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Die deutsche Innenministerin: Nancy Faeser (SPD).

© dpa/Serhat Kocak

„Das darf niemanden kaltlassen“: Faeser fordert neue Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt

Der Innenministerin reichen die deutschen Regelungen nicht aus. Dies zeige die Statistik. Faeser plant weitere Schritte und will sich an einem Nachbarland orientieren.

Vorbild Österreich: Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat eine Initiative angekündigt, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. „Alle vier Minuten wird eine Frau in Deutschland Opfer von Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner. Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Hinter jedem dieser Fälle verberge sich der Horror, im engsten Umfeld angegriffen zu werden, wo man sich eigentlich am sichersten fühlen sollte. Und Gewalt fange nicht erst mit Schlägen oder Misshandlungen an, es gehe auch um Stalking und Psychoterror.

„Strafrechtliche Konsequenzen und Kontaktverbote der Täter zu den betroffenen Frauen reichen noch nicht aus. Wir brauchen weitergehende Maßnahmen, damit die Täter ihr aggressives Verhalten beenden und sich tatsächlich verändern“, sagte Faeser. „Gewalt gegen Frauen darf niemanden kaltlassen.“

 Keine Frau muss sich dafür schämen, Opfer von Gewalt geworden zu sein. Die Schuld liegt nie beim Opfer, sondern immer beim Täter.

Nancy Faeser, Bundesinnenministerin (SPD)

Die Innenministerin weiter: „Wir müssen die Hemmschwelle für Betroffene, Hilfe zu suchen und Anzeige zu erstatten, weiter senken. Keine Frau muss sich dafür schämen, Opfer von Gewalt geworden zu sein. Die Schuld liegt nie beim Opfer, sondern immer beim Täter.“

Faeser will sich nun an Österreich orientieren. „Wer dort das Verbot erhält, die Wohnung zu betreten oder sich der betroffenen Frau zu nähern, der muss verpflichtend an Maßnahmen zur Gewaltprävention teilnehmen“, sagte die Ministerin. Wer es nicht tue, erhalte empfindliche Strafen.

„Auch in Deutschland müssen wir die Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz entsprechend ergänzen und wirkungsvoller machen.“ Darüber werde sie in der Ampelkoalition mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sprechen.

„Das Gewaltschutzgesetz muss konsequenter durchgesetzt werden als bislang. Täter müssen direkt nach dem ersten gewaltsamen Übergriff aus der Wohnung verwiesen werden. Das muss engmaschig kontrolliert werden, damit Täter nicht schnell wieder zurückkehren“, sagt die Ministerin. 

Zu einer besseren Prävention gehöre auch eine verstärkte Aus- und Fortbildung in der Polizei, um bei Taten schnell und sensibel zu reagieren, sagte Faeser weiter. Gewalttäter dürften nicht schnell wieder vom Radar verschwinden.

In Österreich muss ein Gewalttäter, der mit einem Kontaktverbot belegt wird, dem Bericht zufolge innerhalb von fünf Tagen eine Beratungsstelle für Gewaltprävention aufsuchen. Eine entsprechende Beratung muss demnach binnen 14 Tagen stattfinden und mindestens sechs Stunden umfassen.

78
Prozent der Tatverdächtigen bei Gewalt in Partnerschaften waren 2022 männlich.

Verstöße gegen die Anordnung können den Angaben zufolge eine Geldstrafe bis zu 5000 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen nach sich ziehen.

In Deutschland kann die Teilnahme an einem sogenannten Täterprogramm dem Bericht zufolge bisher nur in straf- und familienrechtlichen Verfahren angeordnet werden. Beratungen werden den Angaben zufolge bundesweit in 89 Einrichtungen angeboten.

Unter Gewalt in Beziehungen leiden vor allem Frauen, wie der Agentur dpa zufolge aus dem jüngsten Lagebild zu häuslicher Gewalt des Bundeskriminalamtes hervorgeht.

Im Bereich der Partnerschaftsgewalt stieg die Zahl der Opfer im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 9,1 Prozent auf 157.818. Dabei waren 80,1 Prozent der Opfer weiblich und 78,1 Prozent der Tatverdächtigen männlich. (lem)

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