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Das Google Chrome Logo auf einem Smartphone. (Symbolbild)

© Imago/imagebroker/Md Mamun Miah

Suchmaschine muss Daten mit Konkurrenz teilen: Google darf Chrome und Android behalten – Niederlage für US-Regierung

Im „Prozess des Jahrzehnts“ gibt es ein glimpfliches Urteil gegen Google – der Monopolist muss nicht zerschlagen werden. Dennoch könnte es bis zur endgültigen Klärung des Falls noch Jahre dauern.

Stand:

Die US-Regierung ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, eine Zerschlagung des Internet-Riesen Google zu erwirken. Nach einem Urteil in einem Monopolprozess muss der Tech-Konzern Alphabet allerdings die Daten seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen.

Der mit dem Fall befasste Richter Amit Mehta in Washington beschloss, dass das Unternehmen nicht gezwungen werden sollte, sich vom beliebten Webbrowser Chrome und dem Mobil-Betriebssystem Android zu trennen.

Die Regierung sei mit ihren Forderungen zu weit gegangen, entschied er. Die Klage war bereits 2020 am Ende der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump eingereicht worden.

Der Richter begründete seine Entscheidung auch mit dem Aufkommen von KI-Diensten wie OpenAIs ChatGPT, die bereits Googles Dominanz untergraben würden.

Zugleich untersagte er Google in seinem 230 Seiten langen Urteilsspruch exklusive Vereinbarungen für die Verbreitung seiner Dienste – das betrifft etwa die Web-Suche, Chrome und die KI-Software Gemini.

Allerdings wird der Konzern andere Unternehmen wie Apple oder den Firefox-Entwickler Mozilla grundsätzlich weiterhin dafür bezahlen können, dass sie seine Dienste vorinstallieren oder prominent platzieren.

Apple bekommt nach Informationen aus dem Prozess 20 Milliarden Dollar dafür, dass die Google-Suche auf iPhones als Standard vorinstalliert wird. Für Mozilla ist die Vorinstallation der Google-Suche im Browser Firefox eine zentrale Einnahmequelle.

Die jüngsten Vereinbarungen mit Geräteherstellern wie Samsung und Motorola sowie den Mobilfunkanbietern AT&T und Verizon erlauben diesen bereits, konkurrierende Suchdienste zu laden.

In der EU werden Nutzer inzwischen ausdrücklich gefragt, welche Suchmaschine sie nutzen wollen. Einen solchen Auswahl-Zwang für die USA, der stillschweigend getroffene Voreinstellungen verhindern soll, lehnte der Richter ab.

Google muss Suchmaschinen-Daten mit Konkurrenz teilen

Google wird zugleich einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen müssen. Das betrifft unter anderem Teile des Suchmaschinen-Index, den Google beim Durchforsten des Internets erstellt, sowie einige Informationen zu Interaktionen mit Nutzern.

Die Daten sollen rivalisierenden Suchmaschinen wie Microsofts Bing und DuckDuckGo, aber auch KI-Firmen wie dem ChatGPT-Entwickler OpenAI und Perplexity bei der Entwicklung ihrer Konkurrenzprodukte helfen.

Sundar Pichai, der sowohl Google als auch den Mutterkonzern Alphabet leitet, hatte bei einer Aussage vor Gericht die Freigabe interner Daten entschieden abgelehnt. Er sprach von einer „faktischen Enteignung unseres geistigen Eigentums“.

Google erklärte zudem, man habe „Bedenken, wie sich die Anforderungen auf unsere Nutzer und deren Privatsphäre auswirken werden“, und werde das Urteil prüfen.

Die US-Regierung wollte eine Zwangstrennung vom Webbrowser Chrome durchsetzen. (Archivbild)

© Andrej Sokolow/dpa/Archiv

Der Internet-Konzern hatte bereits vor dem nun gefällten Urteil angekündigt, in Berufung zu gehen. Er musste aber zuerst die Entscheidung zu den Konsequenzen abwarten. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnten noch Jahre vergehen.

Startschuss für mehr Wettbewerb bei KI?

An der Börse wurde das Urteil als Erfolg für Google gesehen: Die Aktie des Mutterkonzerns Alphabet stieg im nachbörslichen Handel um 6,7 Prozent. Auch für das Apple-Papier ging es um knapp drei Prozent aufwärts. Beim iPhone-Konzern bessern die Einnahmen von Google das Geschäft in der Dienstleistungssparte auf.

Jonathan Kanter, der einst für die Wettbewerbspolitik im US-Justizministerium zuständig und damit auch an der Klage gegen Google beteiligt war, sah das Scheitern des Vorhabens einer Zerschlagung als Sieg für Google. 

Zugleich wertete er es als Teilerfolg der Regierung, dass der Richter im Urteil neben Suchmaschinen auch das schnell wachsende Geschäft mit Künstlicher Intelligenz und die neuen Google-Konkurrenten berücksichtigte.

Perplexity hatte bereits Interesse an einem Kauf von Chrome angemeldet für den Fall, dass Gerichte eine Abspaltung des Webbrowsers verfügen sollten.

Für die US-Regierung betonte auch Vize-Justizministerin Abigail Slater, dass die vom Richter angeordneten Maßnahmen für mehr Wettbewerb bei Künstlicher Intelligenz sorgen würden. Zugleich denke die Regierung über ihr weiteres Vorgehen nach.

„Prozess des Jahrzehnts“

Der Entscheidung ging ein fünfjähriger Rechtsstreit voraus. Richter Mehta hatte vor gut einem Jahr geurteilt, dass Google ein Monopol bei der Web-Suche hat – und es mit unlauteren Mitteln gegen Konkurrenz verteidigte. In dem zweiten Prozess und nun gefällten Urteil ging es um die Konsequenzen daraus. 

Das Verfahren gilt als „Prozess des Jahrzehnts“, weil die USA erstmals seit langer Zeit einem Unternehmen die Bildung eines illegalen Monopols vorwerfen.

Im Jahr 1998 erlitt Microsoft eine Niederlage im Streit über die enge Verzahnung seines Browsers Internet Explorer mit dem Betriebssystem Windows. Der Software-Konzern entging damals nur dank eines Vergleichs einer Zerschlagung. Dieses Schicksal erlitt AT&T, nachdem 1974 eine Kartellklage gegen den Telekom-Anbieter eingereicht worden war.

Neben dem Verfahren wegen seiner Suchmaschine ist Google in weitere Rechtsstreitigkeiten über seine Vormachtstellung in anderen Märkten verwickelt. Zudem steht im September ein weiterer Prozess des Justizministeriums wegen illegaler Monopole bei Online-Werbetechnologie an.

Die beiden Verfahren gegen Google sind Teil eines parteiübergreifenden Vorgehens der US-Behörden gegen große Technologiekonzerne, das während der ersten Amtszeit von Präsident Donald Trump begann und sich auch gegen Meta, Amazon und Apple richtet. (dpa, Reuters)

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