werden. Die nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichteten Unternehmen sollen deshalb künftig bestimmte strafbare Inhalte nicht nur löschen, sondern die Inhalte mit den IP-Adressen auch an das BKA weiterleiten.

Was kommt da auf Sie zu?
Wir rechnen mit Fallzahlen im sechsstelligen Bereich, aber das erschreckt uns nicht. Wir profitieren beim Aufbau dieser Zentralstelle von unseren Erfahrungen im Umgang mit Massendaten. Im Bereich Kinderpornografie erhalten wir beispielsweise jährlich über 70.000 Hinweise von US-Providern, die wir in Abstimmung mit einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft, der ZIT in Gießen, auf strafrechtliche Relevanz prüfen, die Täter identifizieren und dann an die örtlich zuständige Polizei übergeben, damit diese die weiteren Ermittlungen übernehmen.

Wie wir das bei der neuen Zentralstelle ganz praktisch stufenweise umsetzen, besprechen wir gerade mit der Justiz und den Polizeien der Bundesländer. In diesem Jahr wollen wir alle Fragen geklärt haben, um dann in eine Pilotphase zu gehen. Anschließend werden wir die Zentralstelle Schritt für Schritt ausbauen.

Eine Demo gegen Rechts in Hamburg.
Eine Demo gegen Rechts in Hamburg.

© Bodo Marks/dpa

Im nächsten Bundeshaushalt soll das BKA mit 300 neuen Stellen statt ursprünglich 440 für die Bekämpfung des Rechtsextremismus gestärkt werden. Reicht das dennoch? Was müsste noch geschehen, damit Ihre Behörde dem rechtsextremen Terror effektiver entgegentreten kann?
Der Aufbau der Zentralstelle zur Bekämpfung strafbarer Inhalte im Netz wird sehr personalintensiv. Die übermittelten Inhalte müssen gelesen und bewertet und Identifizierungsschritte eingeleitet werden. Das bindet übrigens nicht nur im Bundeskriminalamt Personal, sondern auch bei der Justiz und den Polizeien der Länder, die die einzelnen Sachverhalte abschließend bearbeiten werden.

Neben der Ausweitung von Ermittlungen im Internet und der Bekämpfung von Hasskriminalität wollen wir außerdem vermehrt größere, komplexe Ermittlungs- und Strukturverfahren übernehmen. Auch das ist natürlich personalintensiv. Zudem gilt es den personenorientierten Ansatz umzusetzen. Wir werden dabei nicht zu kurz springen und in den zusätzlichen Aufgaben so viel Personal wie nötig einsetzen. Die 300 zusätzlichen Stellen für das Bundeskriminalamt sind dafür eine wichtige Unterstützung.

Die Polizei stuft derzeit 59 Personen als Gefährder ein. Der Verfassungsschutz spricht aktuell von rund 12 700 gewaltorientierten Rechtsextremisten in der Bundesrepublik. Wie passt das zusammen?
Wir sehen bei den Gefährdern eine deutlich steigende Tendenz von zehn im Jahr 2012 auf heute 59. Angesichts des vom Bundesamt für Verfassungsschutz geschätzten gewaltbereiten Personenpotentials gehen wir allerdings davon aus, dass diese Zahlen weiter steigen werden, wenn wir uns Personen gemeinsam mit den Bundesländern genauer anschauen. Dieser Prozess ist angestoßen.

Außerdem gibt es verschiedene Bewertungsmaßstäbe, die auch den unterschiedlichen Aufgabenstellungen der Sicherheitsbehörden geschuldet sind. Der Verfassungsschutz kann Personen dem gewaltbereiten Potenzial zuordnen, wenn etwa eine generelle Befürwortung von Gewalt oder Straftaten wie Körperverletzungen vorliegen. Die Polizei hingegen kann Personen erst als Gefährder einstufen, wenn Tatsachen, die Annahme rechtfertigen, dass die Person schwere Straftaten begehen wird - wie beispielsweise Mord oder Totschlag. Das sind deutlich höhere Anforderungen.

Waffen, die im Zusammenhang mit den NSU-Taten sichergestellt wurden.
Waffen, die im Zusammenhang mit den NSU-Taten sichergestellt wurden.

© imago stock&people

Worauf führen Sie die Radikalisierung von Tobias Rathjen, dem Attentäter in Hanau, zurück?
Die Ermittlungen dauern dazu noch an.

Sie haben Rathjen eine schwere psychotische Krankheit bescheinigt. Kann man dann noch von einem politisch motivierten Anschlag sprechen?
Ja, er ist planvoll vorgegangen, Tatorte und Opfer waren gezielt ausgesucht und seine Veröffentlichung auf der Homepage zeigt ein eindeutig rassistisches Motiv.

Welche Kontakte hatte Rathjen zu anderen Rassisten – in sozialen Medien und außerhalb des Internets?
Auch hierzu dauern die Ermittlungen noch an, bislang haben wir keine solchen Kontakte festgestellt.

Der Bundestag hat im Januar eine Verschärfung des Waffenrechts beschlossen. Die Behörden sollen nun mit einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz jede Person überprüfen, die einen Waffenschein beantragt. Reicht das aus, um die Gefahr von Anschlägen radikalisierter Sportschützen wie in Hanau zu verringern?
Waffen spielen in der rechten Szene eine große Rolle und stellen in Kombination mit einer menschenverachtenden Weltanschauung, einer niedrigen Hemmschwelle zur Gewalt und einer häufig anzutreffenden Affinität zu Verschwörungstheorien ein ernstes Bedrohungspotenzial dar.

Die Verschärfung des Waffenrechts ist gut, insbesondere die Regelabfrage beim Verfassungsschutz. Allerdings wird diese Regelung nur bei Personen greifen, die bereits auffällig geworden sind und zu denen beim Verfassungsschutz entsprechende Erkenntnisse vorliegen. Zudem gibt es für Täter noch andere Möglichkeiten an Waffen zu gelangen. Sie können diese etwa illegal im Darknet erwerben – auch deshalb arbeiten wir intensiv an der Abschaltung solcher illegalen Marktplätze.

Auch im BKA gab es Probleme mit rechten Tendenzen.
Auch im BKA gab es Probleme mit rechten Tendenzen.

© Fredrik von Erichsen/dpa

Rechtsextremisten wie der Attentäter in Halle, Stephan Balliet, basteln sich auch Waffen selbst. Wie ist das zu verhindern?
Die Herstellung von Schusswaffen mit 3D-Druckern ist verboten, der Kauf eines 3D-Druckers allerdings nicht. Mit technischem Verstand und Bauanleitungen aus dem Internet können funktionsfähige Waffen hergestellt werden – so wie es in Halle offenbar geschehen ist. Deshalb suchen wir auch nach Bauanleitungen im Internet, um diese im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu löschen.

Wie gefährlich sind rechtsextreme Netzwerke in der Polizei?
An dem Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung eines Polizeibeamten darf nicht der geringste Zweifel bestehen. Denn wir sind als Vertreter des Rechtsstaats mit erheblichen Eingriffsbefugnissen ausgestattet und deshalb in ganz besonderer Weise der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet. Das Thema ist also von besonderer Relevanz.

Für das BKA kann ich sagen: Wir überprüfen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor der Einstellung. Und die Sicherheitsüberprüfungen werden regelmäßig aktualisiert. Wir legen Wert auf eine starke und erlebbare Werteorientierung in der Ausbildung und im Berufsalltag. Und wir schauen genau hin, was in unseren eigenen Reihen geschieht.

Wie begegnen Sie rechten Tendenzen im BKA? Im vergangenen Jahr fielen drei Kommissaranwärter auf, die sich am Computer die Namen „H1tler“, „Holocaust=fake“ und „NateHigger“ gegeben hatten. Wie wurde mit ihnen verfahren?
Wir haben Strafanzeige erstattet und die Prüfung von Entlassungsverfahren eingeleitet. In einem Fall kam es zu einer Entlassung. Zudem wurde allen Studierenden aus der betroffenen Ausbildungsgruppe in einer persönlichen Ansprache deutlich gemacht, dass solch ein Verhalten und die darin zum Ausdruck kommenden Ansichten mit den Werten des BKA nicht vereinbar sind. Positiv an diesem Vorfall war, dass der Hinweis aus den Reihen der Studierenden selbst kam. Klar ist: Im BKA ist kein Platz für rechtes oder menschenverachtendes Gedankengut. Wir werden daher auch weiterhin äußerst konsequent gegen Fehlverhalten vorgehen.

Wann und wie könnte es gelingen, die Gefahr rechten Terrors spürbar einzudämmen? Trauen Sie sich eine Prognose zu?
Seriöse Prognosen sind im sich dynamisch verändernden Sicherheitsumfeld immer schwierig. Aber eines kann ich sagen: Wir als Polizei und die Sicherheitsbehörden insgesamt nehmen die Bedrohungen, die von Hass, Ausgrenzung und Gewalt ausgehen, sehr ernst und arbeiten intensiv daran, Täter besser zu erkennen und Gewalttaten zu verhindern. Die Antwort auf Hass, Ausgrenzung und Gewalt können die Sicherheitsbehörden aber nicht alleine geben. Dies ist eine Frage des gesellschaftlichen Klimas und damit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wichtig sind beispielsweise auch Bildung und Prävention, um radikales Gedankengut gar nicht erst aufkommen zu lassen. Wir brauchen ein Miteinander, in dem alle für die Grundrechte und eine offene Gesellschaft einstehen. 

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