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In Deutschland dürfen Jugendliche ab 14 Jahren in der Öffentlichkeit Alkohol trinken, wenn sie in Begleitung einer sorgeberechtigten Person sind.

© dpa/Alexander Heinl

Debatte um Alkohol für 14-Jährige: Lauterbach will Verbot von begleitetem Trinken für Jugendliche

In Deutschland dürfen schon 14-Jährige Alkohol konsumieren, zumindest unter Aufsicht. Der Bundesgesundheitsminister hat dazu eine klare Meinung. Auch Berlin und Bayern sind für eine Änderung.

Stand:

In Deutschland dürfen Jugendliche ab 14 Jahren in der Öffentlichkeit Alkohol trinken, wenn sie in Begleitung einer sorgeberechtigten Person sind. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will dies nun unterbinden und spricht sich für ein Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens von 14- bis 16-Jährigen aus.

„Aus gesundheitspolitischer Sicht kann es zu diesem Thema keine zwei Meinungen geben“, sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Die Anwesenheit von Erwachsenen ändert nichts an der Schädlichkeit von Alkohol für Kinder. Deswegen sollte das sogenannte begleitete Trinken untersagt werden.“

Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab 14 Jahren im Beisein einer sorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Schaumwein konsumieren.

Das sogenannte begleitete Trinken durch 14- bis 16-jährige Jugendliche in Anwesenheit der Erziehungsberechtigten gehört abgeschafft.

 Ina Czyborra, Berliner Gesundheitssenatorin (SPD)

Auch die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) und die Berliner Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) sind für eine Abschaffung des begleiteten Trinkens. „Es macht mit Blick auf unsere Präventionsziele keinen Sinn, dass Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren in Bars oder Restaurants Alkohol konsumieren dürfen, wenn sie dabei von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden“, sagte Gerlach.

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Czyborra sagte: „Das sogenannte begleitete Trinken durch 14- bis 16-jährige Jugendliche in Anwesenheit der Erziehungsberechtigten gehört abgeschafft.“ Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen gefährde deren körperliche und geistige Entwicklung in hohem Maße.

„Wir können – auch angesichts der Teillegalisierung von Cannabis ab 18 Jahren – nicht einerseits den Kinder- und Jugendschutz im Bereich der Drogen- und Suchtprävention erweitern und andererseits aber weiterhin erlauben, dass bereits 14-Jährige im Beisein der Eltern Alkohol konsumieren“, so Czyborra. Sie werde darauf hinwirken, dass das Jugendschutzgesetz entsprechend geändert wird.

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Die Geschäftsführerin der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), Christina Rummel, spricht sich ebenfalls für eine Abschaffung der Regelung aus. „Wir begrüßen diesen Vorstoß sehr. Alkohol ist ein höchst gesundheitsgefährdendes Produkt“, sagte Rummel.

Grundsätzlich gilt: Je früher der Alkoholkonsum beginnt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer Abhängigkeit und desto geringer die Wahrscheinlichkeit, diese Abhängigkeit zu überwinden. Der „Normalität“ des Alkoholkonsums in Deutschland müsse mit verhältnispräventiven Maßnahmen begegnet werden, sagte Rummel.

„Dazu gehören eine spürbare Anhebung der Alkoholpreise, die Einschränkung der Verfügbarkeit alkoholischer Getränke sowie die Regulierung von Alkohol-Werbung und -Sponsoring.“

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